HalloHallo,
Ich hab ein Problem, ich wurde gezwungen weiterzumachen (der Hauptmann hat es einfach unterschrieben) wen ich jetzt in den Zivildienst wechsle, muss ich dann die Wachtmeister Tage auch abarbeiten? Oder erst wen ich in die Unteroffzierschule gehe.
Ich stimme dir in allen Punkten, bis auf diesem, zu. Aber die Unterschrift kann und wird der Vorgesetzte nicht zurückziehen. Die Unterschrift bestätigt nämlich nur, dass man die Vorschlagserteilung zur Kenntnis genommen hat. Weigert man sich, zu unterschreiben, bestätigt der Vorgesetzte, dass er einem informiert hat. Sleidron wurde informiert, womit die Unterschrift so ihre Richtigkeit hat.ansonsten vordere den Hauptmann auf, die Unterschrift zurück zu ziehen.
Die Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden, der Vorschlag jedoch schon. Somit kann es zu einem Vorschlagsentzug kommen, wenn es zu dringlichen Fällen oder einem guten Grund kommt.Ich stimme dir in allen Punkten, bis auf diesem, zu. Aber die Unterschrift kann und wird der Vorgesetzte nicht zurückziehen.
Die Vorschlagserteilung erfolgt vor dem Gespräch und benötigt keine Zustimmung des Betroffenen.
Das ist korrekt. Doch wird eine blosse Aufforderung, weil man den Vorschlag nicht will, nicht ausreichen. Auch das Drohen mit dem Zivildienst wird nicht helfen. Ausserdem würde dieser Entscheid ein bis zwei Instanzen über dem direkten Vorgesetzten gefällt.Die Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden, der Vorschlag jedoch schon. Somit kann es zu einem Vorschlagsentzug kommen, wenn es zu dringlichen Fällen oder einem guten Grund kommt.