Unfall vor WK-Start, medizinisch entlassen

armyn

Neuer Benutzer
13. Nov. 2015
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Hallo zusammen,

vor Kurzem bin ich in meinen vierten WK eingerückt. Mein Ziel war es den WK durchzuziehen, obwohl ich vor zwei Wochen einen Schlüsselbeinbruch erlitten habe (Dachte als Büroordonnanz wäre es machbar). Es kam anders.

Am Nachmittag begannen sich die Schmerzen dramatisch zu verschlimmern, ich konnte kaum mehr laufen. Dementsprechend meldete ich mich auf der Krankenstation und der Arzt zögerte keine Sekunde mich wieder nach Hause zu schicken.

Jetzt zu meiner Frage, gibt es eine Möglichkeit, dass ich finanziell eine Entschädigung für die verpassten Diensttage erhalte? Das Problem ist halt, dass der Unfall vor dem Dienst stattfand... Der Arzt meinte etwas von Taggeld, aber beim Recherchieren im Internet fand ich nichts Brauchbares.

Da ich Ende September ein Studium abgeschlossen habe, bin ich zurzeit Nichterwerbstätig, falls das eine Rolle spielt.

Danke für Eure Hilfe

Gruss

Armyn

 
Du möchtest eine finanzielle Entschädigung für Diensttage, welche du nicht geleistet hast?

Wenn du beim RAV / Arbeitslosenkasse gemeldet bist, würdest du Taggelder erhalten. Jedoch musst du deine Arbeitsunfähigkeit innert Frist dem RAV melden und bezeugen (http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitslosigkeit/artikel/arbeitslos_gibt-es-taggelder-trotz-krankheit/).

Da du jedoch gerade das Studium abgeschlossen hast (und sofern du keiner Teilzeittätigkeit während dieser Zeit nachgegangen bist), erhälst du in den ersten 6 Monaten nach der Anmeldung auf dem RAV sowieso nichts (siehe besondere Wartetage ganz unten: http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitslosenkasse/unsere_dienstleistungen/arbeitslosenentschaedigung/anspruch_auf_taggelder_ale.html).

 
Nun, du stellst die Situation etwas gar vereinfacht dar.

Wäre der Unfall während dem WK passiert, würde die Militärversicherung für die verbleibenden Tage - an welchen man keinen Dienst mehr leisten kann - das Taggeld übernehmen, dazu gibt es extra von der SUVA zur Verfügung gestellte Formulare... Aber wie beschrieben liegt das Problem darin, dass der Unfallzeitpunkt VOR und nicht während des Dienstes war.

Danke trotzdem für deine Antwort

 
Meine Vorschreiber haben recht: Leistungen der Militärversicherung inkl Taggeld gibt es nur für eine Erkrankung oder eine Unfall während oder wegen einer militärischen Dienstleistung.