Hätte da mal eine Frage...
Ich starte im Winter 25 in die RS. Die EO-Regelung während der RS verstehe ich (einfach die 69.- pro Tag). Anschliessend mache ich direkt den Durchdiener. Während des Durchdieners wird ja grundsätzlich, wie ich gelesen habe, der EO-Lohn auf Basis des letztes Lohnes als Arbeitnehmer berechnet (80% von z.B. 5000.-).
Jedoch habe ich diesen Sommer die Berufsmatura abgeschlossen und habe somit dieses Jahr noch kein Einkommen gehabt. Da ich derzeit noch keine Beschäftigung für den Zeitraum vom August bis Anfang RS habe, stehe ich vor der Wahl von den folgenden 2. Szenarios:
Szenario 1. Ich gehe ganz normal Arbeiten, mache ein Praktikum oder was auch immer. Dadurch habe ich einen Lohn von z.B. 2500 Fr. Das Resultiert für den Durchdiener dann, dass ich aufgrund des tiefen Lohnes während dieser Zeit den Mindestsatz von 69.- pro Tag bekomme.
Szenario 2. Ich bleibe während der verbleibenden Zeit dieses Jahres bewusst erwerbslos, mache z.B. einen Sprachaufenthalt oder was auch immer. In diesem Szenario kommen mir jedoch folgende Fragen bezüglich des Durchdiener-Lohnes auf: Werde ich im Durchdiener dann ebenfalls "nur" die 69.- pro Tag bekommen, da ich ja Erwerbslos war? Ich habe jedoch von verschiedenen Personen behört, dass die Ausgleichskasse den Ausbildungsstand berücksichtigt und den ungefähren Medianlohn in der entsprechenden Branche meines Berufes, den ich erhalten würde, wenn ich ja ganz normal in einem unbefristeten Vollzeitjob arbeiten würde, als Grundlage für die Berechnung des Lohnes während des Durchdieners nimmt (80% dieses zu erwartenden Lohnes). Falls ja, würde ich während des Durchdieners mit einem Lohn von ca. 3600.- im Monat rechnen können.
Hoffe ihr versteht was ich meine, ist etwas kompliziert.
Hatte jemand schonmal ähnliche Erfahrungen oder weiss wie genau das läuft?
Ich starte im Winter 25 in die RS. Die EO-Regelung während der RS verstehe ich (einfach die 69.- pro Tag). Anschliessend mache ich direkt den Durchdiener. Während des Durchdieners wird ja grundsätzlich, wie ich gelesen habe, der EO-Lohn auf Basis des letztes Lohnes als Arbeitnehmer berechnet (80% von z.B. 5000.-).
Jedoch habe ich diesen Sommer die Berufsmatura abgeschlossen und habe somit dieses Jahr noch kein Einkommen gehabt. Da ich derzeit noch keine Beschäftigung für den Zeitraum vom August bis Anfang RS habe, stehe ich vor der Wahl von den folgenden 2. Szenarios:
Szenario 1. Ich gehe ganz normal Arbeiten, mache ein Praktikum oder was auch immer. Dadurch habe ich einen Lohn von z.B. 2500 Fr. Das Resultiert für den Durchdiener dann, dass ich aufgrund des tiefen Lohnes während dieser Zeit den Mindestsatz von 69.- pro Tag bekomme.
Szenario 2. Ich bleibe während der verbleibenden Zeit dieses Jahres bewusst erwerbslos, mache z.B. einen Sprachaufenthalt oder was auch immer. In diesem Szenario kommen mir jedoch folgende Fragen bezüglich des Durchdiener-Lohnes auf: Werde ich im Durchdiener dann ebenfalls "nur" die 69.- pro Tag bekommen, da ich ja Erwerbslos war? Ich habe jedoch von verschiedenen Personen behört, dass die Ausgleichskasse den Ausbildungsstand berücksichtigt und den ungefähren Medianlohn in der entsprechenden Branche meines Berufes, den ich erhalten würde, wenn ich ja ganz normal in einem unbefristeten Vollzeitjob arbeiten würde, als Grundlage für die Berechnung des Lohnes während des Durchdieners nimmt (80% dieses zu erwartenden Lohnes). Falls ja, würde ich während des Durchdieners mit einem Lohn von ca. 3600.- im Monat rechnen können.
Hoffe ihr versteht was ich meine, ist etwas kompliziert.
Hatte jemand schonmal ähnliche Erfahrungen oder weiss wie genau das läuft?