Spit Sdt erhalten eine Pistole. San Sdt erhalten evtl. ein Stgw (ist bisher anscheinend unklar. Es gibt jedoch Bestrebungen San Sdt umzurüsten).Hallo Gremit
Wenn du Offizier wirst als Militärarzt, dann hast du schon als Rekrut oder Soldat schon ein StGw gehabt, ausser du hast den Dienst ohne Waffe gemacht.
Dann hast du ja deine persönliche Waffe ja schon .
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Gruss
SdA
Als Of/HUof kann man das Stgw als Leihwaffe mit nach hause nehmen, dazu muss man auch nichts beantragen. Wenn man es nicht ausdrücklich abgeben will, nimmt man es nach der RS mit. Man kann das Stgw aber nach Erfüllung der Dienstpflicht nicht in den privaten Besitz übernehmen. Das ist lediglich mit der persönlichen Waffe, der Pist, möglich.Spit Sdt erhalten eine Pistole. San Sdt erhalten evtl. ein Stgw (ist bisher anscheinend unklar. Es gibt jedoch Bestrebungen San Sdt umzurüsten).
Spätestens ab OS wird man auf die Pistole umgerüstet. Soweit ich aber weiss, kann man das Stgw als Leihwaffe unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Pers Mat behalten (muss wahrscheinlich beantragt werden).
Das stimmt nicht ganz:Weiter muss man mit dem Stgw jährlich das Obligatorische schiessen und zusätzlich innerhalb von 3 Jahren mind 2x das Feldschiessen geschossen haben.
Die bezugsberechtigten Schützinnen und Schützen erhalten eine Leihwaffe, wenn sie gegenüber der nächstgelegenen Retablierungsstelle der LBA den Nachweis erbringen, dass sie während der letzten drei Kalenderjahre vier Bundesübungen mit der entsprechenden Waffe geschossen haben.
Diese Änderung ist dann wohl an mir vorbei gegangen. Merci fürs update.Das hat vor ein oder zwei Jahren geändert.