Allerletzter Diensttag ist ein Sonntag

Lolchopf

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24. Juli 2024
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Hallo zusammen,

Ich muss nächstens für meinen letzten WK einrücken. Ich habe nur noch 7 Diensttage zu leisten. Das bedeutet, dass ich, wenn ich am Montag einrücke, bis zum Wochenende (Samstagmorgen ist Entlassung) 6 davon geleistet habe. Nun muss ich am Sonntag um 23:00 wieder einrücken, kann dann aber nicht abtreten, weil es zu spät ist. Ich komme dann nicht mehr nach Hause. Somit muss ich bis Montag bleiben und hätte damit einen Tag zu viel geleistet. War jemand von euch mal in derselben Situation oder hat so etwas mitbekommen? Wie wurde das gehandhabt?
Würde mich Interessieren;)

Gruss
 
Hallo Lolchopf

Da allgemeiner Urlaub (=Wochenende) immer als Diensttag zählt, können unsere "Abschliesser" jeweils am Freitag abtreten und müssen am Sonntag nicht erneut einrücken. Spätestens im WK wirst du aber eure Regelung erfahren, falls unbedingt nötig kannst du ja beim Kadi nachfragen.
Gruss

Aleator
 
Danke für deine antwort Aleator,

Ich bin mittlerweile im WK und leider komme ich nicht so glimpflich davon;). Laut Kommandant werden Wochenenden ohne anwesenheit nicht als Diensttage gewertet. Ich wurde daher für die Wochenendwache eingeteilt und darf am sonntag abend um 20:00 nach hause gehen. Natürlich muss ich die Nachtschicht übernehmen und darf dann nach dem 4 Stündigen heimweg am montag morgen wieder arbeiten. Ich habe versucht mit dem Wachoffizier und dem Kommandanten eine lösung zu finden damit ich wenigstens nicht erst nach mitternacht zu hause ankomme aber da sei nichts zu machen: Personalmangel!. Ist so etwas überhaupt zulässig?
 
Ok, in demfall muss ich wohl da durch. Ich dachte immer mann muss so entlassen werden, das man es am selben tag noch nach hause schafft.
 
Da habe ich das mit Mitternacht überlesen, sorry.

Dein Marschbefehl geht bis um 23:59 vom letzten Tag, also darfst du nach Mitternacht auch nicht mehr die ÖV benutzen.
Ausserdem bist du nur bis zum Sonntag militärversichert, erhälst nur bis und mit diesem Tag EO und Sold.

Dich am letzten Tag / Wochenende auf der Wochenendwache einzuteilen ist zulässig.
Dich so zu entlassen, dass du erst am Montag zu Hause bist, nicht.

Wenn dein Kadi mit dem nicht einverstanden ist, dann darf er gerne wieder einmal das Dienstreglement konsultieren.
Art 3 Zif 3 / Art 47 Ziff 1
Die Dienstzeit ist die Zeit, während der die Angehörigen der Armee im Militärdienst stehen. Sie beginnt mit dem Antritt der Einrückungsreise und endet mit dem Abschluss der Entlassungsreise. Sie umfasst Arbeitszeit, Ruhezeit und Freizeit. Als Freizeit gelten Ausgang und Urlaub.
Erst wenn du zuhause bist, ist dein Dienst beendet.

Gruess
Arty
 
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