EU will Waffenrecht verschärfen und Halbautomaten verbieten

> Das Recht zum Waffengebrauch hast du auch dann nicht.
Definier mal Waffengebrauch. Persönlich würde ich in einem solchen Fall nicht offensiv vorgehen, dem ungebetenen Besucher aber klar machen, wo die Grenzen sind und die Polizei verständigt ist. Man muss nicht unbedingt schiessen, um sich zu verteidigen. Es reicht schon, wenn dem anderen bewusst wird, dass ein weiter führen seines Tuns auch für ihn ein Risiko ist und zwar ein erhebliches.

Ich bin aber im Allgemeinen dafür, dass jeder, der sich eine Waffe zulegt, auch eine Schulung/Ausbildung vorweisen sollte.

 
Jemanden mit einer Waffe bedrohen reicht. 

Dann nimm einen Stock oder eine Holzlatte, dies gilt nicht als Vorsatz. (Da diese Sachen in jedem Haushalt vorhanden sind.)

Einbrecher rennen zu 99% Weg, wenn Sie jemanden sehen/hören.

 
Ich habe den ganzen Thread druchgelesen und möchte nun doch auch mal meine Meinung teilen: 

Obiges Argument zu den Einbrechern: Erstens: eine Waffe nützt dir fast nichts in einer solchen Situation da du sie nicht benutzen darfst. Zweitens: Denk daran dass alles in deinem Haus gegen dich verwendet werden kann, also auch eine Waffe. Und das Argument dass Sie ja ei geschlossen ist und Einbrecher nicht an die Waffe kommen gilt in der Situation auch für dich. Es mag dir zwar ein gefühl von Sicherheit geben aber in der Realität sieht es anders aus. Du wirst wohl kaum bei mit dem Einbrecher ein duel à la Mr und Mrs Smith liefern. Eine Waffe nur für diesen Zweck anzuschaffen ist nutzlos und sogar kontraproduktiv. Denn ich erinnere mich nicht wann es das letzte mal einen Einbruch mit Verletzten oder sogar Todesfolge gab. Die einzige „Verletzung“ ist der Verlust des häuslichen Sicherheitsgrfühls. Meistens wirst du es bis am Morgen nicht bemerken und falls dennnoch provoziert eine Konfrontation genau Situationen mit Verletzungen die hätten vermieden werden wollen.

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Meiner Meinung nach ist es in der Schweiz viel zu Einfach eine Waffe zu erhalten. Als ich mir eine Softairwaffe zutat und diese der Gemeinde meldete, da sie ja meldepflichtig ist, haben die mir aus Versehen einen Waffenerwerbsschein geschickt. Es gab wohl irgendein Missverständnis dass darin endete dass ich einen Waffenerwerbsschein hatte den ich nicht wollte. 

Es ist doch lächerlich dass man nur einen Strafregisterauszug präsentieren muss um eine Waffe kaufen zu können. Ein zentrales Register sowie ein Psychologisches Gutachten und ein Leumundsbrief schneinen mir mehr als nur angebracht, da ernsthafte Leute die aktiv schiessen diese eh bestehen würden und wenn nicht dann sollten sie keine Waffen besitzen dürfen.

Ich bin bei den Restriktionen von Magazinkapazität und der Art von Waffen nicht sicher was ich davon halten soll. Zum Einen befürworte ich Verstärkungen. Zum Anderen scheinen mir gewisse Restriktionen eher nutzlos bis lächerlich.

Becor man die Armeewaffe mit nach Hause nehem kann sollte auch ein psychologisches Gutachten erstellt werden. Eine Mitgliedschafft in einem SV ist doch auch vertretbar. Wofür sollte man die Waffe denn sonst gebrauchen? Als Dekoration?

Fazit: Verschärfungen sind Nötig. 

Ob diese spezifischen Verschärfungen die zur Debate stehen sinnvoll sind... Darüber kann man sich streiten.

 
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Du hast einen WES, den du nicht willst? Hast du einen Strafregisterauszug mit eingeschickt?

Was willst du mit einem Register denn erreichen?

Leumundszeugnis ist bereits heute nötig. Psychologisches Gutachten? Wozu? Was willst du da untersuchen? Du kannst den Menschen eh nicht ins Gehirn kucken.

 
Man kann Waffen auch sammeln, oder ohne Vereinszugehörigkeit im Schiesskeller schiessen.

 
Als ich mir eine Softairwaffe zutat und diese der Gemeinde meldete, da sie ja meldepflichtig ist, haben die mir aus Versehen einen Waffenerwerbsschein geschickt. Es gab wohl irgendein Missverständnis dass darin endete dass ich einen Waffenerwerbsschein hatte den ich nicht wollte.
Du hast anscheinend das Waffengesetz gelesen, aber nicht verstanden...

Eine Softair- oder Airsoftwaffe (ist das selbe) muss nirgendwo gemeldet werden, rein ein Vertrag muss gemacht und aufbewahrt werden (10 Jahre von beiden Parteien).

Mal ein paar Auszüge aus dem Schweizerischen Waffengesetz:

Geht es um eine Feuerwaffe so muss der Veräusserer innerhalb von 30 Tagen folgende Dokumente der kantonalen Meldestelle des Erwerbers zustellen:

Kopie des Vertrages;

Sofern vorhanden, Kopie des Strafregisterauszugs des Erwerbers.
und jetzt aus dem Gesetz zu diesen Waffen:

Soft Air Waffen (keine Feuerwaffe)
Mal in einer ruhigen Zeit alles durchlesen: Schweizerisches Waffengesetz
 
Du hast anscheinend das Waffengesetz gelesen, aber nicht verstanden...

Eine Softair- oder Airsoftwaffe (ist das selbe) muss nirgendwo gemeldet werden, rein ein Vertrag muss gemacht und aufbewahrt werden (10 Jahre von beiden Parteien).

Mal ein paar Auszüge aus dem Schweizerischen Waffengesetz:

und jetzt aus dem Gesetz zu diesen Waffen:

Mal in einer ruhigen Zeit alles durchlesen: Schweizerisches Waffengesetz
Ich habe in Bern angerufen um das abzuklären und mir wurde dort gesagt ich solle sie melden. Was ich dann auch getan habe.

 
Ich habe in Bern angerufen um das abzuklären und mir wurde dort gesagt ich solle sie melden. Was ich dann auch getan habe.
Klar sagen die das. Die mögen es, Daten zu sammeln. Ist es notwendig? Nein.

Zu deinem anderen Post.

Jegliche Verstärkungen sind abzulehnen. Dies zum einen, da die "weichen" Verstärkungen nur Salamitaktik sind, zu andern ist es schlicht unnötig.

Wenn man andere Staaten als Beispiel nimmt, so haben strenge Waffengesetze noch genau nirgends etwas gebracht.