Wie sieht das eigentlich aus, ich würde mein Stgw gerne etwas "aufrüsten", sprich mit einem zweiten Griff versehen, einer Montageschiene und einem ZF sowie einem Red Dot Visier. Kann mir einer sagen was die rechtliche Seite dazu meint? Private Waffen sind ja verboten, aber wird das mit Waffenbestandteilen (Red Dot & ZF) genauso gehandhabt oder anders? und der zweite Griff ist laut Gesetz, auch mit eingebauter Zweibeinstütze, kein Waffenbestandteil und somit frei erhältlich, wie siehts da aus?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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