Verpflichtungen nach Waffenlosen DD

Kiosksoldat

Neuer Benutzer
14. Jan. 2016
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Hallo zusammen,

Habe ein im Forum und auch im Internet gesucht aber leider nichts dazu gefunden. In 14 Wochen schliesse ich meine RS ab und wollte wissen ob es als Schiessuntauglicher DD nach der RS irgendwelche verpflichtungen gibt?

Gilt diese Meldepflicht für Umzüge, Auslandsaufenthalte über 12 Monate, etc noch für mich?

Freundliche Grüsse

Der Kiosksoldat

 
Hallo zusammen,Habe ein im Forum und auch im Internet gesucht aber leider nichts dazu gefunden. In 14 Wochen schliesse ich meine RS ab und wollte wissen ob es als Schiessuntauglicher DD nach der RS irgendwelche verpflichtungen gibt?

Gilt diese Meldepflicht für Umzüge, Auslandsaufenthalte über 12 Monate, etc noch für mich?

Freundliche Grüsse

Der Kiosksoldat
Warum sollte die ausserdienstliche Meldepflicht für dich aufgehoben sein? Einzig von der Schiesspflicht bist du als Schiessuntauglicher befreit.