Stimmt nicht, kannst du gerne im Waffengesetz (Link) Art. 28 nachlesen.Meines Wissens ist nur das offene Tragen des Stgw 90 erlaubt. Alles weitere muss verpackt und nicht sichtbar transportiert werden. so mein Wissensstand gem. dem aktuellen Waffengesetz.
So oder so spielt es letztendlich aber keine Rolle. Es ist zu empfehlen die Waffe verpackt und nicht als solche erkennbar zu transportieren, da in der heutigen Zeit Waffen und auch Waffenbefürworter im allgemeinen nicht gerne gesehen sind und die Menschen sich leicht erschrecken lassen. (s. z.B. Polizeieinsatz in Dübendorf von gestern, 17.12.2019 aufgrund dem hantieren an einer Softair Waffe auf einer Terrasse).
Es gibt nicht nur Preisgünstige, sondern optisch auch durchaus etwas hermachende Waffentragtaschen oder Koffern, die nicht nur einen Sichtschutz bieten, sondern zusätzlich die Waffe vor Kratzern etc. pp. schützen und gleichzeitig einen komfortablen Transport von Magazinen, Zubehör u.ä. ermöglichen. (Munition aber separat.
Lg
Aktuelles Waffengesetz