EO im Durchdiener

salüü27

New member
13. Aug. 2024
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Hätte da mal eine Frage...

Ich starte im Winter 25 in die RS. Die EO-Regelung während der RS verstehe ich (einfach die 69.- pro Tag). Anschliessend mache ich direkt den Durchdiener. Während des Durchdieners wird ja grundsätzlich, wie ich gelesen habe, der EO-Lohn auf Basis des letztes Lohnes als Arbeitnehmer berechnet (80% von z.B. 5000.-).

Jedoch habe ich diesen Sommer die Berufsmatura abgeschlossen und habe somit dieses Jahr noch kein Einkommen gehabt. Da ich derzeit noch keine Beschäftigung für den Zeitraum vom August bis Anfang RS habe, stehe ich vor der Wahl von den folgenden 2. Szenarios:

Szenario 1. Ich gehe ganz normal Arbeiten, mache ein Praktikum oder was auch immer. Dadurch habe ich einen Lohn von z.B. 2500 Fr. Das Resultiert für den Durchdiener dann, dass ich aufgrund des tiefen Lohnes während dieser Zeit den Mindestsatz von 69.- pro Tag bekomme.

Szenario 2. Ich bleibe während der verbleibenden Zeit dieses Jahres bewusst erwerbslos, mache z.B. einen Sprachaufenthalt oder was auch immer. In diesem Szenario kommen mir jedoch folgende Fragen bezüglich des Durchdiener-Lohnes auf: Werde ich im Durchdiener dann ebenfalls "nur" die 69.- pro Tag bekommen, da ich ja Erwerbslos war? Ich habe jedoch von verschiedenen Personen behört, dass die Ausgleichskasse den Ausbildungsstand berücksichtigt und den ungefähren Medianlohn in der entsprechenden Branche meines Berufes, den ich erhalten würde, wenn ich ja ganz normal in einem unbefristeten Vollzeitjob arbeiten würde, als Grundlage für die Berechnung des Lohnes während des Durchdieners nimmt (80% dieses zu erwartenden Lohnes). Falls ja, würde ich während des Durchdieners mit einem Lohn von ca. 3600.- im Monat rechnen können.

Hoffe ihr versteht was ich meine, ist etwas kompliziert.

Hatte jemand schonmal ähnliche Erfahrungen oder weiss wie genau das läuft?
 
Hallo
Ich mache auch DD und habe mich auch darüber informiert.
So wie ich es verstanden habe, muss man in dem Zeitraum bis RS Beginn mindestens 4 Wochen, also einen Monat, angestellt sein, um dann im DD die 80% zu bekommen.

Hier kannst du das noch nachlesen:


Grundlage für die Bemessung der Entschädigung bildet das letzte vor dem Einrücken erzielte und auf den Tag umgerechnete massgebliche Einkommen. Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren

Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder diese während des Dienstes beendet hätten. Personen, welche keine der genannten Voraussetzungen erfüllen, gelten als nichterwerbstätig.
 
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