Liebe Leute
Ich bin Experte auf diesem Gebiet und kann Euch fest versichern, dass eine Disziplinarstrafe nicht ins Strafregister eingetragen wird. So sind Disziplinarstrafen eben KEINE Vergehen (Vergehen dürfen gar nicht disziplinarisch bestraft werden). das kann Euch jeder bestätigen, der ein Semester Jus studiert hat. Ausserdem werden ausserdienstliche Disziplinarstrafen explizit nicht „zivil“ verbüsst sondern weden durch das Kreiskommando des Kantons (was eine kantonale, MILITÄRISCHE Amtsstelle ist) vollzogen.
lg Libero
Ich bin Experte auf diesem Gebiet und kann Euch fest versichern, dass eine Disziplinarstrafe nicht ins Strafregister eingetragen wird. So sind Disziplinarstrafen eben KEINE Vergehen (Vergehen dürfen gar nicht disziplinarisch bestraft werden). das kann Euch jeder bestätigen, der ein Semester Jus studiert hat. Ausserdem werden ausserdienstliche Disziplinarstrafen explizit nicht „zivil“ verbüsst sondern weden durch das Kreiskommando des Kantons (was eine kantonale, MILITÄRISCHE Amtsstelle ist) vollzogen.
lg Libero
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