UOS und Abverdienen

SWISS NAVY

Neuer Benutzer
11. Jan. 2015
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Hallo Zusammen

Ich war im zweiten WK und mache im Sommer die UOS mit nahtlosem Abverdienen. Jetzt habe ich noch ein paar Fragen.

Wie viel verdiene ich während der UOS und dem Abverdienen inkl. allen Zulagen. Ich habe eine Festanstellung.

wie ist das mit den Ferien. Ich habe ja laut Vertrag 25 Tage Ferien. Da mein Militärdienst vom August bis im März geht, könnte ich die Ferien bis im Juli beziehen? Oder habe ich die nur prozentual zugut? Vielen Dank fürs Helfen

 
UOs: 23 Fr. Soldzulage + regulärer Sold gemäss Dienstgrad

Abverdienen: analog oben

+ zusätzlich 80% des regulären Lohns (ausgenommen differenzierte Verträge und Abkommen mit dem Arbeitgeber).

Die Arbeitstage werden so gekürzt, als ob du eine durchgehende Krankheit besitzt (am Besten recherchierst du nach der Berner, Basler oder Zürcherskala - je nach dem, wo du wohnst). Nach Ablauf dieser Frist werden dir die Ferientage pro Monat um 1/12 gekürzt (ausgenommen seperate Regelungen mit dem Arbeitgeber)

 
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Sicher dass er 80% erhält? Im Gradänderungsdienst bekommt man doch 111.- Franken?

 
. In Gradänderungsdiensten(Beförderungsdienste wie Anwärterschule, Offizierslehrgang, Praktischer Dienst

usw.) beträgt der Mindestbetrag 111 Franken pro Tag; Erwerbstätige erhalten 80 % ihres

durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, mindestens jedoch 111 und höchstens 196

Franken pro Tag. Für Durchdienerkader gelten andere Mindestansätze. Ab Gradänderungsdienst

beträgt die Entschädigung 80 % ihres durchschnittlichen monatlichen Einkommens,

jedoch mindestens 91 und höchstens 196 Franken pro Tag, und zwar bis zum Dienstende
Quelle: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.parsysrelated1.14982.downloadList.49868.DownloadFile.tmp/31010dform.pdf

Seite 2

 
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Meiner Meinung etwas daneben. Einer der im Zivilen einem Beruf nachgeht bekommt ggf weniger, als einer der nicht arbeitet.

 
Lies dir das Zitat nochmals genau durch, insbesondere folgenden Teil: Erwerbstätige erhalten 80% ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, mindestens jedoch 111 und höchstens 196 Franken pro Tag. ;)

 
Ich danke Euch für die Hilfe. Wegen den Ferien: Gibt es da nirgens eine allgemeine Regel? Denn eigentlich ist man ja während dem Militär noch immer angestellt...

 
Wie bereits erwähnt ist dies von mir genannte der Usus, Ansonsten lies dir das durch:

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Lies dir das Zitat nochmals genau durch, insbesondere folgenden Teil: Erwerbstätige erhalten 80% ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, mindestens jedoch 111 und höchstens 196 Franken pro Tag. ;)
Ach..dieses "durchdiener" habe ich einfach mal überlesen.. es war noch früh, als ich das geschrieben habe, man verzeihe mir. :)

 
Hallo

Ich habe ein Problem. Ich erhielt heute Post, wegen einem Gesuch für freiwilligen Dienst.

Ich weis mit Sicherheit das mein Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist. Was kann man tun das man trotzdem in die UOS kann??

 
hallo zusammen

gehört zwar nicht zwingend hierhin aber scheinbar hat es hier cracks unter den eo fragen....

gemäss meinen infos wird ja 80% des letzten Lohnes oder aber mind. 62.- pro tag bezahlt. wie lange wird der lohn zurückgerechnet? ich habe seit 2012 keinen lohn mehr.... wahrscheinlich rutsche ich dann in diese 62.- sparte oder?

merci!

 
Da muss ich Deine Vorahnung leider bestätigen.

Es wird leider nur das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate eingerechnet.

Im Wortlaut:

"Bemessung

Die Erwerbsausfallentschädigung hat primär den verfassungsmässigen Auftrag, den durch die Dienstleistung entstehenden Lohn- und Verdienstausfall angemessen zu ersetzen. Grundlage für die Bemessung der Entschädigung bildet das letzte vor dem Einrücken erzielte und auf den Tag umgerechnete massgebliche Einkommen. Sinn und Zweck der Bestimmung über die Bemessung des vordienstlichen Einkommens als Grundlage für den Entschädigungsanspruch ist, dem Dienstleistenden einen pauschalen Ersatz für das vor der Dienstleistung effektiv erzielte und durch ihn verlorenen Einkommen zu gewährleisten.

Für die Ermittlung des massgebenden Einkommens ist primär zu prüfen, ob das Erwerbseinkommen durch eine regelmässige oder unregelmässige Tätigkeit erzielt wurde. Als regelmässig gilt eine Tätigkeit grundsätzlich dann, wenn es sich einerseits um eine feste Arbeit handelt und andererseits das daraus erzielte Einkommen keinen starken Schwankungen ausgesetzt ist. Als Arbeitnehmer mit unregelmässiger Tätigkeit gelten Dienstleistende, die über keine feste Erwerbstätigkeit verfügen, oder deren Erwerbseinkommen starken Schwankungen unterliegt. Für die Bemessung des massgebenden vordienstlichen Einkommens ist bei Personen mit unregelmässiger Tätigkeit grundsätzlich auf ein während drei Monaten erzieltes und auf den Tag umgerechnetes Erwerbseinkommen abzustellen. Sofern sich auf diese Weise kein angemessenes Durchschnittseinkommen ermitteln lässt, hat die Ausgleichskasse das Durchschnittseinkommen aus einer längeren Periode zu ermitteln (höchstens jedoch 12 Monate). In jedem Fall werden aber Zeiten, in welchen der Dienstleistenden nicht erwerbstätig war (sog. Leerzeiten ohne Einkommen), mitberücksichtigt."

Quelle: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html

Wünsche Dir trotzdem einen schönen WK!

 
Da ich lange in diesem Bereich gearbeitet habe: Es wird maximal 12 Monate zurückgerechnet. Du wirst CHF 62.- pro Tag erhalten.