Was passiert wenn man als untauglich eingestuft wird?

Omatur

New member
22. Apr. 2020
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Hallo ich bin noch relativ jung und meine militärkarriere würde erst in ein paar Jahren anfangen.

meine fragä wäre was passiert wenn man bei der rekrutierung als untauglich eingestuft wird?

Muss man dann den zivildienst besuchen oder muss man gewisse Beträge bezahlen?

 
Hallo Omatur

Es gibt 2 verschiedene Arten von Untauglichkeit einfach normal UT=untauglich oder doppel UT= doppelt untauglich.. 

Um Zivildienst leisten zu können darfst du keines der Beiden sein.. um Zivildienst leisten zu können musst du Militärdiensttauglich sein und dann einfach ein Gesuch um Zivildienst einreichen.

Wenn du nur UT bist, kannst du in den Zivilschutz gehen.. die helfen vor allem in Umweltkatastrophen und anderem. 

Doppelt UT müssen meiner Meinung nach Militärdienstersatz bezahlen. 

Ob du UT oder doppelt UT wirst entscheidet der Arzt bei der Rekrutierung und oder der Psychologische Test ein Stück weit.

Wie genau es mit dem bezahlen etc. ist weiss ich nicht genau, weil ich mich nicht damit beschäftigt habe.

Grüsse 

 
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Hallo Omatur

Es gibt 2 verschiedene Arten von Untauglichkeit einfach normal UT=untauglich oder doppel UT= doppelt untauglich.. 

Um Zivildienst leisten zu können darfst du keines der Beiden sein.. um Zivildienst leisten zu können musst du Militärdiensttauglich sein und dann einfach ein Gesuch um Zivildienst einreichen.

Wenn du nur UT bist, kannst du in den Zivilschutz gehen.. die helfen vor allem in Umweltkatastrophen und anderem. 

Doppelt UT müssen meiner Meinung nach Militärdienstersatz bezahlen. 

Ob du UT oder doppelt UT wirst entscheidet der Arzt bei der Rekrutierung und oder der Psychologische Test ein Stück weit.

Wie genau es mit dem bezahlen etc. ist weiss ich nicht genau, weil ich mich nicht damit beschäftigt habe.

Grüsse 
Ich glaube, das stimmt so nicht ganz. Bin aber auch kein Experte.

Die beiden Arten von UT sind auf jeden Fall nicht austauschbar. Relevant ist nicht der Grad der Untauglichkeit, sondern der Grund dafür. Meinem Verständnis nach läuft es so ab:

UT aus Gewissens-/ psychologischen Gründen (1x UT): Zivildienst.

UT aus Gründen physicher Leistungsfähigkeit (1x UT): Zivilschutz.

UT aus beiden vorigen Gtünden (2x UT): Ersatzzahlungen.

 
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Ich glaube, das stimmt so nicht ganz. Bin aber auch kein Experte.

Die beiden Arten von UT sind auf jeden Fall nicht austauschbar. Relevant ist nicht der Grad der Untauglichkeit, sondern der Grund dafür. Meinem Verständnis nach läuft es so ab:

UT aus Gewissens-/ psychologischen Gründen (1x UT): Zivildienst.

UT aus Gründen physicher Leistungsfähigkeit (1x UT): Zivilschutz.

UT aus beiden vorigen Gtünden (2x UT): Ersatzzahlungen.
Stimmt nicht.

Als Zivildienstleistender wird man nicht als UT eingestuft. Man(n) ist voll Diensttauglich und leistet auch seinen Dienst. Halt nicht bei der Armee sondern den zivilen Ersatzdienst (Zivi). Muss aber auch keinen Wehrpflichtersatz bezahlen (vorausgesetzt man leistet seine Tage, ist aber beim Militär auch so).

Im Zivildienst (1xUT) zahltst du Ersatzabgaben, diese werden aber pro geleisteten Diensttag reduziert.

Beim 2xUT zahlst du die Ersatzabgabe voll.

Also kann man vereinfacht sagen: UT = zahlen von Wehrpflichtersatz

 
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Ich glaube, das stimmt so nicht ganz. Bin aber auch kein Experte.

Die beiden Arten von UT sind auf jeden Fall nicht austauschbar. Relevant ist nicht der Grad der Untauglichkeit, sondern der Grund dafür. Meinem Verständnis nach läuft es so ab:

UT aus Gewissens-/ psychologischen Gründen (1x UT): Zivildienst.

UT aus Gründen physicher Leistungsfähigkeit (1x UT): Zivilschutz.

UT aus beiden vorigen Gtünden (2x UT): Ersatzzahlungen.
Wo habe ich etwas ausgetauscht? Ist mir nicht aufgefallen, sollte es so rübergekommen sein. Entschuldige ich mich dafür. 

Ich wollte damit nur sagen dass es 2 verschiedene Arten (1xUt und 2x UT gibt) und das 1xUT reicht um nicht Zivildienst sowie militärdienstauglich zu sein. bei 1x UT ist man aber noch Schuzdiensttauglich (Zivilschutz) und bei 2xUT muss man zahlen.

Habe meine Aussage auf die Fragen von Omatur ausgerichtet. Seine Frage war, was passiert wenn man UT wird. Es gibt 3 verschiedene Entscheide bei der Rekrutierung. Militär sowie Zivildiensttauglich, Schutzdiensttauglich (1xUT) und 2xUT dann muss man bezahlen.

Wie das Ganze entschieden wird, habe ich auch erläutert.. Dies entscheidet der Militärarzt. Aufgrund psychischer und physischer Verfassung.

 
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Stimmt nicht.

Als Zivildienstleistender wird man nicht als UT eingestuft. Man(n) ist voll Diensttauglich und leistet auch seinen Dienst. Halt nicht bei der Armee sondern den zivilen Ersatzdienst (Zivi). Muss aber auch keinen Wehrpflichtersatz bezahlen (vorausgesetzt man leistet seine Tage, ist aber beim Militär auch so).

Im Zivildienst (1xUT) zahltst du Ersatzabgaben, diese werden aber pro geleisteten Diensttag reduziert.

Beim 2xUT zahlst du die Ersatzabgabe voll.

Also kann man vereinfacht sagen: UT = zahlen von Wehrpflichtersatz
ja so kann man es Sagen wobei bei 1xUt nicht Zivildienst sondern Zivilschutz heisst,, Zivildienst ist das gleiche wie Zivi, dafür muss man Diensttauglich sein.

 
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Als Zivildienstleistender wird man nicht als UT eingestuft. Man(n) ist voll Diensttauglich und leistet auch seinen Dienst. Halt nicht bei der Armee sondern den zivilen Ersatzdienst (Zivi). Muss aber auch keinen Wehrpflichtersatz bezahlen (vorausgesetzt man leistet seine Tage, ist aber beim Militär auch so).
Ok, ich bin mir hier wirklich nicht sicher, deswegen zum genauen Verständnis: Stimmt die Annahme, dass:

UT =/= Dienstuntauglich, sondern

Körperlich UT = Militärdienstuntauglich, aber Schutzdiensttauglich -> Zivilschutz

Gewissens-UT = Militärdienstuntauglich, aber Zivildiensttauglich ->Zivildienst

Doppel-Ut = Dienstuntauglich -> Zahlungen ohne Möglichkeit auf Rückerstattung (im Gegensatz zu Zivi)

Sprich, einfacher UT-Status macht nur Militärdienstuntauglich und die Art der Untauglichkeit entscheidet den Ersatzdienst. So hatte ich das bisher immer verstanden. Aber es ist gut möglich, dass ich hier falsch liege.

 
Ok, ich bin mir hier wirklich nicht sicher, deswegen zum genauen Verständnis: Stimmt die Annahme, dass:

UT =/= Dienstuntauglich, sondern

Körperlich UT = Militärdienstuntauglich, aber Schutzdiensttauglich -> Zivilschutz

Gewissens-UT = Militärdienstuntauglich, aber Zivildiensttauglich ->Zivildienst

Doppel-Ut = Dienstuntauglich -> Zahlungen ohne Möglichkeit auf Rückerstattung (im Gegensatz zu Zivi)

Sprich, einfacher UT-Status macht nur Militärdienstuntauglich und die Art der Untauglichkeit entscheidet den Ersatzdienst. So hatte ich das bisher immer verstanden. Aber es ist gut möglich, dass ich hier falsch liege.
Also die die zum Zivildienst gehen.. sind in keiner Hinsicht UT.  Den Zivildienstler müssen Diensttauglich sein, genau gleich wie die die Militärdienst leisten. Diese wollen aus persönlichen Gründen nicht ins Militär, dies macht sie aber nicht UT. 

Also GewissensUT gibt es eigentlich nicht. Klar sind die die in den Zivildienst gehen nicht so gerne gesehen beim Militär, weswegen vielleicht dieser Ausdruck (GewissensUT) zustanden gekommen ist.

Einfaches UT erlaubt es dir nicht Militärdienst und Zivildienst zu leisten. Du Kannst aber in den Zivilschutz gehen. WIe Frodo erwähnt müssen die auch Ersatzabgabe zahlen, jedoch werden da die geleisteten Diensttage angerechnet. 

Aus welcehm Grund man UT wird, liegt meistens körperlicher Natur, kann aber auch psychologisch sein (wenn man z.B. keine Befehle umsetzen kann, Man Angstzustände kriegt etc.)

Der Grad de Untauglichkeit entscheidet der Militärarzt. 

Wie genau man doppelt UT wird, sodass man auch nicht in den Zivilschutz darf, weiss ich nicht genau. 

Wenn dass der Fall ist muss man jedoch die ganze Ersatzabgabe bezahlen.

Ja einfacher UT-Status machtt militär sowie Zivieldienstuntauglich

 
Militärdiensttauglich = Armee oder Zivildienst

1× UT = Zivilschutz und reduzierte Ersatzabgabe

2×UT = Ersatzabgabe

Wenn man aber UT ist kann man trotzdem Militärdienst "light" leisten. Dafür muss man aber selber Antrag stellen und man wird nur genommen wenn man der Armee etwas Bieten kann bsp. Infromatikkenntnisse. Man muss dan halt einfach die anstrengenden oder gefärlichen teile der Aisbildung(Marsch, Schiessen usw.) nicht mitmachen. So wurde uns das zumindest an der Rekrutierung gesagt.

Freundliche Grüsse

Rekr ARHZ

 
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