Grenadier Sturmgewehr behalten

Crytecc

Member
04. Apr. 2018
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Hallo Zusammen

Eigentlich will ich den Grenadier in angriff nehmen. Jedoch bin ich mir sicher, ob man das Sturmgewehr der Grenadiere behalten darf:

Ich habe auf Wikipedia gelesen, dass die Grenadiere eine kürzere Version bei sich tragen (SG 553?) und man die nicht nach dem Dienst behalten darf.

" Es handelt sich somit nicht um eine persönliche Waffe, die nach dem Dienst nach Hause mitgenommen wird, sondern sie wird wieder eingezogen " Wikipedia : https://de.wikipedia.org/wiki/SIG_550#SG_553

Meine Frage ist, ob ich die Dienstwaffe behalten darf. Falls nicht ob man auch ein "normales SG 550" mitnehmen kann.

Grüess Crytecc

 
Hallo Zusammen

Eigentlich will ich den Grenadier in angriff nehmen. Jedoch bin ich mir sicher, ob man das Sturmgewehr der Grenadiere behalten darf:

Ich habe auf Wikipedia gelesen, dass die Grenadiere eine kürzere Version bei sich tragen (SG 553?) und man die nicht nach dem Dienst behalten darf.

" Es handelt sich somit nicht um eine persönliche Waffe, die nach dem Dienst nach Hause mitgenommen wird, sondern sie wird wieder eingezogen " Wikipedia : https://de.wikipedia.org/wiki/SIG_550#SG_553

Meine Frage ist, ob ich die Dienstwaffe behalten darf. Falls nicht ob man auch ein "normales SG 550" mitnehmen kann.

Grüess Crytecc
1. Grenis bekommen eine Pistole

2. Bis dann ist das garantiert sowieso verboten...

 
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Du wirst ein "normales" Stgw90 für zuhause erhalten! Mit diesem ist es somit auch möglich dein obligatorisches Programm auf die 300m  zu bewältigen. Mit einem kurzem Stgw wären ja deine Möglichkeiten auf diese Distanz eher eingeschränkt. Somit: Stgw90/ Pistole 75? als pers. Waffe für alle AdA. Die weiteren Waffen aber als Korpsmaterialwaffen sind nur für Spezialaufgaben gedacht. 

 
  • Thanks
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Wie Adj Uof bemerkt hat, wirst du das Stgw90 als Pers Waffe erhalten. Die ersten RS Wochen wirst du auch mit diesem die Ausbildung absolvieren. Alle Grenadieranwärter (Auch diese, die die Selektion nicht bestehen und in den Sicherungszug wechseln) werden mit der Pist 2012/2015 (Glock 17, Gen4) ausgerüstet. Diese wirst du aber nie nachhause nehmen. Ebensowenig das Stgw07.

Mit dem Stgw07 kann man sehr wohl auf 300m schiessen. Aufgrund der kürzeren Lauflänge ist jedoch die Mündungsgeschwindigkeit und Präzision leicht verringert.

LG

 
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Ich habe ja nur gesagt, mit dem Stgw07  beim ausserdienstlichem Schiessen wären diese u. Umständen etwas erschwerter um mit den Kollegen mit der längerer Lauflänge und somit mitzuhalten mit einem fairen Ergebniss. Kein Hinweis meinerseits auf die 300m mit kürzerem Lauf!

 
Ich habe vermutet, dass du es so gemeint hast. Aus meiner Sicht bestand die Möglichkeit, dass man es falsch versteht und denkt man kann mit dem Stgw07 kaum auf 300m wirken.

 
Du wirst ein "normales" Stgw90 für zuhause erhalten! Mit diesem ist es somit auch möglich dein obligatorisches Programm auf die 300m  zu bewältigen. Mit einem kurzem Stgw wären ja deine Möglichkeiten auf diese Distanz eher eingeschränkt. Somit: Stgw90/ Pistole 75? als pers. Waffe für alle AdA. Die weiteren Waffen aber als Korpsmaterialwaffen sind nur für Spezialaufgaben gedacht. 
Ich dachte immer man würde nur die Pistole als persönliche Waffe erhalten und das Stgw als Leihwaffe?

Wenn man wirklich beide Waffen als pers. Waffe erhält, wäre es demnach auch möglich nach dem Dienst beides in den persönlichen Besitz zu übernehmen. Ich habe momentan die Situation dass ich eine Pist als pers. Waffe habe und das Stgw als Leihwaffe, ich würde aber gerne beides übernehmen, was normalerweise mit der Leihwaffe ja nicht möglich ist. Denkst du es wäre möglich auch als nicht Gren eine Pist und ein Stgw als pers. Waffe eintragen zu lassen mit dem Ziel das man nach dem Dienst beides übernehmen kann?

Ich werde sicher noch mindestens 10 Jahre im Dienst sein, habe also noch mehr als genug Zeit da eine Lösung zu finden, hab mir aber trotzdem schonmal gedanken dazu gemacht.

 
Nein ist es nicht möglich. Die Leihwaffen sind nach dem Dienst wieder abzugeben. Wenn du die Pistole als pers. Waffe hast, wirst du auch nur die möglichkeit haben, diese nach dem Dienst zu übernehmen.

 
Das ist ja auch mein momentaner Wissenstand, ich suche aber halt doch irgendwie noch nach einer lösung wie es vielleicht doch geht ;) Hab dazu ja noch lange Zeit.

 
Nun ja, wenn du brav das OP und FS schiesst kannst du die Leihwaffe so lange behalten wie du möchtest... (Quelle LBA Mitarbeiter, der die Waffen zurücknimmt)

 
Nun ja, wenn du brav das OP und FS schiesst kannst du die Leihwaffe so lange behalten wie du möchtest... (Quelle LBA Mitarbeiter, der die Waffen zurücknimmt)
Das jetzt wirklich? Tönt eher ein Witz zu mir. Wenn ich das obli und das feldschiessen brav mache darf ich als MP Gren die Mp5 oder das Stgw04 einfach so nach Hause mitnehmen? ich bezweifle es, da diese noch sehr teuer sind und mit all dem Gucci Gear ausgestattet, was weder im zivilen noch beim obli gestattet ist.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Okay, so in meinem Fall darf ich die Pist 12/15 als persönliche Waffe und das Stgw90 wenn ich brav das Obligatorische und das Feldschiessen mache, nach dem Dienst nach Hause nehmen, korrekt?

 
Ja, das Stgw bleibt aber einfach eine Leihwaffe die du nicht in den Besitz übernehmen kannst.

 
Leider nicht ganz korrekt du wirst nur das Sturmgewehr 90 behalten können. 
Laut seinem Profil wird er die RS als MP Gren absolvieren und somit die Pist als Pers Waffe erhalten.

Also:

Pist als Pers Waffe kann nach dem Dienst ins Eigentum übernommen werden und Stgw 90 als Leihwaffe behalten, solange man die Schiesspflicht erfüllt.

 
Seit wann wird die Glock als pers. Waffe abgegeben? Ich dachte die einzigen Waffen zum daheim haben, respektive übernehmen sind Stgw 90 und Pist 75.

 
Man kriegt eine Glock 17 die gehört dir und mehr nicht.... kein Stgw90 und auch kein Stgw07

Die glock ist PA der rest IA

 
Ich denke das eine LWf auch ins Eigentum übernommen werden kann einfach auf WES und abgeändert zu einem Halbautomaten PE.

Als ich letztes Jahr meine LWf zur Kontrolle vorgewiesen habe, WES musste ich schon länger beibringen um Chantal Glücklich zu machen, wurde ich gefragt ob ich das StGw 90 denn übernehmen wolle. Nein wollte ich nicht denn wenn was defekt geht kann ich es im EZH jederzeit zur Reparatur abgeben ohne das ich was Zahlen müsste was bei Privaten Waffen nur über den Büchsenmacher aber Kostenpflichtig geht.

 
Ich denke das eine LWf auch ins Eigentum übernommen werden kann einfach auf WES und abgeändert zu einem Halbautomaten PE.

Als ich letztes Jahr meine LWf zur Kontrolle vorgewiesen habe, WES musste ich schon länger beibringen um Chantal Glücklich zu machen, wurde ich gefragt ob ich das StGw 90 denn übernehmen wolle. Nein wollte ich nicht denn wenn was defekt geht kann ich es im EZH jederzeit zur Reparatur abgeben ohne das ich was Zahlen müsste was bei Privaten Waffen nur über den Büchsenmacher aber Kostenpflichtig geht.
Was auch immer eine LWF eine WES oder eine PE ist...