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Wenn Du mehr als die Hälfte des Dienstes in einem Jahr geleistet hast, musst Du nur die halbe Ersatzabgabe zahlen. Hast Du Dir schon überlegt, ob Du den WK nicht innerhalb des Jahres verschieben willst?
Je nach Art von Dienst ist es durchaus relevant, ab welcher Anzahl von Tagen die Pflicht erfüllt ist.
Im Anhag das offizielle Dokument mit der Beschreibung.
Wenn du nur einen Dienst à 12 Tagen machst, musst du immer noch 50% bezahlen. Wenn du jedoch noch 4 Tage vom 2. Dienst machen würdest, wärst du bei 16, womit du keine Wehrpflichtersatzabgaben bezahlen müsstest.