Wegen Krankheit als doppel UT erklärt

javaplayer

New member
23. Jan. 2018
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Hallo Zusammen. 

Ich möchte um eure Hilfe bitten! Kurz zu meiner Story.

Vor rund 11 Jahren (Ich bin jetzt 25 Jahre alt) erkrankte ich an einem Tumor (gutartig). Dieser konnte jedoch mittels Operation entfernt werden. Körperliche sowie Geistige bBeschwerden hatte und habe ich keine. Ich musste mich mehrmals Jährlich kontrollen sowie MRI's unterziehen.

An meinem Informationstag für die RS musste ich allfällige Arztberichte mitbringen. Gesagt getan. Das ganze Dossier über meine Krebserkrankung nahm ich mit und gab es der zuständigen Person ab. Einige Tage nach dem Info-Tag bekam ich einen Anruf vom zuständigen Arzt. Ich sei wegen meiner Erkrankung zu 100% UT und zwar gleich doppel UT. Ich wurde somit nicht einmal für eine Rekrutierung zugelassen am 13.11.12 wurde ich somit "in absentia" vom Chefarzt des Rekrutierungszentrums Rüti für UT erklärt. 

Ein paar Jahre später wollte ich mich erkunden ob es möglich ist erneut an einer Rekrutierung teilzunehmen. Ich sehe es nicht ein Wehrpflichtersatz zu bezahlen obwohl ich Körperlich und Geistig keinerlei Beschwerden habe. Nach mehrmaligem verbinden am Telefon wurde mir wider mittgeteilt, dass dies aufgrund meiner Krankenakte nicht möglich sei. 

Ihr könnt euch vorstellen, dass ich keine nerven hatte mich irgendwie dagegenzustellen.

Jetzt ist die Geschichte so ausgegangen, dass ich nach 11 Jahren (!!!) von meinem Arzt aus den Nachkontrollen entlassen wurde und somit auch aus Sicht des Arztes als Gesund gelte.

Nun zu meiner Frage:

Da ich jetzt aus den Behandlungen entlassen wurde, gibt es irgendeine Möglichkeit diesen UT entscheid anzufechten bzw. eine Rekrutierung zu machen? Am liebsten würde ich in den Zivildienst.

Vielen Dank für eure Antworten! Und sory für die lange story :p
lg

 
Also, du kannst Revision einlegen. Dazu wendest du dich an den Militärärztlichen Dienst in Ittigen (einfach mal googeln). Denen schickst du ein Revisionsgesuch, wo du ein Gutachten beilegst, dass du gesund bist. Am besten von deinem Arzt. Danach werden die deine Gesundheit neu beurteilen und du wirst dann bei Erfolg zu einer Rekrutierung aufgeboten

Wenn das nicht klappen würde, könntest du einen "Ersatzdienst" leisten. Wenn du unbedingt Militärdienst leisten möchtest, muss dir die Armee einen solchen extra für dich angepassten Dienst zur Verfügung stellen. Ob das dann mit dem Zivildienst auch ginge, keine Ahnung..

Aber wahrscheinlich bist du leider schon zu alt: Die Stellungspflicht beginnt mit Anfang des Jahres indem das 19. Altersjahr vollendet wird und erlöscht am Ende des Jahres in dem das 25. Altersjahr vollendet wird (Art. 8 MG). D.h. wenn du dieses Jahr 26 wirst (was wahrscheinlich ist, da das Jahr erst begonnen hat) scheint es zu spät zu sein. Aber keine Ahnung wie strikt diese Regel umgesetzt wird.

Aber sowieso würde ich da in Ittigen mal anrufen und die werden dir das schon erklären.

Viel Erfolg!

 
Aber wahrscheinlich bist du leider schon zu alt: Die Stellungspflicht beginnt mit Anfang des Jahres indem das 19. Altersjahr vollendet wird und erlöscht am Ende des Jahres in dem das 25. Altersjahr vollendet wird (Art. 8 MG). D.h. wenn du dieses Jahr 26 wirst (was wahrscheinlich ist, da das Jahr erst begonnen hat) scheint es zu spät zu sein. Aber keine Ahnung wie strikt diese Regel umgesetzt wird.
Ich werde dieses Jahr 25 Jahre alt. Demnach sollte das I.O gehen oder? 

Vielen dank für deine ausführliche Antwort!

 
Theoretisch ja. Versuchs doch einfach :)

Verlieren kannst du ausser deiner Freiheit nix ;)

 
Da du danach in den Zivildienst willst, sehe ich deine Chancen bei 0, wenn du dies offen sagst.

Falls du es nicht sagst, ist es für mich eine Verschweigung der Tatsachen und dies ist nicht fair.

Aber bedenke, da du kaum noch alle Zivildiensttage leisten wirst, wirst du weiterhin WPE bezahlen. (Du müsstest jetzt mindestens einen langen Einsatz à 6 Monate leisten.)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da du danach in den Zivildienst willst, sehe ich deine Chancen bei 0, wenn du dies offen sagst.
Was für ein Schwachsinn. Klar mögen die Militärleute den Zivildienst nicht. Hier geht es aber um die Beurteilung der Gesundheit und das machen die zivilen Ärzte. Da spielt es keine Rolle, ob jemand in den Zivildienst will oder nicht.

 
Nein, da auf einen Rekurs (betr. UT/UT zu tauglich/tauglich) nicht eingetreten werden muss, ausser im Falle von Personalmangel. Personalmangel gibt es bei der Armee nicht, somit werden Sie das Gesuch auch nur bearbeiten / positiv beantworten, wenn er dies nicht erzählt.

Die Armee wird einen bisher UT/UT nicht tauglich/tauglich machen, der 25 Jahre alt ist und direkt in den Zivildienst will. Da dieses Verfahren Kosten für die Armee auslöst.

Wenn er nichts davon erzählt, sehe ich viel grössere Chancen.

 
Nein, da auf einen Rekurs (betr. UT/UT zu tauglich/tauglich) nicht eingetreten werden muss, ausser im Falle von Personalmangel. Personalmangel gibt es bei der Armee nicht, somit werden Sie das Gesuch auch nur bearbeiten / positiv beantworten, wenn er dies nicht erzählt.

Die Armee wird einen bisher UT/UT nicht tauglich/tauglich machen, der 25 Jahre alt ist und direkt in den Zivildienst will. Da dieses Verfahren Kosten für die Armee auslöst.

Wenn er nichts davon erzählt, sehe ich viel grössere Chancen.
So ein Schwachsinn! Selbstverständlich muss sie ein korrektes Rekurs bzw. Revisionsgesuch bearbeiten. Wir leben in einem Rechtsstaat.

Wenn diese Kosten das einzige Problem der Armee wären.^^

Es gibt keinen Personalmangel bei der Armee? Liest du Zeitung o.ä? Dann würdest du wissen, dass es das sehr wohl gibt.

 
Die CH-Armee muss den Personalbestand massiv reduzieren.

Was denkst du, weshalb die Anzahl der Diensttage gesenkt wurden?

LINK - 30 tätige Rekusfrist

Abschnitt ganz unten:

Ist der Entscheid über die Militärdiensttauglichkeit oder -untauglichkeit gefällt, so haben Sie die Möglichkeit, innert 30 Tagen Beschwerde (= Rekurs) einzureichen. Das Beschwerdegesuch ist an den Militärärztlichen Dienst zu richten. 
Die generelle Frist ist abgelaufen, somit wird nur noch in begründeten Ausnahmefällen auf einen Rekurs eingetreten.

-> Wenn jemand schreibt, Hallo zusammen, ich will in den Zivildienst, dass ich keine WPE mehr bezahle, werden Sie wohl kaum mehr darauf eintreten.

Und betreffend Revision:

Medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit Gesetz

Art. 54 Abs. 3 -> die S MAD kann über die Revision verfügen = Sie kann den Antrag zulassen oder ablehnen. (Darauf eintreten oder nicht darauf eintreten)

Gruss

und ja, ich lese Zeitung.

 
Hast du das Gefühl sie reduziert den Personalbestand weil alle in die Armee möchten, oder was? Wenn du nicht glaubst, dass sie einen Personalmangel haben dann glaubst du es halt nicht.

Wir reden hier von Revision und nicht von Rekurs, das ist, glaube ich auch klar.

Und betreffend Revision:

Medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit Gesetz

Art. 54 Abs. 3 -> die S MAD kann über die Revision verfügen = Sie kann den Antrag zulassen oder ablehnen. (Darauf eintreten oder nicht darauf eintreten)
Woher hast du das?

Die Bestimmungen zur Revision habe ich hier gefunden ab Artikel 52.

https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/1998/2656.pdf

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gesetz

von hier ?

Wünsche euch einen schönen Abend.

auch wenn wir nun ein bisschen vom ursprünglichen Thema abgekommen sind.

und ich gebe dir recht. Die Armee het zu wenige neue Rekruten, der Personalbestand hatte ich im gesamtkontext gemeint.

 
Das ist dasselbe, dass ich auch gefunden habe. Und es steht weit und breit nichts davon, dass der Militärärztliche Dienst nach Lust und Laune eine Revision bearbeiten kann oder nicht, wie du es gesagt hast...