Hallo zusammen,
Ich werde im März meine RS antreten und habe vor, gleich danach im Sommer studiumsbedingt nach Deutschland zu ziehen und werde voraussichtlich danach weiterhin dort leben. Bin ich dadurch vom WK befreit bzw muss ich dafür irgendwelche Abgaben o.ä. entrichten?
Vielen Dank im Voraus
Ich werde im März meine RS antreten und habe vor, gleich danach im Sommer studiumsbedingt nach Deutschland zu ziehen und werde voraussichtlich danach weiterhin dort leben. Bin ich dadurch vom WK befreit bzw muss ich dafür irgendwelche Abgaben o.ä. entrichten?
Vielen Dank im Voraus