Zivildienst & nicht mehr einrücken?

jprekrut

Neuer Benutzer
22. Nov. 2015
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Heyho,

Ich werde gezwungen weiterzumachen und rücke noch vor den Winterferien in die UOS ein.

Habe aber mitlerweile so richtig den Ansch*** bekommen und werde morgen das Gesuch für den Zivildienst abschicken.

Dieses habe ich vollständig ergänzt und müsste danach nur noch die 4 Wochen bedenkfrist absitzen.

Laut diesem Artikel:

Art. 811 Militärstrafgesetz

Militärdienstverweigerung und Desertion

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten oder Geldstrafe wird bestraft, wer in der Absicht, den Militärdienst zu verweigern:

a.

nicht am Orientierungstag oder an der Rekrutierung teilnimmt;

b.

eine Militärdienstleistung, zu der er aufgeboten ist, nicht antritt;

c.

seine Truppe oder Dienststelle ohne Erlaubnis verlässt;

d.

nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht zurückkehrt; oder

e.

nach Antritt der Militärdienstleistung einem an ihn gerichteten Befehl in Dienstsachen nicht gehorcht.2

1bis Für eine strafbare Handlung nach Absatz 1 ist eine Geldstrafe oder eine gemeinnützige Arbeit bei gleichzeitigem Ausschluss aus der Armee nach Artikel 49 ausgeschlossen.3

2 Im Aktivdienst ist die Strafe Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

3 Wer als Angehöriger einer religiösen Gemeinschaft aus religiösen Gründen den Militärdienst verweigert und kein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellt, wird schuldig erklärt und zu einer Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse verpflichtet, deren Dauer sich in der Regel nach Artikel 8 des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 19954 richtet. Die Arbeitsleistung wird im Rahmen und nach den Vorschriften des Zivildienstes vollzogen. Der Richter kann den Täter aus der Armee ausschliessen.

4 Wer glaubhaft darlegt, dass er den Ausbildungsdienst für einen höheren Grad mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, aber bereit ist, im bisherigen Grad Militärdienst zu leisten, wird zu einer Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse verpflichtet. Sie dauert in der Regel 1,1-mal so lange wie der verweigerte Ausbildungsdienst zur Erreichung des höheren Grades und wird im Rahmen und nach den Vorschriften des Zivildienstes vollzogen.

5 Der Bundesrat erlässt die für den Vollzug der Arbeitsleistung nach den Absätzen 3 und 4 erforderlichen ergänzenden Bestimmungen.

6 Der Täter bleibt unter Vorbehalt von Artikel 84 straflos, wenn er:

a.

zum Zivildienst zugelassen wird;

b.

dem waffenlosen Dienst zugewiesen wird;

c.

dienstuntauglich erklärt wird und die Dienstuntauglichkeit bereits im Zeitpunkt der Tat bestanden hat.

(

Art. 841

Missachten eines Aufgebotes zum Militärdienst

1 Wer einrückungsfähig ist und einem Aufgebot zum Orientierungstag, zur Rekrutierung oder zu einer Militärdienstleistung nicht Folge leistet, ohne sich damit der Dienstverweigerung, des Dienstversäumnisses oder des fahrlässigen Dienstversäumnisses strafbar zu machen, wird mit Busse bestraft.2

2 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

)

So wie ich dies verstehe, könnte ich bereits heute zuhause bleiben und in 4 Wochen Zivildienst leisten. ::D

Wie wäre die Busse ca.?

Wie funktioniert das mit dem Abrüsten? Müssten das meine Kameraden übernehmen?

Wie komme ich an meine Persönlichen Kleider etc...?

Bin mir gerade am überlegen noch eine Woche Dienst zu leisten, all mein persönlichen stuff mitzunehmen und einfach nicht mehr einzurücken.

Freundliche Grüsse

 
Könnte man diesen Thread einfacht nicht löschen ? Ich bin so müde von solchen Anfragen. Wenn du so deinen Dienst "leisten" willst, dann geh auf andere Forums, nicht auf dem Forum, der "Armee-Forum" heisst.

 
Es geht mir hier lediglich um das Militärstrafgesetz, und ob oben beschriebenes Verfahren eine legitime Option darstellt.

Logischerweise stelle ich eine Frage bezüglich Militärstrafgesetz in einem Armee Forum :crazy:

 
Ich glaube, dass du noch nicht zugelassen bist, solange du dich noch in der Bedenkfrist befindest. Ich würde das Risiko nicht eingehen. Zudem hast du in der UOS ein ganz anderes Umfeld, also all die Dinge über die du dich ernsthaft beschweren kannst, könnten ja anders sein. Geh doch wenigstens eine Woche hin und überleg dir genau, ob du nachher nicht mehr kommen willst. Und auf jeden Fall kannst du dich an irgendeinen Profi wenden. Es wird ja sicher jemand auf dem Waffenplatz geben, mit dem du reden kannst. Ausserdem wirst du dafür gut bezahlt.

 
Du würdest nicht eine Dienstleistung nicht antreten, dafür müsstest du keinen einzigen Tag anwesend gewesen sein. Unerlaubtes Entfernen von der Truppe wird ziemlich garantiert mit Arrest bestraft. Würde bedeuten, da du nicht mehr in der Armee zurückkommen würdest, würde man dich zivil zu einem Aufenthalt in einer Zelle aufbieten. Da es dann noch zivil behandelt wird, würde es in dein Strafregister eingetragen werden.

Mach was du willst, ich mach was ich will und zwar dieses Thema zu!

 
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