Die Wichtigsten Infos stehen hier bereits, offensichtliche Fehler hat es nicht.
Noch ein paar Präzisierungen:
1. Ob du entlassen wirst oder nicht hängt primär davon ab, was du hast. Im Moment bist du noch im Dienst, da reiseunfähig zu Hause. Die Diensttage werden angerechnet, du erhältst Sold, Erwerbsausfall und meines Wissens sogar Pensionsentschädigung fürs Essen. Solange du nicht länger als eine Woche fehlst sollte nicht viel passieren.
2. Sobald du wieder reisefähig bist, musst du wieder einrücken, unabhängig davon, ob du wieder gesund bist. Du musst zwingend direkt in die KA einrücken.
3. Eine Ausnahme sind infektiöse Krankheiten (z.B. Durchfallkrankheit, Grippe): Da lohnt es sich, selbst wenn du reisefähig bist, vorher im KA anzurufen. Grund: Der Truppenarzt kann dann anordnen, dass du trotzdem zu Hause bleibst, damit du nicht die ganze KA ansteckst. Allerdings kannst du dich nicht darauf verlassen, da man dich im KA auch isolieren kann. Im Zweifel einrücken, sonst bist du der Blöde.
4. Bezüglich verpasster Diensttage gibt es die erwähnte 10% - Regel, welche aber mehr als eine Art Richtlinie zu verstehen ist. Ob du entlassen wirst oder nicht hängt immer ist aber immer ein individueller Entscheid, welcher vom Truppenarzt gemacht wird, meistens sogar in Absprache mit dem Schulkommandanten. Es kommt darauf an, was genau du verpasst hast, wie dein bisheriger Einsatz / Lernerfolg war und wie deine medizinische Prognose aussieht. Wenn jemand eine Woche im KA "flach liegt" danach aber wieder voll einsatzfähig ist, und nicht etwas nicht-nachholbares verpasst hat, wird er idR nicht entlassen. Bei zwei Wochen ist es immer kritischer, da man mehr verpasst, ich musste da schon Einzelfälle entlassen, besonders wenn die Leute nach den zwei Wochen nicht voll einsatzfähig sind. Wenns länger ist oder eine medizinisch längere Geschichte (z.B. Knochenbruch), läuft es meistens auf eine Entlassung hinaus, allerdings gabs auch da schon Ausnahmen (z.B. beim Weitermachen).
4. Die Evakuation ist im hier geschilderten Fall gar kein Thema. Sie wird vom Truppenarzt ausgesprochen, wenn der Pat mehr als 3 Tage im Spital liegt. Eine Evakuation ist keine automatische RS-Beendigung! Ein Evakuierter Patient muss nach Entlassung aus dem Spital wieder in die KA gehen und wird dort erneut Eintrittsbeurteilt. Wenn der Pat wieder Dienstfähig ist kann die RS auch weitergehen. Für die Zeit, welche man Evakuiert im Spital liegt werden allerdings die Diensttage nicht gezählt und man erhält keinen Sold, allerdings profitiert man von den Leistungen der Militärversicherung (man ist also finanziell nicht schlechter gestellt).
5. Wenn jemand aus einem Grund im Spital liegt, welcher eine baldige Rückkehr unwahrscheinlich macht, so wird der Patient nicht "Evakuiert" sondern gleich entlassen. Eine Evakuation kann auch nachträglich in eine Entlassung umgewandelt werden.
Ausser Gründe wie in Punkt 3 beschrieben kann ich mir keinen Grund für eine zweiwöchige Reiseunfähigkeit vorstellen, welche nicht zwingend einen RS-Abbruch erfordern. Manche Zivilärzte stellen Reiseunfähigkeitszeugnisse aus, welche zu lange sind (z.B. so lange wie die Arbeitsunfähigkeit). Dies ist Vordergründig ein Vorteil für den Patienten, kann aber ein grosser Nachteil sein, wenn es zur ungwollten RS-Entlassung führt. Ein einmal ausgestelltes Zeugnis wird in der Regel nicht wieder aufgehoben (da der Arzt ja sonst zugibt, sich geirrt zu haben). Also Achtung: Keine Zwei-Wochen-Reiseunfähigkeiten ohne Widerspruch annehmen. Mehr als drei Tage ist in der Regel nicht gerechtfertigt.
Noch zwei Hinweise:
- Der Truppenarzt darf dich - trotz anderslautendem zivilen Arztzeugnis - zwingen einzurücken. In dem Fall übernimmt er die medizinische Verantwortung dafür, dass du doch reisefähig bist. Dies wird er aber nur im absoluten Ausnahmefall machen.
- Ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis ist im Militär wertlos, da es nichts über die Reisefähigkeit aussagt.
- Ein normales med. Zeugnis lohnt sich nur bei Reiseunfähigkeit, ansonsten ist eine Diagnose- und Medikamentenliste z.H. des Truppenarztes viel wertvoller, da dieser über KA / Entlassung / Dispensationen entscheidet und nicht der Zivilarzt.