Waffe offen transportieren

Meines Wissens ist nur das offene Tragen des Stgw 90 erlaubt. Alles weitere muss verpackt und nicht sichtbar transportiert werden. so mein Wissensstand gem. dem aktuellen Waffengesetz.

So oder so spielt es letztendlich aber keine Rolle. Es ist zu empfehlen die Waffe verpackt und nicht als solche erkennbar zu transportieren, da in der heutigen Zeit Waffen und auch Waffenbefürworter im allgemeinen nicht gerne gesehen sind und die Menschen sich leicht erschrecken lassen. (s. z.B. Polizeieinsatz in Dübendorf von gestern, 17.12.2019 aufgrund dem hantieren an einer Softair Waffe auf einer Terrasse).

Es gibt nicht nur Preisgünstige, sondern optisch auch durchaus etwas hermachende Waffentragtaschen oder Koffern, die nicht nur einen Sichtschutz bieten, sondern zusätzlich die Waffe vor Kratzern etc. pp. schützen und gleichzeitig einen komfortablen Transport von Magazinen, Zubehör u.ä. ermöglichen. (Munition aber separat. ;)

Lg
Stimmt nicht, kannst du gerne im Waffengesetz (Link) Art. 28 nachlesen.

Aktuelles Waffengesetz
 
Meines Wissens ist nur das offene Tragen des Stgw 90 erlaubt. Alles weitere muss verpackt und nicht sichtbar transportiert werden. so mein Wissensstand gem. dem aktuellen Waffengesetz.
Es gibt keinen Artikel im Schweizer Waffengesetz, welcher das so bestimmt. Der einzige Unterschied, der gemacht wird, ist zwischen "Tragen" und "Transport", wobei du - ausser einigen Ausnahmen - für das Tragen eine Waffentragbewilligung brauchst.

Die Ausnahmen:

- Jäger, Jagdaufseher und Wildhüter mit dem entsprechenden Patent in Ausübung ihrer Tätigkeit

- Teilnehmer an historischen Veranstaltungen (z.B. Reenactment)

- Teilnehmer an Softair-Events auf einem abgesperrten Gelände

- ausländische Sicherheitsbeauftragte im Luftverkehr oder Grenzschutz, wenn sie in Ausübung ihrer Tätigkeit die Grenze überschreiten

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Transport benötigt hingegen keine Waffentragbewilligung und ist so definiert, dass "Waffe und Munition voneinander getrennt sein müssen" [keine Mun in der Waffe und die Magazine nicht abgespitzt - Gemäss Nachfrage in eigener Sache bei der KaPo Bern heisst "getrennt", dass mindestens ein Schloss dazwischen ist, d.h. entweder der Gewehrkoffer oder der Munitionskoffer muss abgeschlossen werden können] und du einen der aufgelisteten Gründe geltend machen kannst:

- von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Schiess-, Jagd- oder Soft-Air-Waffen-Vereinen sowie von militärischen Vereinigungen oder Verbänden;

- von und zu einem Zeughaus;

- von und zu einem Inhaber oder einer Inhaberin einer Waffenhandelsbewilligung;

- von und zu Fachveranstaltungen;

- bei einem Wohnsitzwechsel.

 
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Wäre einfach zu lösen: CH Stgw57/90 und Abarten sowie alle Karabiner usw.  wie immer können offen getragen werden gemäss den aktuellen Vorgaben! Warum nicht bei Ausl. Exoten wie AK's usw: einfach diese  in "geschlossenen" Behältern transportieren. Somit eigentlich  allen geholfen, auch die Verunsicherten wenn diese auch nur aus dem Fernsehen bekannten AK's würden eine mögliche Angst nehmen! Es ist sicher nicht so schlimm mindestens z. Zt. An jeder Ecke eine solche Situation zu sehen?

 
Wäre einfach zu lösen: CH Stgw57/90 und Abarten sowie alle Karabiner usw.  wie immer können offen getragen werden gemäss den aktuellen Vorgaben! Warum nicht bei Ausl. Exoten wie AK's usw: einfach diese  in "geschlossenen" Behältern transportieren. Somit eigentlich  allen geholfen, auch die Verunsicherten wenn diese auch nur aus dem Fernsehen bekannten AK's würden eine mögliche Angst nehmen! Es ist sicher nicht so schlimm mindestens z. Zt. An jeder Ecke eine solche Situation zu sehen?
Es geht nicht um Sinn oder Unsinn, sondern um die rechtliche Grundlage. Waffen müssen nicht "verdeckt" transportiert werden, auch die böse AK nicht. Übrigens auch nicht mit dem Verschluss draussen - die Regel kommt vom Militär, nicht vom Gesetz.

Ob es sinnvoll ist oder nicht, hängt davon ab, wo du wohnst und was du machst. Ich würde z.B. generell nicht mit offen transportierter Waffe durch einen Hauptbahnhof laufen, weil ich praktisch garantiert angehalten und befragt werde und den Aufwand einfach nicht möchte.

In eher ländlichen Gebieten oder in der Nähe eines Schiessstandes interessiert es i.d.R. niemanden und in den Gebieten, in denen es die Leute interessiert bzw. verängstigt... Solange du nicht im Tenue Grün unterwegs bist, werden die sich an jeder Waffe stören.

 
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Und bitte beim transportieren auf direktem Weg hin und zurück. Nicht mal kurz in den Coop ne Cola kaufen, Post einwerfen, etc., sonst zählt es als „Tragen“ und und du hast eine Verfahren am Hals.