WK Antritt nicht möglich

schweizerhalbschue

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24. Aug. 2019
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Hallo Zusammen ich habe ein Riesen Problem und zwar.

Ich war jetzt 2 Jahre lang auf Arbeitssuche jetzt endlich habe ich eine Stelle gefunden die ich am Montag antretten kann. Jetzt kommt aber das Bittere am ganzen ich muss am Mittwoch in den WK einrücken was zur folge haben würde das ich die Stelle verlieren würde. Das Ganze ging schnell ich hab diese Woche den bescheid erhalten und ich will auf gar keinen Fall zum Sozialamt müssen nur weil ich in den WK einrücken muss + kommt noch dazu das mir mein PA Material Tenu B + Muschi  von meine Ehemaligen WG mitbewohner geklaut oder wie er es gesagt hat Verkauft hat. Ich bin bissher nicht zur Polizei gegangen weil der Typ hat meine Ganze Familie bedroht mich selbst hat er mehrmals mit dem Messer bedroht zum glück kann der Typ mit Messern nicht umgehen er selbst ist Armeeangehöriger. Mein Entschluss steht fest das ich nicht einrücken werde da das Ganze sonst mein Leben ruiniert und ich niemals aus meiner scheiss Situation rauskomme. Kommt noch dazu das wen ich dann einen JOB habe ja genug Einkommen reinkommt und ich das Material wieder ersetzen kann.

Meine Frage ist was ist die Höchststrafe mit der ich Rechnen muss?

 
Ruf den Kadi an. Und zwar gleich morgen früh. Schilderte ihm dein Problem.

Für Militärdienstverweigerung kannst Du ins Gefängnis kommen. 

 
Jetzt kommt aber das Bittere am ganzen ich muss am Mittwoch in den WK einrücken was zur folge haben würde das ich die Stelle verlieren würde.
Dir kann von Rechts wegen während dem Militärdienst, sowie 4 Wochen vor- und nachher nicht gekündigt werden.

Wenn du nun aber das Einrücken verweigerst, wanderst du im schlimmsten Fall in den Knast und dann kannst du deine Stelle vermutlich tatsächlich knicken und deine zukünftigen Chancen im Arbeitsmarkt möglicherweise gleich mit.

 
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Also wenn dies so alles stimmt der Name "....Halbschuh" absolut richtig! Bei einem solchen Fall mit Diebstahl mit anschliessendem Verkauf von fremden Eigentum der Armee ist das Strafrechtlich nicht zu unterschätzen. Du hättest schon damals die Polizei einschalten müssen, dies auch bei einer möglichen Bedrohung! Wie von meinen Vorrednern aufgezeigt, suche die Situation mit dem Kadi abzuklären. Du müsstest ja von einem ALC wieder ausgerüstet werden! Deine zweite Situation mit dem Job ist eine andere Sache, wird somit rechtlich dann beurteilt.

 
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