Weitermachen trotz laufendem Arbeitsvertrag

Imatore

Neuer Benutzer
22. Juli 2014
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Guten Tag

Ich muss am 9.03.2014 nach Thun in die RS als Panzeraufklärungsfahrzeugfahrer einrücken.

Während meines Militärdienstes bin ich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt.

Falls ich weitermachen muss bin ich aufgrund eines Ausbildungsprogrammes meines Arbeitsgebers vertraglich verpflichtet die Rekrutenschule nach 21 Wochen abzubrechen. Danach müsste ich bis zum Ende des Programmes am 31.12.2015 arbeiten. Anschliessend kann ich erst das "abverdienen" fortsetzen.

Die Angelegenheit ist in meinem Vertrag wie folgt geregelt:

Es besteht keine Möglichkeit, die Rekrutenschule als Durchdiener während des Programms zu absolvieren. Verlängerungen des Programms sind nur bei obligatorischer Rekrutenschule und Zivildienst wie folgt möglich:

- Ende 31.7. (Ex Lernende) Verlängerung bis 31. Dezember

Sofern eine militärische Weiterbildung angestrebt wird, respektive absolviert werden muss, sind die entsprechenden Dienstleistungen nach dem Programm zu planen.

Im Personalreglement sind die Details für militärische Abwesenheiten festgehalten.

Wie ist die rechtliche Lage? Kann mir mein Arbeitgeber verbieten weiterzumachen? Falls ja, wann müsste ich künden (3 Monate Kündigunsfrist), damit ich nicht zurück an den Arbeitsplatz muss und danach abverdienen?

 
Hmm..

So wie ich verstehe, geht es wiedermal um die Frage "wer hat mehr zu sagen?"

Nun, im "Wer-hat-mehr-zu-sagen-Haus" gibt es meiner Meinung nach 2 Stockwerke, wer weiteroben ist, hat mehr zu sagen

Im Keller : der Arbeitgeber

In der Dachschräge : die Armee (was dem Bund gleichzustellen ist, was die höchste Instanz unseres Landes ist, welche dich zu einer Dienstleistung aufbieten kann)

(Korrigiert mich, wenn ich es falsch sehe :) )

 
1. Am 09.03.2014 beginnt deine RS? Also bist du bereits in der RS?

2. Der Arbeitgeber kann dir nicht verbieten weiterzumachen und kann dir vor, während und direkt nach einer Dienstleistung nicht kündigen.

3. Ob der Arbeitgeber dich zum Fraktionieren (so wird das Aufteilen der Kaderausbildung genannt) zwingen kann, kann ich dir leider nicht mit 100% Sicherheit sagen. Gehe aber stark davon aus das er dies nicht kann.

4. "Man soll nicht die Hand beissen, die einen füttert". Natürlich kannst du einrücken und direkt weitermachen. Dein Arbeitgeber kann dem nichts entgegensetzen. Ich empfehle dir aber, mit ihm das Gespräch zu suchen und wenn möglich eine Einigung finden, die euch beiden zusagt ;-) .

 
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1. Am 09.03.2014 beginnt deine RS? Also bist du bereits in der RS?2. Der Arbeitgeber kann dir nicht verbieten weiterzumachen und kann dir vor, während und direkt nach einer Dienstleistung nicht kündigen.

3. Ob der Arbeitgeber dich zum Fraktionieren (so wird das Aufteilen der Kaderausbildung genannt) zwingen kann, kann ich dir leider nicht mit 100% Sicherheit sagen. Gehe aber stark davon aus das er dies nicht kann.

4. "Man soll nicht die Hand beissen, die einen füttert". Natürlich kannst du einrücken und direkt weitermachen. Dein Arbeitgeber kann dem nichts entgegensetzen. Ich empfehle dir aber, mit ihm das Gespräch zu suchen und wenn möglich eine Einigung finden, die euch beiden zusagt ;-) .
Würde ich so unterschreiben!

Die Optionen wären:

- Nicht weitermachen (21 Wochen vom 09.03. bis 31.07.2015)

- Weitermachen als Uof oder höh Uof (38 Wochen vom 09.03.2015 bis 20.11.2015)

- Weitermachen als Uof oder höh Uof mit Fraktioneren (Zeitpunkte wären: 24.04.2015 (nach AGA), 19.06.2015 (nach UOS/höh Uof LG), 14.08.2015 (nach AGA)*, 25.09.2015 (nach FGA)*)

*kein Gewähr auf 100% Richtigkeit

Die RS beginnt an einem Montag, in diesem Jahr war der 09.03. ein Sonntag. Ergo hat er sich verschrieben ;)

 
Sofern eine militärische Weiterbildung angestrebt wird, respektive absolviert werden muss, sind die entsprechenden Dienstleistungen nach dem Programm zu planen.

(...)

Wie ist die rechtliche Lage? Kann mir mein Arbeitgeber verbieten weiterzumachen?
Dein Arbeitsvertrag wäre in dieser Form ungültig. Der Arbeitgeber darf sich nicht in Belange der Wehrpflicht einmischen. Es ist alleiniges Recht des Bundes/VBS, deine Dienstleistungsdaten festzusetzen. Als AdA hast du ebenfalls kein Recht auf eine Anpassung der Dienstleistung - sofern keine ausserordentliche Begründung (bspw. Basisjahr an einer Universität, Schwangerschaft, Lehre, ...) vorliegt. Allerdings - und das ist für die gesetzliche Interpretation wichtig - ist der Militärdienst nicht nur eine Pflicht sondern gleichzeitig auch dein Recht.

WICHTIG: Es liegt in DEINER Verantwortung, deinen Arbeitgeber auf diesen 'Fehler' im Arbeitsverhältnis hinzuweisen, ansonsten ist der Arbeitsvertrag weiterhin in dieser Form einzuhalten!

Am besten bespichst du die Situation mit deinem Arbeitgeber und machst ihn falls notwendig auf oben stehende Regelungen aufmerksam, welche übrigens alle im Obligationenrecht zu finden sind, wenn auch in einer anderen Form.

Zum Kündigunsschutz:

Wie bereits erwähnt besteht ein fester Kündigungsschutz kurz vor, während und kurz nach dem Militärdienst. Wobei kurz ein relativer Begriff ist, der sich je nach Dienstjahr bis auf mehrere Monate erstrecken kann.

Sollte dein Arbeitgeber dir nach oder vor dieser Frist kündigen, weil du dein Pensum (Programm) aufgrund des Militärdienstes nicht erfüllen kannst, so ist diese Kündigung ebenfalls missbräuchlich. Es sei denn es widerspricht dem Arbeitsvertrag (siehe oben) oder dein Arbeitgeber trägt einen erheblichen Schaden aufgrund deiner Abwesenheit davon.

Fazit: Nein, dein Arbeitgeber darf dich nicht daran hindern weiterzumachen und darf dir während und/oder aufgrund und/oder unmittelbar vor/nach dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Allerdings solltest du die ganze Sache auch der Freundlichkeit halber mit deinem Arbeitgeber besprechen.

EDIT: Da es 05:30 morgens ist, bitte ich darum allfällige Grammatikfehler zu ignorieren ;-)

 
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