Waffe auch als Durchdiener behalten?

halo932

Neuer Benutzer
04. Aug. 2016
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Hallo zusammen

Habe letztens den Orientierungsbrief bezüglich der WEA erhalten. Da stand drin, dass ich als Durchdiener(2017 fertig geworden) noch 4 Jahre eingeteilt bleibe. Nun wollte ich eigentlich das Sturmgewehr behalten, jedoch muss man dafür offenbar mindestens 7 Jahre eingeteilt sein. Klar bin ich froh, früher entlassen zu werden, aber bedeutet das mit anderen Worten, dass KEIN Druchdiener mehr die Waffe ins Eigentum übernehmen darf? Hat da vielleicht jemand schon Infos, ob es da auch eine Änderung gibt?

Danke schon mal für die Antworten :D  

 
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20163009/index.html#a20

Die Militärdienstpflicht für Durchdienende dauert für:

a. Soldaten, Gefreite, Wachtmeister und Oberwachtmeister: bis zum Ende des siebten Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt;

[...]
Gemäss der VMDP solltest du also über sieben Jahre eingeteilt sein, bevor du entlassen wirst. Wenn du 2016 zum Soldaten befördert wurdest, wäre das demnach Ende 2023. Steht im Brief etwas anderes? Wenn ja, würde ich mich an deiner Stelle kurz beim Kreiskommando erkundigen. Fragen kostet nichts.

 
Werde auf jeden Fall einmal nachfragen. Im Brief steht, dass DDs gemäss Art 54a Absatz 4(MG; SR 510.10) noch während 4 Jahren in der Armee eingeteilt bleiben. Militärdienstpflichtig und eingeteilt ist ja nicht dasselbe, wenn ich das richtig verstanden habe und für die Übernahme der Waffe wäre es ja erforderlich, 7 Jahre eingeteilt zu sein.