StGw als Mil Az

Gremit25

New member
26. Dez. 2021
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Hallo zusammen

Weiss jemand ob man als Militär Arzt als Offizier dann auch ein Sturmgewehr erhält/beanspruchen kann?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gremit

Wenn du Offizier wirst als Militärarzt, dann hast du schon als Rekrut oder Soldat schon ein StGw gehabt, ausser du hast den Dienst ohne Waffe gemacht.
Dann hast du ja deine persönliche Waffe ja schon :).

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Gruss
SdA
 
Hallo Gremit

Wenn du Offizier wirst als Militärarzt, dann hast du schon als Rekrut oder Soldat schon ein StGw gehabt, ausser du hast den Dienst ohne Waffe gemacht.
Dann hast du ja deine persönliche Waffe ja schon :).

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Gruss
SdA
Spit Sdt erhalten eine Pistole. San Sdt erhalten evtl. ein Stgw (ist bisher anscheinend unklar. Es gibt jedoch Bestrebungen San Sdt umzurüsten).

Spätestens ab OS wird man auf die Pistole umgerüstet. Soweit ich aber weiss, kann man das Stgw als Leihwaffe unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Pers Mat behalten (muss wahrscheinlich beantragt werden).
 
Ich werde mal, wenn dir das hilft, berichten. Ich gehe als San Sdt. MilAz Anwärter in die RS 2-25.
Hoffe aber doch sehr das es bei der Pistole bleibt… ich fände es schon etwas seltsam nach der Zeit in Airolo mit dem Stgw. nach Mudon zur UOS zu kommen während alle anderen, die als Spit. Sdt. angefangen haben die Kurzwaffe haben.
 
Spit Sdt erhalten eine Pistole. San Sdt erhalten evtl. ein Stgw (ist bisher anscheinend unklar. Es gibt jedoch Bestrebungen San Sdt umzurüsten).

Spätestens ab OS wird man auf die Pistole umgerüstet. Soweit ich aber weiss, kann man das Stgw als Leihwaffe unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Pers Mat behalten (muss wahrscheinlich beantragt werden).
Als Of/HUof kann man das Stgw als Leihwaffe mit nach hause nehmen, dazu muss man auch nichts beantragen. Wenn man es nicht ausdrücklich abgeben will, nimmt man es nach der RS mit. Man kann das Stgw aber nach Erfüllung der Dienstpflicht nicht in den privaten Besitz übernehmen. Das ist lediglich mit der persönlichen Waffe, der Pist, möglich.

Weiter muss man mit dem Stgw jährlich das Obligatorische schiessen und zusätzlich innerhalb von 3 Jahren mind 2x das Feldschiessen geschossen haben. Sobald man etwas davon nicht mehr gemacht hat, wird man aufgefordert, die Leihwaffe/das Stgw ins nächste Logcenter zurückzubringen und abzugeben.
 
Ich kann nur sagen, wie es vor 9 Jahren war:
- StGw musst du abgeben, weil du als San Sdt Mil Az Anw nicht die ganze Grundausbildung (AGA) machst, sondern nur 5-6 Wochen
- Als Mil Az hast du eine Pistole
- Mil Az sind vom obligatorischen Schiessen befreit (das gilt heute noch)
 
Weiter muss man mit dem Stgw jährlich das Obligatorische schiessen und zusätzlich innerhalb von 3 Jahren mind 2x das Feldschiessen geschossen haben.
Das stimmt nicht ganz:

Die Schiessverdordnung VBS Artikel 45 besagt:

Die bezugsberechtigten Schützinnen und Schützen erhalten eine Leihwaffe, wenn sie gegenüber der nächstgelegenen Retablierungsstelle der LBA den Nachweis erbringen, dass sie während der letzten drei Kalenderjahre vier Bundesübungen mit der entsprechenden Waffe geschossen haben.

Das mit den vier Bundesübungen gilt auch, wenn man das Stgw ins Eigentum übernehmen will. Man kann also inner drei Jahren 3x Feldschiessen und 1x Obli, 3x Obli 1x Feldschiessen, oder 2x Obli 2x Feldschiessen machen.
Das hat vor ein oder zwei Jahren geändert.