Weitermachen trotz neuem Arbeitsvertrag

dasganzenocheinmal

New member
25. Feb. 2020
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Hallo zusammen, 

folgende Situation: Ich bin gerade in der RS, 13.1. bis 15.5., und komme so langsam auf den Gedanken, weiterzumachen. Ich war bis zum 31.12.2019 befristet angestellt und wäre es beim gleichen Arbeitgeber ab dem 1.6.2020 unbefristet.

Wenn ich nun nach meiner RS weitermache, kann ich die Stelle nicht antreten. Mitteilen kann ich das meinem Arbeitgeber problemlos, aber wie sieht die Situation dann aus? Gelte ich dann als angestellt während der UoS und Abverdienen (und der Arbeitgeber kann sich nicht dagegen wehren), oder verschiebt sich der Beginn des Arbeitsvertrages nach hinten? Und ab wann nach dem Abverdienen wäre könnte man mich respektive könnte ich kündigen? Worauf sollte ich da sonst noch achten? 

Merci für euren Input. 

 
"....wäre beim gleichen Arbeitgeber unbefristet angestellt."

Hast du einen unterzeichneten Arbeitsvertrag ab dem 1.6.2020?

Wenn nicht, scheinst du aktuell in keinem Arbeitsverhältnis zu stehen und dann steht es deinem Arbeitgeber offen ob er dich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt anstellen möchte.

Wenn du einen unterzeichneten, unbefristeten Vertrag ohne Probezeit  hast und kein Vorbehalt diesbezüglich drin ist, gilt das normale Arbeitsrecht.

Für genauere Auskünfte musst du etwas mehr oder konkretere Infos geben.