Uniform

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18. Dez. 2017
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Liebe AdA's

Am Montag muss ich wieder einrücken. Ich musste bisher nie mit dem Stgw und voller Packung einrücken. Den TAZ habe ich noch nicht nur Tenue A und B. Ist es so dass ich mit dem Gewehr und kompletter Packung nur im Tenue B einrücken darf? Danke

 
Im Reglement 51.009 Bekleidung und Packungen steht folgendes geschrieben: 

2.3 Packung für das Einrücken und die Entlassung

71 Die Packung für das Einrücken und die Entlassung wird aus den Gepäckstücken des Gepäck-Sets zusammengestellt. Diese Packung darf für den Transport an den Einrückungs- oder Wohnort den öffentlichen Verkehrsmitteln übergeben werden. Der Angehörige der Armee ist selber dafür verantwortlich, dass die Packung rechtzeitig für die Dienstleistung vor Ort verfügbar ist. Die persönliche Waffe darf nicht mit dieser Packung versandt werden.
 

Packung für das Einrücken und die Entlassung Code B-E 420

Deine Frage beantwortet wohl der letzte Abschnitt. Sieht dann so aus wie auf dem Foto. Folglich Tenue B . . . . .

Quelle: Reglement 51.009 Bekleidung und Packungen

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Ähm, TAZ = Tarnanzug. Das was du wohl meinst ist der ArbeitsTAZ, das Tenu C, welches du jeweils bei Dienstbeginn fasst und am Ende wieder abgibst.

Grundsätzlich wird im Tenu B zu Dienstleistungen eingerückt. Tenu A, der Ausgänger, ist eben für Ausgang und Urlaub während der Dienstzeit.