Wachtmeister gezwungen / Zivildienst

Sleidron

New member
07. Mai 2022
2
0
2
Hallo, 

Ich hab ein Problem, ich wurde gezwungen weiterzumachen (der Hauptmann hat es einfach unterschrieben) wen ich jetzt in den Zivildienst wechsle, muss ich dann die Wachtmeister Tage auch abarbeiten? Oder erst wen ich in die Unteroffzierschule gehe. 

 
Hallo, 

Ich hab ein Problem, ich wurde gezwungen weiterzumachen (der Hauptmann hat es einfach unterschrieben) wen ich jetzt in den Zivildienst wechsle, muss ich dann die Wachtmeister Tage auch abarbeiten? Oder erst wen ich in die Unteroffzierschule gehe. 
Hallo

Soweit ich weiss nicht. Du musst die Tage erst leisten, wenn du befördert wurdest. Wenn du den Grad als Wachtmeister hast, hast du die Rechte, aber auch die Pflichten eines Wachtmeisters. Heisst ab dann müsstest du die Diensttage auch leisten.

 
Lass dich auf die Herausforderung ein. Als Uof hast du nochmals eine ganz andere Perspektive und Aufgaben. Weiter hast du die Chance etwas, das du nicht gut fandest, anders zu lösen. 

 
Deiner Frage nach zu urteilen, bist Du Dir noch nicht so richtig sicher weiter zu machen oder Dich zu "wehren".  Ich schlage Dir vor, Du schreibst eine Liste mit Deinen Bedenken (Fragen) und setzt Dich dann mit Deinem Hauptmann an einen Tisch, wo Tacheles gesprochen wird.  Mache erst weiter wenn Du Dir absolut sicher bist, diesen Weg einschlagen zu wollen, ansonsten vordere den Hauptmann auf, die Unterschrift zurück zu ziehen. 

Jede nicht gestellte Frage wird Dich in Zukunft "quälen", jede gestellte Frage, und ist sie noch so unbequem, stärkt Dein Selbstvertrauen und gibt Dir Kraft ein guter Vorgesetzter zu werden. Viel Erfolg

 
ansonsten vordere den Hauptmann auf, die Unterschrift zurück zu ziehen.
Ich stimme dir in allen Punkten, bis auf diesem, zu. Aber die Unterschrift kann und wird der Vorgesetzte nicht zurückziehen. Die Unterschrift bestätigt nämlich nur, dass man die Vorschlagserteilung zur Kenntnis genommen hat. Weigert man sich, zu unterschreiben, bestätigt der Vorgesetzte, dass er einem informiert hat. Sleidron wurde informiert, womit die Unterschrift so ihre Richtigkeit hat.

Die Vorschlagserteilung erfolgt vor dem Gespräch und benötigt keine Zustimmung des Betroffenen.

 
Ich stimme dir in allen Punkten, bis auf diesem, zu. Aber die Unterschrift kann und wird der Vorgesetzte nicht zurückziehen.

Die Vorschlagserteilung erfolgt vor dem Gespräch und benötigt keine Zustimmung des Betroffenen.
Die Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden, der Vorschlag jedoch schon. Somit kann es zu einem Vorschlagsentzug kommen, wenn es zu dringlichen Fällen oder einem guten Grund kommt.

 
Die Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden, der Vorschlag jedoch schon. Somit kann es zu einem Vorschlagsentzug kommen, wenn es zu dringlichen Fällen oder einem guten Grund kommt.
Das ist korrekt. Doch wird eine blosse Aufforderung, weil man den Vorschlag nicht will, nicht ausreichen. Auch das Drohen mit dem Zivildienst wird nicht helfen. Ausserdem würde dieser Entscheid ein bis zwei Instanzen über dem direkten Vorgesetzten gefällt.