Waffen Reglement bezüglich Aufbewahrung

Lenzin

New member
21. Jan. 2018
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Hallo miteinander,

ich wollte mich erkundigen wie das Reglement bezüglich Aufbewahrung der Dienstwaffe ist.

Nachdem ein anderer Rekrut die Pistole beim ADV offen Liegenlies kontrollierten die Wachtmeister ob die Pistolen und Verschlüsse eingeschlossen sind.

Ich war im Zimmer als dies passierte und somit war der Schrank nicht abgeschlossen. Waffe wurde trotzdem eingezogen.

Ich wollte mich nun erkundigen ob eine bewachte/beaufsichtete Waffe genügend Sicher aufbewahrt ist oder ob diese eingeschlossen sein muss. Habe im Dienstreglement grad nichts dazu gefunden.

Mit freundlichen Grüssen

Rekr

 
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Art. 86 DR sieht vor, dass die persönliche Ausrüstung sicher aufzubewahren ist. Das Sturmgewehr und sein Verschluss sind getrennt voneinander aufzubewahren. Diese abstrakte Regelung beantwortet natürlich nicht deine Frage.

Wurde das Prozedere, wann die Waffe wo und wie einzuschliessen ist in einem Befehl (z.B. Dienstbefehl; am Anschlagbrett in der Unterkunft) geregelt oder habt ihr hier konkrete Anweisungen von euren Vorgesetzten erhalten? Falls ja, hättest du dich an diese zu halten, unabhängig davon, wie du oder ich Art. 86 DR auslegen würden. 

Ansonsten wäre eine Waffe in einer bewachten Unterkunft mit deiner Anwesenheit im Zimmer meines Erachtens genügend sicher aufbewahrt. Ich habe noch nie erlebt, dass persönliche Waffen oder Verschlüsse innerhalb einer bewachten Unterkunft zusätzlich eingeschlossen werden (mit Ausnahme vom Urlaub).

Ich vermute aber wie gesagt, dass euch dieses Vorgehen befohlen wurde. Entsprechend braucht es auch keine reglementarische Grundlage. Es steht grundsätzlich jedem Vorgesetzten frei, zusätzliche Massnahmen zur Sicherung des Materials zu treffen.

 
Hallo miteinander,

ich wollte mich erkundigen wie das Reglement bezüglich Aufbewahrung der Dienstwaffe ist.

Nachdem ein anderer Rekrut die Pistole beim ADV offen Liegenlies kontrollierten die Wachtmeister ob die Pistolen und Verschlüsse eingeschlossen sind.

Ich war im Zimmer als dies passierte und somit war der Schrank nicht abgeschlossen. Waffe wurde trotzdem eingezogen.

Ich wollte mich nun erkundigen ob eine bewachte/beaufsichtete Waffe genügend Sicher aufbewahrt ist oder ob diese eingeschlossen sein muss. Habe im Dienstreglement grad nichts dazu gefunden.

Mit freundlichen Grüssen

Rekr
Wir hatten diese Diskussion einmal unter den höheren Kadern. Resultat: Eine bewachte Waffe ist genügend gesichert. Sonst würdeest du ja übertrieben gesagt jedes mal wenn du dein Schrank aufschliesst oder die Waffe bei dir trägst gegen die Regeln verstossen.

Im DR steht dazu die Waffe muss eingeschlossen oder bewacht werden (mit Verschluss drin) (Weiss jemand grad die Seite?)

Ohne Verschluss haben wir bei uns die Gewehre sogar unbewacht im Gang gelagert. (indirekt Bewacht durch die Kasernenwache).

Ich persönlich hätte mich bei diesem Vorgehen beschwert aber dass rate ich dir nicht. Es ist zwar unfair aber so ist halt das Leben.

 
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Danke für die Antworten.

Ich werde es mir zu Herzen nehmen.

mit freundlichen Grüssen

Rekr. Lenzin

 
Uns wurde in der Schule für höh Uofs eingetrichtert:

Eine Waffe ist unter Verschluss zu halten ausg. auf Mann, mit Bewacher in Reichweite oder im Waffengestell vor den Zimmern.

somit hast du dich nicht falsch verhalten, ausser falls du den Befehl erhalten hättest, die Waffe einzuschliessen oder jeweils auf dir zu tragen.