stimmt nicht. ist nur im WK so. nicht in der rs!Eigentlich erhälst du 80% vom letzten erhaltenen Lohn vor der RS! Wenn Du weitermachst, 80% vom Minimallohn gem. GAV (Gesamtarbeitvertrages)deines Berufs oder mit Anstellungsvertrag 80% des im Arbeitsvertrag vermerkten Einkommens!Gruss