Grüezi mitenand1. ist es verboten, Militärisches Material ohne Dienstliche Gründe zu verwenden (Ausnahmeregelung bei den UOV und anderen mil. Verbänden (Ausbildungszwecke etc))
2. ist es gem Bekleidungs- und Packungsreglement der CH-Armee klar geregelt, was die Miliztruppe zu tragen hat (bspw selber beschafftes Mat ist in den Milizverbänden verboten, gilt auch für den WK. Der Versicherungsschutz erliescht allenfalls bei Unfällen mit selbst beschafftem Mat/ausgeschlossen sind Spezielverbände).
3. Ist das Gore-Tex/Fleec Material nicht für den Felddienst gedacht. Vielmehr dient sie dazu, dem Berufspersonal bei jeder Witterung bei der Ausbildungsführung (Betonung auf "FÜHRUNG") zu dienen.
Sprich: Wenn man im Gefecht oder Ei ist, gilt das normale Bekleidungsregl, wenn man in der Ausbildungsführung tätig ist, das Regl für die Zusatzbekleidung von mil. Personal.
4. Hat die Trp der CH-Armee richtigerweise das Recht, gut und komplett ausgerüstet zu werden, was auch gegeben ist (Bsp ABC Mat für jeden AdA kann man in anderen Armeen weit suchen, von der Qualität haben wir dabei noch nicht einmal gesprochen) Ebenfalls wird die Witterungsausrüstung laufend angepasst. Zusätzlich hat man, wie second6 bereits erwähnt hat, das Recht, alte KäSchu's im Log C zu retablieren (bspw. Fw/Log Zfhr Arbeit). Die Trp wurde ebenfalls mit der Funktionsunterwäsche ausgestattet. Also das Mat ist hervorragend!!
Jedes weitere Ausrufen über mangelnde Ausrüstung kann in der nächsten Abstimmung zu Rüstungsprogrammen/Armeethemen (vorallem Armeefinanzierung etc durch jeden einzelnen CH Bürger gesteuert werden.
Freundliche Grüsse