LWf -> LeihwaffeIch denke das eine LWf auch ins Eigentum übernommen werden kann einfach auf WES und abgeändert zu einem Halbautomaten PE.
Als ich letztes Jahr meine LWf zur Kontrolle vorgewiesen habe, WES musste ich schon länger beibringen um Chantal Glücklich zu machen, wurde ich gefragt ob ich das StGw 90 denn übernehmen wolle. Nein wollte ich nicht denn wenn was defekt geht kann ich es im EZH jederzeit zur Reparatur abgeben ohne das ich was Zahlen müsste was bei Privaten Waffen nur über den Büchsenmacher aber Kostenpflichtig geht.
WES -> Waffenerwerbssschein
Nein. Du kannst deine Persöhnliche Waffe ins Eigentum übernehmen oder als Leihwaffe behalten, jedoch kannst du NUR die Persönliche Waffe ins Eigentum übernehmen.