Lt erschiesst sich

Sehr dumme Geschichte!

Da versteh ich sogar die Leute, die jetzt wieder gross Wind in die Segel blasen.

Aufgrund laufendem Verfahren (Körperverletzung) wird er nicht befördert, bleibt jedoch Offizier und kann seine Ausrüstung behalten.

Das ist einfach nicht richtig. Ein Offizier darf sich sowas nicht leisten.

Wenn doch, dann muss er seinen Grad abgeben.

So seh ich das.

Natürlich ist er für sich selber verantwortlich und nicht etwa die Armee. Er hätte ja auch mit seinem Roller in eine Menschenmasse reinfahren, oder einfach ein Messer benützen können.

 
Absolut deiner Meinung! Solche Leute müssen ihr Offizierspatent abgeben! Nach den unsterblichen Worten eines berühmten Schweizer Obersts: "Degradieren und zum Teufel jagen!"

 
Degradieren ist in der Schweizer Armee übrigens möglich. Entgegen der allg. Meinung!

Man lese die MDV!

Gruss

 
Nun.

Degradierung ist möglich als "Nebenstrafe"

http://www.admin.ch/ch/d/sr/321_0/a35.html

Das hat übrigens NICHTS mit der MDV zu tun. Wenn alles richtig ist, erwähnt die MDV Degradierung auch nicht. Dies ist ein rein strafrechtliches Ding, dass mit der MDV nichts zu tun hat, ausser dass degradierte Kader sowieso aus der Armee ausgeschlossen werden.

Der letzte mir bekannte Fall ist Br Jeanmaire.

Nun aber zum Pz Lt, der den Türsteher anschoss:

Er hatte aber eine Verurteilung wegen Körperverletzung wegen seinen Hooligan-Ausflügen. Allem Anschein nach bei einem ZIVILEN Gericht wegen einer ZIVILEN Tat. Warum sollte also das MStG zum Zuge kommen? Richtig, sollte es nicht.

Richtig wäre aber:

Die zivile Verurteilung sollte zur sofortigen Entlassung aus dem Dienst führen. Momentan führt sie leider nur dazu, dass man nicht befördert werden kann, weil man dann durch die Pers Si Prüfung fällt. Sonst passiert NICHTS und diese Sachlage sollte IMO asap behoben werden.

Glück ab

 
Jep 101 hat recht, hattes gerade falsch im Kopf! Richtigstellung:

Art. 35.1 MStG

4. Nebenstrafe Degradation

1 Hat sich ein Angehöriger der Armee durch ein Verbrechen oder Vergehen seines Grades unwürdig gemacht, so degradiert ihn das Gericht.

2 Der Führungsstab der Armee entscheidet, ob der degradierte Angehörige der Armee weiter zu Militärdienstleistungen aufgeboten wird.

3 Die Folgen der Degradation treten mit der Rechtskraft des Urteils ein.

 
Also wenn er nicht zum Oblt befördert wurde, dann war der Armee

wohl klar, dass er nicht eine saubere Weste hat.....

Ist einfach schade, dass wegen so einem A.... wieder die ganze Institution in den Schlamm gezogen wird!

Aber eben, schwarze Schafe hat man überall.

 
Joa, meistens wird halt die Uniform inkl dem Menschen der darin steckt mit der gesamten Institution gleichgestellt. Deshalb ist es auch wichtig, dass jeder AdA zurückhaltend und zuvorkommend ist, sofern möglich! Den jegliche Angriffe erfolgen gegen die Armee, und nicht gegen denjenigen in der Uniform!

Gruss

 
Die Frage ist eben:

Will man denn, dass alle Leute, die zivil einmal verurteilt wurden, aus der Armee ausgeschlossen werden? Oder sogar, wie einige hier wohl sagen würden, alle, gegen die ein Verfahren läuft?!

Oder einfach nur bei Gewalttaten? Und falls ja, was ist damit genau gemeint? Und was ist bei Gewalttaten mit Notwehrexzess? Oder mit Taten ohne Vorsatz? Bei fahrlässiger Körperverletzung zB?

Meine bescheidene Meinung:

Jaja, das hätte man merken sollen. Jaja, es gab vorher schon Anzeichen, blablabla. Immer wieder wie schon die letzten 3'000 Jahre sind im Nachhinein alle schlauer. Stand heute werden für zivil verhältnismässig leicht Verurteilte nicht automatisch aus der Armee ausgeschlossen. Könnte man ändern, wenn man will. Aber da braucht es dann gefälligst eine seriöse Analyse und nicht einfach mal ein paar in einem Forum rausposaunte Hüftschüsse.

Fakt ist:

Die Armee wird hier ein paar Schläge abgekommen, weil das en vogue ist, sie sich sowieso nicht wehrt und zumal eine staatliche Institution ist, auf die einzudreschen nicht viel Mühe macht.

Und zum Schluss noch:

Jep 101 hat recht
So hab ich das gern. ::D

Und dann noch ein PS zu Scarabani:

Meines Wissens war er verurteilt, oder? Nichts mit "laufendem Verfahren". Täusch ich mich?

 
DMeine bescheidene Meinung:

Jaja, das hätte man merken sollen. Jaja, es gab vorher schon Anzeichen, blablabla. Immer wieder wie schon die letzten 3'000 Jahre sind im Nachhinein alle schlauer. Stand heute werden für zivil verhältnismässig leicht Verurteilte nicht automatisch aus der Armee ausgeschlossen. Könnte man ändern, wenn man will. Aber da braucht es dann gefälligst eine seriöse Analyse und nicht einfach mal ein paar in einem Forum rausposaunte Hüftschüsse.
Finde ich eine gute Haltung... man kann ja zur Waffeninitiative denken was man will (ich persönlich war auch dagegen)... aber so ein mulmiges Gefühl bleibt eben schon, dass Gewaltstraftäter über die Armee relativ leicht an eine Waffe kommen...

Andererseits, selbst wenn man intensiv kontrollieren würde und versucht genau solche Situationen zu vermeiden, wird halt ab und zu einer übersehen... und dann kriegt die Armee trotzdem wieder aufs Dach... die macht es sowieso niemandem Recht...

 
Hmm, möglich, werde es nochmals durchlesen.

Wenn man jedoch einen Grund sieht, dass jemand nicht befördert wird, dann hat man sogleich auch einen Grund, ihn zu entlassen oder noch besser, ihn zu suspendieren, bis die Sache aufgklärt ist.

Falls er wirklich verurteilt war, sehe ich nun wirklich nichts, was gegen eine Entlassung spricht.

 
Wenn man jedoch einen Grund sieht, dass jemand nicht befördert wird, dann hat man sogleich auch einen Grund, ihn zu entlassen oder noch besser, ihn zu suspendieren, bis die Sache aufgklärt ist.
Eben nicht. Mir leuchtet es durchaus ein, dass WÄHREND Verfahren niemand befördert wird. Mir leuchtet es aber auch ein, dass man dann nicht entlassen wird. Vielleicht wird man ja freigesprochen.

Nach der Verurteilung müssten dann aber natürlich je nachdem Schritte folgen.

Falls er wirklich verurteilt war, sehe ich nun wirklich nichts, was gegen eine Entlassung spricht.
Das ist doch eben die grosse Grundsatzfrage. Ich bin Offizier. Mein Leumund ist super. Alles ist ok. Jetzt passiert folgendes (freie Wahl):

- ich erschlage im Suff meine Freundin, ich werde verurteilt (Totschlag)

- ich setze mich bei einem Überfall zur Wehr, leider verletzt sich dabei der Angreifer unnötigerweise tödlich, ich werde verurteilt (Totschlag, Notwehrexzess)

- ich mache mit meinem ziv Fz ein Ausweichmanöver, weil Kinder auf die Strasse rennen. Leider kollidiere ich trotzdem mit einem. Ich werde verurteilt (fahrlässige Körperverletzung)

Sollte man alle diese Leute also suspendieren? Sind alles Gewaltdelikte.

Und dann noch eine letzte Anstössigkeit:

- Angenommen, die Armee hätte ihn rausgeworfen. Er wäre nicht Lt gewesen zum Zeitpunkt der Tat. Super, die Armee ist raus aus dem Seich. An der Lage ändert sich aber NICHTS. Weder für den Türsteher noch für den betroffenen noch für sonst jemanden.

 
Vielleicht wird man ja freigesprochen.
Desswegen red ich ja von der Supendierung.

Das ist doch eben die grosse Grundsatzfrage.Sollte man alle diese Leute also suspendieren? Sind alles Gewaltdelikte..
Genau, Grundsatzfrage. Dann ist es ja auch unrecht, dass man überhaupt für solche Dinge bestraft wird, oder?

Mit dieser Meinung müsste man aber das ganze Rechtssystem umdrehen.

An der Lage ändert sich aber NICHTS. Weder für den Türsteher noch für den betroffenen noch für sonst jemanden.
Doch, bei einer Suspendierung müsste er (wie in den guten alten Filmen) seine Waffe abgeben.

Heikles Thema. Wenn es aber wirklich eine Körperverletzung bei einem Fussballspiel war, dann ist das für mich schon ein Grund, um ihn zu entlassen.

Deine anderen Beispiele kann man (ich) nicht vergleichen. Ob ich jemand in die Fresse hau, weil er ein anderer fan ist, oder wenn ich in Notwehr jemanden verletze sind 2 paar Schuhe.

Ich kenne die Gesetze nicht wirklich, wie jetzt was bezeichnet wird, darum rede ich von meiner Sicht.

 
Suspendierung und militärische Konsequenzen:

Wie gesagt. Bei der ganzen Geschichte rund um die Suspendierung bin ich völlig deiner Meinung. Auch sollte natürlich folgerichtig mit Abschluss des Verfahrens irgendeine militärische Konsequenz für den Schuldigen folgen, was IMO selten gegeben ist.

Für die Bestrafung und Ausschluss aus der Armee:

Meiner Meinung nach (und da unterscheiden wir uns offensichtlich) gibt es eben sehr wohl Gewaltdelikte, für die ich verurteilt werden kann, die aber völlig zulassen, dass ich weiterhin ohne Probleme auch als militärisches Kader eingesetzt werden kann. Fahrlässige Körperverletzung uU zB. Notwehrexzess auch.

Und schon haben wir also die Situation, dass die Grenze genau abgesteckt sein muss (zB "ab 6 Monate bedingt wirst du entlassen" oder irgendwie so). Meiner Meinung nach gibt es so etwas Stand heute aber NICHT -> DAS sollte korrigiert werden.

Einfach alle Verurteilten entlassen finde ich übers Ziel hinaus geschossen.

Aber es liegt in der Natur der Sache, dass sich hier Meinungen unterscheiden können.

 
Meiner Meinung nach gibt es so etwas Stand heute aber NICHT -> DAS sollte korrigiert werden.
Ja, seh ich auch so.

Jeden verurteilten ist nicht das Wahre, stimmt. Wenn jedoch einer absichtlich auf andere Menschen draufhaut, dann ist doch der Fall klar.

 
Jetzt mal abgesehen davon, dass man einem Menschen nicht in den Kopf schauen kann:

als Zivilist hätte er keinen Waffenerwerbsschein erhalten, wieso also hat er von der Armee eine erhalten, respektive nicht abgeben müssen?

 
Jetzt mal abgesehen davon, dass man einem Menschen nicht in den Kopf schauen kann: als Zivilist hätte er keinen Waffenerwerbsschein erhalten, wieso also hat er von der Armee eine erhalten, respektive nicht abgeben müssen?
Ein Problem des Datenaustauschs würde ich sagen. Die Richter rennen nach einer Verurteilung nicht zur Militärverwaltung und "petzen".

Woher soll das Militär also wissen, dass sie ihm die Waffe wegnehmen müssten?

Die Lösung des Problems wäre eine automatisiertes "Informationssystem". Dann hast du aber wieder die Abgrenzungsprobleme, die 101 erwähnt hat.

 
Betreffend Datenaustausch:

Sofort verstecken sich dann gewisse Instanzen hinter dem

Datenschutz...

... Was meiner Meinung nach heutzutage keine Diskussion mehr sein

sollte.

Aber eben, genau diejenigen Leute, die Datenschutz wollen, sind z T auch die, die dann am meisten 'kreischen', wenn so was passiert.

Gruss