Waffe

Leo Laj

Member
31. März 2020
19
0
2
Hallo ich wollte frag ob man wen man bei der Armee war und das MG In seiner Militär Zeit genutzt hatte ob man es nach dem Dienst bekommt weil wen man ja das Surmgewehr 90 benutzt hat hat man es ja auch nach seinem Dienst bekomm und ich meine wen man als Beruf Soldat ausführt

Ps: Ich bin noch nicht beim Militär 

 
Man bekommt die persönliche Waffe, was je nach Truppengattung entweder ein Stgw 90, eine Sig P220 oder eine Glock 17 ist. 

 
Zudem ist es zwar deine Persönliche Waffe aber gehören tut die dem Militär. Erst nachdem du die ganze Dienstzeit (also inkl. WK) beendet hast kannst du sie vergünstigt dem Militär abkaufen. und auch nur die oben genannten Waffen keine MG's oder Granatwerfer oder solche Sachen.

 
Jap, grundsätzlich ist der Ablauf so:

Bei der Rekrutierung findet eine Personenüberprüfung statt, bei der festgestellt wird, ob du überhaupt eine Waffe bekommen darfst (z.B. keine Einträge im Strafregister, keine psychiatrische Einweisung etc.).

In der RS erhältst du deine persönliche Waffe (eben entweder das Stgw oder eine der beiden Pistolen). Diese wird dann auch als persönliche Waffe in dein Dienstbüchlein eingetragen. Die Waffe gehört aber immer noch der Armee, du bist bloss damit ausgerüstet und musst die Waffe am Ende der Dienstzeit (10 oder 12 Jahre nach Abschluss der RS, wenn ich mich richtig erinnere).

Beim Abgeben kann man einen Waffenerwerbsschein und Bargeld mitbringen und die Waffe ins persönliche Eigentum übernehmen - diese wird im Falle des Stgw jedoch zum Halbautomat umgebaut, d.h. Seriefeuer kann sie dann nicht mehr.

Für die beiden Pistolen gibt es keine weiteren Bedingungen für die Übernahme. Für das Gewehr muss man in den letzten 3 Jahren vor dem Abgeben mindestens 2x das Obligatorische sowie mindestens 2x das Feldschiessen geschossen haben und dies muss im militärischen Leistungsausweis eingetragen sein.

Erfüllst du die Bedingungen, wird dein Gewehr umgebaut und du kannst es einige Wochen später abholen gehen. Ab dann gehört es dann auch wirklich dir.

 
Man bekommt die persönliche Waffe, was je nach Truppengattung entweder ein Stgw 90, eine Sig P220 oder eine Glock 17 ist. 


Jap, grundsätzlich ist der Ablauf so:

Bei der Rekrutierung findet eine Personenüberprüfung statt, bei der festgestellt wird, ob du überhaupt eine Waffe bekommen darfst (z.B. keine Einträge im Strafregister, keine psychiatrische Einweisung etc.).

In der RS erhältst du deine persönliche Waffe (eben entweder das Stgw oder eine der beiden Pistolen). Diese wird dann auch als persönliche Waffe in dein Dienstbüchlein eingetragen. Die Waffe gehört aber immer noch der Armee, du bist bloss damit ausgerüstet und musst die Waffe am Ende der Dienstzeit (10 oder 12 Jahre nach Abschluss der RS, wenn ich mich richtig erinnere).

Beim Abgeben kann man einen Waffenerwerbsschein und Bargeld mitbringen und die Waffe ins persönliche Eigentum übernehmen - diese wird im Falle des Stgw jedoch zum Halbautomat umgebaut, d.h. Seriefeuer kann sie dann nicht mehr.

Für die beiden Pistolen gibt es keine weiteren Bedingungen für die Übernahme. Für das Gewehr muss man in den letzten 3 Jahren vor dem Abgeben mindestens 2x das Obligatorische sowie mindestens 2x das Feldschiessen geschossen haben und dies muss im militärischen Leistungsausweis eingetragen sein.

Erfüllst du die Bedingungen, wird dein Gewehr umgebaut und du kannst es einige Wochen später abholen gehen. Ab dann gehört es dann auch wirklich dir.

 


Zudem ist es zwar deine Persönliche Waffe aber gehören tut die dem Militär. Erst nachdem du die ganze Dienstzeit (also inkl. WK) beendet hast kannst du sie vergünstigt dem Militär abkaufen. und auch nur die oben genannten Waffen keine MG's oder Granatwerfer oder solche Sachen.
Danke für die Antwort ??
 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: