Wachtdienst und Ausbildungen dazu

Quethorian

Well-known member
15. Juni 2018
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Letzten WK hatten wir in unserer Einheit eine Diskussion ab wann Handschellen eingesetzt werden dürfen bzw welche Ausbildung von Nöten ist. 

Einer meinte man darf Handschellen nur benutzen wenn man die Ausbildung Schliessmittel I im DB eingetragen hat. Tatsächlich habe ich einen solchen Eintrag, allerdings nur als Anwender und nicht als Ausbildner, obwohl ich jede Menge Rekruten daran ausbilden musste. Macht für mich deshalb wenig Sinn, Vorallem da die Handschellen im normalen Stoffplan der Zwangsmittelausbildung enthalten ist. Wieso dann aber einen separaten Eintrag im DB?

In den Reglementen zu Wachtdienst, Zwangsmittel usw habe ich dazu nichts gefunden. Weiss irgendjemand mehr dazu oder kennt ein Dokument in dem erklärt wird, zu was einem die verschiedenen Ausbildungen berechtigen?