Retablierung und Beschaffung für Winter-RS

@FkAufklUof: Naja, ob du einfach so andere KS (felddiensttaugliches Schuhwerk) tragen kannst, ist auch von Schule zu Schule unterschiedlich. Bei uns mussten alle die KS anziehen, nur die, die wegen den Füssen spezielle (plombierte, im DB eingetragene) KS erhalten hatten, durften diese tragen.

@SK BE

Es kann sein, dass du Neubesohlungen verwechselst mit Ersatz der Profil-Gummiecken oder Profil-Zehenstücke (die Teile hinten an der Ferse (der hintere Drittel) resp. vorne bei den Zehen (der vordere Drittel)). Dies wird sehr häufig gemacht (sicher 1/3-2/3 der Kp). In Rekrutenschulen können Neubesohlungen nach Rücksprache mit der LBA durchgeführt werden (welches jedoch fast immer dazu führt, dass du ein neues Paar bekommst). Aber das sind max. etwa 1-2% aller AdA der Kp.

Zitat:

6. Ergänzender Teil für Schulen und Lehrgänge

....

6.2. Rekruten

Besohlungsbedürftige Ordonnanzschuhe sind mit DB dem zuständigen Armeelogistikcenter der Armee zur Beurteilung vorzuweisen. Berechtigte Neubesohlungen werden durch das Armeelogistikcenter auf der Instandsetzungs-Etikette (Form 28.018 ) bestätigt. Das Exemplar grün der Instandsetzungs-Etikette ist der Reparaturrechnung beizulegen.

7. Ergänzender Teil für Kurse (WK)

- Im Falle von Neubesohlungen klärt die Truppe vor der Übergabe des betreffenden Schuhwerks an zivile Schuhmacher ab, ob der Angehörige der Armee bereit ist, die anfallenden Kosten zu übernehmen oder er den Ersatz vorzieht.

- Es ist untersagt, Neubesohlungen zulasten des Bundes ausführen zu lassen.

Eine kleine Randnotiz im Edit: Auch Teilnehmer der HKA müssen Neubesohlungen selber zahlen!

 
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@FkAufklUof: Naja, ob du einfach so andere KS (felddiensttaugliches Schuhwerk) tragen kannst, ist auch von Schule zu Schule unterschiedlich. Bei uns mussten alle die KS anziehen, nur die, die wegen den Füssen spezielle (plombierte, im DB eingetragene) KS erhalten hatten, durften diese tragen.
Laut Reglement darf jeder AdA andere Felddiensttaugliche Schuhe tragen:

Reglement 51.024 d Organisation der Ausbildungsdienste

89 Schuhwerk

¹ Anstelle von Ordonnanzschuhen dürfen von allen AdA von der LBA anerkannte felddiensttaugliche Zivilschuhe gemäss Regl 51.009 „Bekleidungen und Packungen“ getragen werden.

² Es gilt zu beachten, dass

a. als felddiensttauglich anerkannte Zivilschuhe nicht im Dienstbüchlein eingetragen werden;

b. für das Tragen von Zivilschuhen keine Entschädigung ausgerichtet wird;

c. der Bund für Zivilschuhe keine Beiträge für deren Instandsetzung oder Ersatz leistet.

Ausserdem weiss ich ja, dass in meiner Schule Felddiensttaugliche Schuhe zugelassen werden... ;)

 
Ich kenne diese Passage sehr gut, jedoch sagte ich dir aus Erfahrung, dass einige Rekrutenschulen dies trotzdem nicht erlauben ;)

 
Laut Reglement darf jeder AdA andere Felddiensttaugliche Schuhe tragen:
Richtig, laut Reglement kann man aber auch Befehlen dass nur die KS getragen werden dürfen.

z.B. CNM 828

Die zweite Zahl befiehlt das Schuhwerk, die "2" steht für Kampfstiefel, also dürfen gemäss Befehl nur die offiziellen Kampfstiefel getragen werden. Die "3" würde für "Kampfstiefel oder felddiensttaugliche Zivilschuhe" stehen, dann kannst du tragen was du willst solange es von der LBA anerkannt ist.