Hallo zusammen
Nachdem ich jetzt schon eine Weile interessiert mitgelesen habe, auch eine Frage von mir.
Primär gerichtet an die Kameraden welche Ihren Dienst als Mil Az verrichten:
Wie habt ihr es mit dem Prak. D nach Ende des Studiums gehandhabt, um möglichst einen reibungslosen Übergang ins Arbeitsleben zu haben?
Mir schwirren da viele Gedanken im Kopf herum, wann wohl der beste Zeitpunkt innerhalb der 3-Jahres Frist ist.
Macht man es direkt nach dem Studium, bevor man überhaupt einen Vertrag für die ersten Stelle als Assistenzarzt hat? Aber wie ist es dann mit der Lohnfortzahlung? Man hat ja bisher keine Stelle und bekommt dementsprechend nur den Mindestsatz – korrekt?
Oder habt ihr es gemacht während ihr bereits vollbeschäftigt wart? Nach welcher Zeitspanne? Da primär meine Sorge: Wie reagieren die Spitäler darauf wenn man nochmal drei ganze Monate fehlt? Habt ihr das im Bewerbungsprozess schon direkt angesprochen? Ich selbst mache mir da etwas Sorgen um einen Nachteil bei der Stellenvergabe gegenüber anderen.
Auch wenn dem Arbeitgeber ja finanziell durch den Ausgleich kein Nachteil entsteht, fehlt ja schlicht ein AA als Arbeitskraft.
Nachdem ich jetzt schon eine Weile interessiert mitgelesen habe, auch eine Frage von mir.
Primär gerichtet an die Kameraden welche Ihren Dienst als Mil Az verrichten:
Wie habt ihr es mit dem Prak. D nach Ende des Studiums gehandhabt, um möglichst einen reibungslosen Übergang ins Arbeitsleben zu haben?
Mir schwirren da viele Gedanken im Kopf herum, wann wohl der beste Zeitpunkt innerhalb der 3-Jahres Frist ist.
Macht man es direkt nach dem Studium, bevor man überhaupt einen Vertrag für die ersten Stelle als Assistenzarzt hat? Aber wie ist es dann mit der Lohnfortzahlung? Man hat ja bisher keine Stelle und bekommt dementsprechend nur den Mindestsatz – korrekt?
Oder habt ihr es gemacht während ihr bereits vollbeschäftigt wart? Nach welcher Zeitspanne? Da primär meine Sorge: Wie reagieren die Spitäler darauf wenn man nochmal drei ganze Monate fehlt? Habt ihr das im Bewerbungsprozess schon direkt angesprochen? Ich selbst mache mir da etwas Sorgen um einen Nachteil bei der Stellenvergabe gegenüber anderen.
Auch wenn dem Arbeitgeber ja finanziell durch den Ausgleich kein Nachteil entsteht, fehlt ja schlicht ein AA als Arbeitskraft.