Was ich vor allem meinte, dass die Dienstpflicht für Frauen ein langwieriger Prozess ist. Wie je geschrieben wird, dauert schon alleine die Vernehmlassung bis Ende 2025 und dann noch Abstimmungskampf, Abstimmung - mit ganz ehrlich schlechten Erfolgschancen - vielleicht Ende 2026 Überführung in Militärgesetz und Verordnungen mit Inkrafttreten optimistisch 2028.
Die Zivilschutzpflicht lässt sich viel einfacher anpassen und könnte im besten Fall 2026 in Kraft treten.
Es müsste
Art 29 des BZG angepasst werden: Statt "Schutzdienstpflichtig sind sämtliche Männer
mit Schweizer Bürgerrecht,..." [Gem
61,3 BV sind Frauen auch vor einer Zivilschutzpflicht geschützt], sowie Art 41 ergänzt: "Zivildienstpflichtige, die ihre Dienstpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten. Dieser richtet sich analog dem Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe".
Damit hätte sich die Sache auch schon. So müssten auch Ausländer an die Rekrutierung, wo sie dann für Schutzdiensttauglich oder UT befunden werden.
Schade finde ich, dass der Bundesrat eine Frauendienstpflicht offensichtlich gar nicht ernsthaft verfolgt. Vermutlich sieht er sie in einer Volksabstimmung ohnehin chancenlos. Das Modell "Sicherheitsdienstpflicht" sieht weiterhin nur Männer pflichtig, wobei die "bedarfsorientierten Dienstpflicht", bei der eine Stellungpflicht - von einer Dienstpflicht kann ja nicht mehr die Rede sein - für Frauen gäbe, so sehr quer zum Zeitgeist steht, dass der Vorschlag nie durch kommen wird. Ich vermute hinter den beiden Modellen hauptsächlich abstimmungstaktische Überlegungen zugunsten der "Sicherheitsdienstpflicht", mit der immerhin den perversionen des Zivildienstes einhaltgeboten wird.