Finde ich sehr komisch, schliesslich steht das im Wiederspruch zum Dienstreglement welches Stiglitz schon gepostet hat.BTT: es ist gem aussage ter mp und legad keinesfalls erlaubt gepäckstücke und persönliche effekte von ada zu durchsuchen ausser es liegt ein durchsungsbefehl vor und der ur steht daneben.
DR Art 94 Abs 5: "Die persönlichen Behältnisse und Gepäckstücke der Angehörigen der Armee werden respektiert. In begründeten Fällen können jedoch Kontrollen durchgeführt werden, nach Möglichkeit in Anwesenheit des Betroffenen."
Nach meiner Auffassung kann der Kompaniekommandant Kontrollen anordnen, wenn z.B Material geklaut wurde. Der betroffene AdA muss noch nichtmal daneben stehen, es steht ja "nach Möglichkeit" und nicht er "muss anwesend sein".
Kann es daher sein dass sich die Aussage der Ter Mp nur auf Ihre Arbeit bezieht? Also dass die Ter Mp ohne Durchsuchungsbefehl nichts machen darf?
Gut wenn er nicht will kann man es befehlen, wenn er immer noch nicht will geht das unter Befehlsverweigerung und somit kann der Disziplinarisch bestraft werden. Oder Irre ich mich da?Ja, er muss es aber nicht zeigen wenn er es nicht will, ausser ur mit durchsuchungsbefehl
Scara, wieso haben wir noch keinen UR hier im Forum?
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