Guten Tag
Ich muss am 9.03.2014 nach Thun in die RS als Panzeraufklärungsfahrzeugfahrer einrücken.
Während meines Militärdienstes bin ich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt.
Falls ich weitermachen muss bin ich aufgrund eines Ausbildungsprogrammes meines Arbeitsgebers vertraglich verpflichtet die Rekrutenschule nach 21 Wochen abzubrechen. Danach müsste ich bis zum Ende des Programmes am 31.12.2015 arbeiten. Anschliessend kann ich erst das "abverdienen" fortsetzen.
Die Angelegenheit ist in meinem Vertrag wie folgt geregelt:
Es besteht keine Möglichkeit, die Rekrutenschule als Durchdiener während des Programms zu absolvieren. Verlängerungen des Programms sind nur bei obligatorischer Rekrutenschule und Zivildienst wie folgt möglich:
- Ende 31.7. (Ex Lernende) Verlängerung bis 31. Dezember
Sofern eine militärische Weiterbildung angestrebt wird, respektive absolviert werden muss, sind die entsprechenden Dienstleistungen nach dem Programm zu planen.
Im Personalreglement sind die Details für militärische Abwesenheiten festgehalten.
Wie ist die rechtliche Lage? Kann mir mein Arbeitgeber verbieten weiterzumachen? Falls ja, wann müsste ich künden (3 Monate Kündigunsfrist), damit ich nicht zurück an den Arbeitsplatz muss und danach abverdienen?
Ich muss am 9.03.2014 nach Thun in die RS als Panzeraufklärungsfahrzeugfahrer einrücken.
Während meines Militärdienstes bin ich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt.
Falls ich weitermachen muss bin ich aufgrund eines Ausbildungsprogrammes meines Arbeitsgebers vertraglich verpflichtet die Rekrutenschule nach 21 Wochen abzubrechen. Danach müsste ich bis zum Ende des Programmes am 31.12.2015 arbeiten. Anschliessend kann ich erst das "abverdienen" fortsetzen.
Die Angelegenheit ist in meinem Vertrag wie folgt geregelt:
Es besteht keine Möglichkeit, die Rekrutenschule als Durchdiener während des Programms zu absolvieren. Verlängerungen des Programms sind nur bei obligatorischer Rekrutenschule und Zivildienst wie folgt möglich:
- Ende 31.7. (Ex Lernende) Verlängerung bis 31. Dezember
Sofern eine militärische Weiterbildung angestrebt wird, respektive absolviert werden muss, sind die entsprechenden Dienstleistungen nach dem Programm zu planen.
Im Personalreglement sind die Details für militärische Abwesenheiten festgehalten.
Wie ist die rechtliche Lage? Kann mir mein Arbeitgeber verbieten weiterzumachen? Falls ja, wann müsste ich künden (3 Monate Kündigunsfrist), damit ich nicht zurück an den Arbeitsplatz muss und danach abverdienen?