Während WK im Ausland

PhHu

New member
11. Feb. 2017
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Hallo zusammen,

Ich werde im März meine RS antreten und habe vor, gleich danach im Sommer studiumsbedingt nach Deutschland zu ziehen und werde voraussichtlich danach weiterhin dort leben. Bin ich dadurch vom WK befreit bzw muss ich dafür irgendwelche Abgaben o.ä. entrichten?

Vielen Dank im Voraus ;)

 
Militärischer Urlaub

"Wenn Sie sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen, müssen Sie einen Auslandurlaub beantragen. Angehörige der Armee reichen ihr Gesuch so früh wie möglich an das Kreiskommando ein, das für den Wohnort zuständig ist. Dem Gesuch ist das Dienstbüchlein beizulegen.

Wenn Sie die Genehmigung für einen Auslandurlaub erhalten haben, sind Sie in Friedenszeiten von Ihren dienstlichen sowie ausserdienstlichen Pflichten befreit. Nur die Meldepflicht bleibt bestehen. Einzelheiten regelt das Merkblatt, das bei der Urlaubserteilung im Dienstbüchlein eingeklebt wird."

Wehrpflichtersatz

"Für den Zeitraum Ihres Auslandaufenthaltes sind Sie für max. 3 Jahre ersatzpflichtig. Die  Höhe der Wehrpflichtersatzabgabe wird provisorisch festgelegt und muss vor der Erteilung  des Auslandurlaubes bezahlt werden (WPEG Art. 25 Abs.3). Die definitiven Veranlagungen erfolgen nach Ihrer Rückkehr aufgrund der ErsatzabgabeErklärungen (Einkommen Inland und Ausland). Belege von ausländischen Einkommen sind unbedingt aufzubewahren."

(etwa 2'000 Fr. also)

Schiesspflicht

"Falls der Aufenthalt die Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht verunmöglicht (Schiessdaten von Anfang April bis 31. August), füllen Sie das Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht aus."

Pflichten vor der Abreise

" - Regelung der Dienstpflicht  Regelung der Schiesspflicht

- Bezahlung von Wehrpflichtersatz

- Abgabe der Ausrüstung/Waffe in einer Retablierungsstelle / Kant. Zeughaus.

- Abmeldung bei der Wohngemeinde

Dem Gesuch um Auslandurlaub wird nur entsprochen, wenn die daraus ergebenden Pflichten erfüllt sind."

Rückkehr von einem längeren Auslandaufenthalt

"Die Rückkehr in die Schweiz ist der Militärverwaltung innert 14 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der Gemeinde oder Stadt mitzuteilen."

Wünsche Dir eine schöne RS und viel Erfolg mit Deinem Auslandaufenthalt! 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genau, Urlaubsgesuch stellen, das befreit dich von allen Pflichten bis auf die Meldepflicht (du musst dich also nicht seperat von der Schiesspflicht befreien lassen). Ich musste meine ganze Ausrüstung bis auf Unterbekleidung, Tragetasche und solche Kleinigkeiten abgeben. Diese kannst du abgeben, musst das aber nicht tun.