Wehrpflichtersatz trotz RS

Mario

Neuer Benutzer
19. Mai 2011
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Habe eine Frage an euch Spezialisten !!

Mein Sohn beendete im August 2010 die Lehre. Im März 2011 begann er die RS im Alter von 20 Jahren und 4 Monaten. Jetzt muss er für das Jahr 2010 Wehrpflichtersatz bezahlen. Er hat nie eine RS verschoben, denn der Termin wurde ihm an der Aushebung so zugeteilt. Er hat brav seine Pflicht erfüllt. Warum muss er denn diese Ersatzsteuer bezahlen und 10 Jahre zinsfrei auf die Rückerstattung hoffen. :x [/b]

 
Scheint sich um einen Fehler in der Verwaltung zu handeln.

Am besten dort anrufen, wo der Brief herkommt, und mal nachfragen.

 
hey

wann hat er denn seine Aushebung gehabt? mir wurde es so erklärt, dass sobald man Ausgehoben (zugeteilt usw.) ist aber die RS nicht im selben Jahr macht die Ersatzabgabe zahlen muss (kann mich aber auch irren)

Gruss

 
Der Wehrdienst ist im 20. Altersjahr zu leisten, heisst nach Jahrgang. Wenn er die RS erst im 21. Lebensjahr absolviert ist er für 1 Jahr Ersatzabgabepflichtig. Das war bei mir auch so. Sind ja aber nur hundert Franken oder so..

Am Orientierungstag wurden wir aber ausdrücklich darauf hingewiesen dass wenn man den Dienst nicht im 20. Jahr absolviert, man ein Jahr bezahlen muss. (Haben sie mir persönlich 2x gesagt und ich habe das akzeptiert).

Gemäss Bundesgesetze über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG):

Art. 312 Dauer der Ersatzpflicht

1Die Ersatzpflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das

20. Altersjahr vollendet.

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Sie dauert:

a. für nicht in einer Formation der Armee eingeteilte und nicht der Zivildienstpflicht

unterstehende Wehrpflichtige bis zum Ende des Jahres, in dem sie

das 30. Altersjahr vollenden;

b. für in einer Formation der Armee eingeteilte oder der Zivildienstpflicht

unterstehende Wehrpflichtige längstens bis zum Ende des Jahres, in dem sie

das 34. Altersjahr vollenden.
Alles klar?

 
Das ist ja auch recht willkürlich, oder?

Wenn er jetzt 20 Jahre und 4 Monate alt ist... dann wurde er Ende 2010 20.

Wenn er die Lehre schon im Sommer fertig hatte, hätten sie ihn ja vorher ausheben und ihn in die Herbst-RS schicken können.

Die Leute "zu spät" auszuheben und dann Ersatzabgabe zu fordern, finde ich jetzt nicht gerade so prickelnd...

Oder man könnte sie zumindest vorwarnen (wie bei crash)

 
Hey

das is ja sehr komisch... als ich wegen meiner Rechnung angerufen habe hats geheissen wenn ich die RS im Jahr 2011 absolviere müsse ich nichts zahlen :roll: da sagt auch jeder wieder was anderes... typisch Militär *hüstel*

Gruss

 
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich habe schon angerufen und mit dem Typ gestritten. Er sagte mir dies sei erst eine provisorische Rechnung (400.-) Die definitve sei dann noch höher, je nach Einkommen. Dann können wir dann schriftlich Beschwerde machen. Dies werden wir unbedingt tun. Denn in der Herbst RS war kein Platz mehr, deshalb wurde er im Frühling eingeteilt. Es kann doch nicht sein, dass man brav seinen Dienst tut und trotzdem Ersatz bezahlen muss. Er hat nie einen Dienst verschoben, sondern er wurde bei der Aushebung so eingeteilt. Wo bleibt da der gesunde Menschenverstand ???

 
Oh... wirklich nett...

Hmm... also Beschwerde würde ich auch einreichen.

Allerdings werdet ihr kaum Erfolg haben... Verwaltungsbeschwerden sind selten erfolgreich. Ein Anwalt lohnt sich in diesem Fall kaum, da die Rechnung ja trotzdem "eher tief" ist.

 
Doch es kann sein und das hat auch nichts mit gesundem Menschenverstand oder nicht zu tun.

Fakt ist das man die RS im 20. Altersjahr absolvieren muss, wer dies nicht tut muss bezahlen, der Bürger hat Pflichten und dies ist eine davon. Du schreibst in der Herbst RS war kein Platz mehr, gut für seine Wunschfunktion vielleicht, aber in einer anderen hätte es vielleicht (sehr wahrscheinlich) noch Platz gehabt und dann hätte er keine Bezahlen müssen.

Mit einer Beschwerde erreicht ihr das ein Sachbearbeiter wieder unnötig Zeit für etwas aufwenden muss, obschon im vornherein klar ist wie die Sache ausgeht.

Mein Tipp: Rechnung bezahlen, Quittung aufheben und am Schluss der Dienstzeit das Geld zurückfordern. Ihr erspart euch und anderen viele Nerven / Zeit und das Geld bekommt ihr ja zurück.

mfg Stroke

 
Stroke hat recht.

Ich war ebenfalls überrascht dass ich diese Rechnung bekommen habe..

Habe auch angerufen und der Herr hat mir erzählt dass ich ein "Jahr" zu spät dran bin und das Geld dann ja nach den geleisteten Diensttagen zurückerstattet bekomme.

Sollte ich beim beenden meiner Dienstzeit noch im selben Kanton wohnen so wird das Geld automatisch zurückerstattet und man muss keine weiteren Anstrengungen unternehmen.