Hallo!
Ich habe eine Frage wegen des Zivildienstgesuches.
1. : Bekommt ein Vorgesetzter das mit wenn man ein Zivigesuch stellt?
2. : Und so wie ich es verstanden habe, muss man die "Resttage" dann im Zivildienst ableisten. Das heisst, wenn die RS fertig ist und man noch (ca 114?) Tage mit WKs verbringen müsste und sich auf den Zivildienst umschreiben lässt, muss man einfach noch 114x1,5 = 171 Tage im Zivildienst machen?
3 : Wie ist das genau, falls man vielleicht zum Weitermachen verpflichtet wird, und das aber noch nicht feststeht und man zum Zeitpunkt wenn man noch ein Rekrut ist das Gesuch einreicht? Muss man dann lediglich die verbleibenden Tage der RS bzw. die Tage als Soldat x1.5 rechnen? Oder wird dann gewartet ob man weitermachen müsste und dann muss man die zusätzlichen Diensttage noch x1.5 rechnen für die Anzahl der Diensttage im Zivi? Also die eigentliche Frage wäre dann, ob die verbleibenden Diensttage x1,5 gerechnet werden zum Zeitpunkt vom EINREICHEN des Zivigesuchs, oder erst wenn das Gesuch BESTÄTIGT wurde (und man unterdessen z.B. schon zum Weitermachen verpflichtet wurde und daher noch mehr Diensttage leisten müsste).
4. : Können die jemanden in eine andere Funktion stecken in der RS, nur weil er das Zivigesuch einreicht und sie ihn sozusagen "eh nicht mehr brauchen können"?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Ich habe eine Frage wegen des Zivildienstgesuches.
1. : Bekommt ein Vorgesetzter das mit wenn man ein Zivigesuch stellt?
2. : Und so wie ich es verstanden habe, muss man die "Resttage" dann im Zivildienst ableisten. Das heisst, wenn die RS fertig ist und man noch (ca 114?) Tage mit WKs verbringen müsste und sich auf den Zivildienst umschreiben lässt, muss man einfach noch 114x1,5 = 171 Tage im Zivildienst machen?
3 : Wie ist das genau, falls man vielleicht zum Weitermachen verpflichtet wird, und das aber noch nicht feststeht und man zum Zeitpunkt wenn man noch ein Rekrut ist das Gesuch einreicht? Muss man dann lediglich die verbleibenden Tage der RS bzw. die Tage als Soldat x1.5 rechnen? Oder wird dann gewartet ob man weitermachen müsste und dann muss man die zusätzlichen Diensttage noch x1.5 rechnen für die Anzahl der Diensttage im Zivi? Also die eigentliche Frage wäre dann, ob die verbleibenden Diensttage x1,5 gerechnet werden zum Zeitpunkt vom EINREICHEN des Zivigesuchs, oder erst wenn das Gesuch BESTÄTIGT wurde (und man unterdessen z.B. schon zum Weitermachen verpflichtet wurde und daher noch mehr Diensttage leisten müsste).
4. : Können die jemanden in eine andere Funktion stecken in der RS, nur weil er das Zivigesuch einreicht und sie ihn sozusagen "eh nicht mehr brauchen können"?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!