DR 04, 8. Kapitel: Rechte und Pflichten, 2. Abschnitt: Rechte:
"95 Glaubens- und Gewissensfreiheit
1 Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist gewährleistet. Ihre Ausübung
entbindet jedoch nicht von den dienstlichen Pflichten, und sie darf den Dienstbetrieb
nicht beeinträchtigen. Angehörige der Armee dürfen andere Angehörige der Armee
oder Dritte nicht in ihren Auffassungen und ihrem Glauben verletzen. Sie dürfen den
weltanschaulichen oder religiösen Frieden nicht stören. "
Wichtig hierbei ist auf jeden Fall, dass der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt werden darf, was er potenziell wird. Ehrlich gesagt spricht der Text mehr zu den Gunsten von Adj Uof, als ich erwartet hätte. Was aber klar wird (im Kontext des Kapitels zumindest) ist, dass die Ausübung der Religion nicht als Sonderwunsch à la Vegetarismus zu betrachten ist. Das ist der Punkt, den ich bereits machen wollte. Natürlich ist mir bewusst, dass Religionsfreiheit und Landesverteidigung nicht reibungslos koexistieren können (auch nicht im Falle des Christentums). Auch Religiöse sollten Kompromisse eingehen um Dienst zu leisten, sonst geht es nicht.
Aber in einer Armee wie unserer, die wegen Kleinigkeiten so viele gute Leute an den Zivildienst verliert, wäre es nur vernünftig den Motivierten ebenfalls entgegenzukommen. Wir haben leider nicht den Luxus, dass die Elite des Landes Schlange steht um zu dienen, da funktioniert diese Captain Sobel-Mentalität (aus Band of Brothers mir ist kein besseres Beispiel eingefallen) leider nicht.
"95 Glaubens- und Gewissensfreiheit
1 Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist gewährleistet. Ihre Ausübung
entbindet jedoch nicht von den dienstlichen Pflichten, und sie darf den Dienstbetrieb
nicht beeinträchtigen. Angehörige der Armee dürfen andere Angehörige der Armee
oder Dritte nicht in ihren Auffassungen und ihrem Glauben verletzen. Sie dürfen den
weltanschaulichen oder religiösen Frieden nicht stören. "
Wichtig hierbei ist auf jeden Fall, dass der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt werden darf, was er potenziell wird. Ehrlich gesagt spricht der Text mehr zu den Gunsten von Adj Uof, als ich erwartet hätte. Was aber klar wird (im Kontext des Kapitels zumindest) ist, dass die Ausübung der Religion nicht als Sonderwunsch à la Vegetarismus zu betrachten ist. Das ist der Punkt, den ich bereits machen wollte. Natürlich ist mir bewusst, dass Religionsfreiheit und Landesverteidigung nicht reibungslos koexistieren können (auch nicht im Falle des Christentums). Auch Religiöse sollten Kompromisse eingehen um Dienst zu leisten, sonst geht es nicht.
Aber in einer Armee wie unserer, die wegen Kleinigkeiten so viele gute Leute an den Zivildienst verliert, wäre es nur vernünftig den Motivierten ebenfalls entgegenzukommen. Wir haben leider nicht den Luxus, dass die Elite des Landes Schlange steht um zu dienen, da funktioniert diese Captain Sobel-Mentalität (aus Band of Brothers mir ist kein besseres Beispiel eingefallen) leider nicht.