Urlaubsgesuch

Janik Lauber

New member
29. Juni 2021
2
0
2
Hallo Zusammen

Ich rücke am Montag in Thun ein. Am Mittwoch habe ich meine Diplomfeier. Das Gesuch habe ich heute per Mail verschickt. Muss ich sonst noch etwas machen? 

Zudem bin ich am 17.7 an der Hochzeit meiner Schwägerin eingeladen. Ich hoffe, dass ich nach Hause kann. Soll ich trotzdem ein Urlaubsgesuch ausfüllen? 

Danke für eure Hilfe. 

 
Zudem bin ich am 17.7 an der Hochzeit meiner Schwägerin eingeladen. Ich hoffe, dass ich nach Hause kann. Soll ich trotzdem ein Urlaubsgesuch ausfüllen? 
Ich würde nichts machen. Die Chance, dass Du Wochenendwache hast ist extrem gering. Falls Du doch dazu kommandiert würdest, kannst Du immer noch ein Urlaubsgesuch eingeben. Falls Du wegen Corona am Wochenende dortbleiben müsstest (was, soweit ich weiss derzeit nicht vorgesehen ist), kannst Du auch mit Urlaubsgesuch eh nicht nach Hause.

 
  • Thanks
Reaktionen: Janik Lauber
Ich rücke am Montag in Thun ein. Am Mittwoch habe ich meine Diplomfeier. Das Gesuch habe ich heute per Mail verschickt. Muss ich sonst noch etwas machen?
Nein, du musst sonst nichts machen. Du bist aber ziemlich spät dran. Es ist durchaus möglich, dass dein Gesuch abgelehnt wird. Entweder weil du zu spät bist oder weil ein Urlaub am dritten Tag ganz allgemein nicht möglich ist.

Zudem bin ich am 17.7 an der Hochzeit meiner Schwägerin eingeladen. Ich hoffe, dass ich nach Hause kann. Soll ich trotzdem ein Urlaubsgesuch ausfüllen?
Wenn du das vor zwei Monaten gefragt hättest, wäre die Antwort eindeutig ja. So bist du wiederum sehr spät dran und kannst auch in der RS noch ein Gesuch einreichen.

Etwas anderes ist es, wenn du (z.B. aufgrund der letzten Lockerungen), erst gerade erfahren hast, dass du zur Hochzeit eingeladen bist. Dann würde ich ein Urlaubsgesuch einreichen und bei der Begründung auch hinschreiben, weshalb du erst kürzlich davon erfahren hast.

 
Andererseits ist der 17.7. ein Samstag. Da hat er wohl sowieso allgemeinen Urlaub, oder?
In der Regel schon. Aber nach Murphy trifft es sich halt nicht selten, dass man genau dann auf der Wochenendwache ist. Reicht man frühzeitig ein Gesuch ein, wird das eigentlich immer bewilligt. Ist man aber mal auf die Wochenendwache eingeteilt, ist die Reserve halt begrenzt und die Hürde für die Bewilligung eines Gesuchs ungleich grösser.

 
Na ja, auf dem Waffenplatz Thun ist die Wahrscheinlichkeit, dass man in der zweiten Woche Wochenendwache hat, doch eher gegen Null Prozent. Deshalb würde ich einfach mal die Füsse stillhalten und nicht auffallen.

 
,

Nein, du musst sonst nichts machen. Du bist aber ziemlich spät dran. Es ist durchaus möglich, dass dein Gesuch abgelehnt wird. Entweder weil du zu spät bist oder weil ein Urlaub am dritten Tag ganz allgemein nicht möglich ist.

Wenn du das vor zwei Monaten gefragt hättest, wäre die Antwort eindeutig ja. So bist du wiederum sehr spät dran und kannst auch in der RS noch ein Gesuch einreichen.

Etwas anderes ist es, wenn du (z.B. aufgrund der letzten Lockerungen), erst gerade erfahren hast, dass du zur Hochzeit eingeladen bist. Dann würde ich ein Urlaubsgesuch einreichen und bei der Begründung auch hinschreiben, weshalb du erst kürzlich davon erfahren hast.
Also ich würds versuchen. ich hab  gestern angerufen und sogar am ersten Tag der RS frei bekommen, weil ich zur diplomfeier muss. Am besten die Einladung mit Gesuch an den Schulkommandanten schicken oder am besten bei der Rekr. Schule anrufen und mit dem zuständigen Schulkommandanten sprechen.

Gruss Arijan

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gemäss meiner Information sind die ersten zwei Wochen mit einem Dienstwochenende verbunden. Das heisst, dass die ersten zwei Wochen kein Anrecht auf Urlaub besteht. Im WK-Verband sind zurzeit die letzten zwei Wochen mit einem Dienstwochenende verbunden.