UC-Entscheid anfechten

forrest_gump

Benutzer
30. Okt. 2011
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Hallo Leute

Wie viele von euch wissen, musste ich am 02. Juli 2012 in die Rekrutenschule nach Bière einrücken. Da ich während der RS kaum Zeit hatte und ich nachher anderes zu tun hatte, habt ihr hier auch lange nichts mehr von mir gehört.

Unglücklicherweise habe ich mich während der Rekrutenschule verletzt. Meine Freizeitgestaltung war daran nicht ganz unschuldig, denn ich bin nicht der sportlichste und wollte während der RS nicht aufhören Fussball zu spielen und habe meinen Verein trotzdem noch am Samstagnachmittag bzw. Sonntagmorgen zu den Spielen begleitet. Das war zusammen mit den Belastungen in der RS wohl zu viel, ich habe mich am Sprunggelenk verletzt.

Wie dem auch sei (die Vorgeschichte ist hier nicht wirklich relevant oder interessant) wurde ich in der Woche 10 untauglich geschrieben, weil ich vorher über zwei Wochen kaum mehr laufen konnte (musste dann KP-Dienst leisten und war für alle sportlichen Aktivitäten dispensiert; nicht einmal Kampfstiefel durfte ich tragen laut Arzt). Ich kannte in der RS mehrere Personen bei denen so etwas motivationstechnisch oder psychisch durchaus sinnvoll gewesen wäre, aber ich gehöre glücklicherweise nicht dazu. Ich finde es nämlich leicht unfair, dass ich nun Wehrpflichtersatzabgaben bezahlen soll, obwohl ich körperlich gesund bin und auch willig wäre Militärdienst zu leisten.

Die Armee ist mir entgegengekommen und hat mich bis und mit dem Jahr 2012 von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit. Da ich während der RS keinen Job hatte und arbeitslos von einem Tag auf den anderen nach Hause kam, hatte ich persönlich andere Sorgen um mich damit zu beschäftigen.

Jetzt habe ich mich aber beim Mil Az D erkundigt, was nötig ist um die Untauglichkeit anzufechten und mir wurde gesagt ich müsse auf eigene Kosten ein Arztzeugnis beschaffen, welches meine Tauglichkeit bescheinigt und beim Mil Az D einreichen. Vorsorglich habe ich auch mein Sanitätsdossier angefordert in welchem im Formular "Abklärung der Ersatzbefreiung" folgendes vermerkt ist:

Dienst von: 02.07.2012 bis 13.09.2012

UC Entscheid vom: 12.09.2012

Untauglich ab: 12.09.2012

Leiden, das zur Untauglichkeit führte: (feld leer)

Vermerk: Die oben genannte Person hatte ein vorbestandenes (dienstfremdes) Leiden. Dieses Leiden wurde durch den Militärdienst verschlimmert. Diese Verschlimmerung ist wesentlich und wird voraussichtlich am 31.12.2012 wieder behoben sein.

Die Schuld der Verletzung wurde vom Militärarzt auf meine sportlichen Tätigkeiten am Wochenende geschoben. Weshalb das also ein vorbestandenes Leiden sein soll, ist für mich nicht ganz klar. Aber ist ja auch egal...

Meine Fragen dazu sind nun folgende:

1.) Wenn ich auf eigene Kosten ein Arztzeugnis machen lasse, habe ich dann als dienstwillige Person grosse Chancen dass ich wieder tauglich werde? Oder ist die Chance eher gering?

2.) Was kostet es ungefähr ein Arztzeugnis bei meinem Hausarzt machen zu lassen? (Ich denke mal, dass die Kosten allesamt in den Selbstbehalt meiner Krankenkasse laufen werden)

3.) Wenn ich wieder tauglich werde, bezahlt das Militär die Kosten für das Arztzeugnis oder ist das meine erforderliche Investition für diese Sache?

4.) Ich bin körperlich wieder völlig gesund (psychisch sowieso). Wenn mein Revisionsgesuch abgeschmettert wird, ist das dann endgültig?

5.) Werde ich noch einmal zu einer Rekrutierung geschickt?

6.) Ich habe die AGA in der RS ja abgeschlossen. Muss ich diese wiederholen, wenn ich wieder tauglich werde oder in einer RS in der FGA einsteigen?

7.) Wird meine Funktion neu zugewiesen (habe ja keine abgeschlossene Funktionsausbildung) oder werde ich der Alten zugewiesen?

8.) Werde ich in dieselbe Rekrutenschule geschickt oder wird das auch neu zugewiesen? (Ich würde schon gerne irgendwohin wo man nicht 9 Stunden seines Wochenendes im Zug sitzen muss)

Vielen Dank für eure kompetenten Antworten auf meine vielen Fragen ;)

 
Meine Fragen dazu sind nun folgende:1.) Wenn ich auf eigene Kosten ein Arztzeugnis machen lasse, habe ich dann als dienstwillige Person grosse Chancen dass ich wieder tauglich werde? Oder ist die Chance eher gering?

2.) Was kostet es ungefähr ein Arztzeugnis bei meinem Hausarzt machen zu lassen? (Ich denke mal, dass die Kosten allesamt in den Selbstbehalt meiner Krankenkasse laufen werden)

3.) Wenn ich wieder tauglich werde, bezahlt das Militär die Kosten für das Arztzeugnis oder ist das meine erforderliche Investition für diese Sache?

4.) Ich bin körperlich wieder völlig gesund (psychisch sowieso). Wenn mein Revisionsgesuch abgeschmettert wird, ist das dann endgültig?
Dies Fragen wird dir ein anderer beantworten können. Es hat hier im Forum mit gnägi mindestens einer, der sich in diesen Fragen auskennt.

5.) Werde ich noch einmal zu einer Rekrutierung geschickt?

6.) Ich habe die AGA in der RS ja abgeschlossen. Muss ich diese wiederholen, wenn ich wieder tauglich werde oder in einer RS in der FGA einsteigen?

7.) Wird meine Funktion neu zugewiesen (habe ja keine abgeschlossene Funktionsausbildung) oder werde ich der Alten zugewiesen?

8.) Werde ich in dieselbe Rekrutenschule geschickt oder wird das auch neu zugewiesen? (Ich würde schon gerne irgendwohin wo man nicht 9 Stunden seines Wochenendes im Zug sitzen muss)
Nein, du bekommst nicht eine neue Funktion zugewiesen und wirst dieselbe RS machen. Ob du an die Rekrutierung musst, wegen den medizinischen Dingen, weiss ich nicht, denke aber eher nicht. Du steigst in dieser Woche wieder ein, in der du die RS damals verlassen hast. Also musst du nicht nochmal in die AGA, sondern wirst direkt in die FGA kommen. Da es als Art Uem nicht wirklich grobe Unterschiede gibt, ob du nun in einen Spz, Piranha oder in ein Relais kommst, wirst du einfach so in die "neue" Funktion reinkommen.

 
Lieber Tom Hanks,

Gerne beantworte ich Dir Deine Fragen wie folgt:

1.) Im ärztlichen Bericht zu deinem Tauglichkeitsentscheid steht, dass du ein vorbestehendes Leiden hast (wohl eine Vorschädigung / schlechte Veranlagung an deinem Sprunggelenk), dieses Leiden sich verschlimmert hätte und ab 2013 wieder OK sei!! Das ist eine - entschuldigung - miserable Begründung für einen ut - Entscheid, denn dafür müsste das Leiden irreparabel oder sehr lange dauernd sein, beides ist bei dir nicht der Fall. Persönlich denke ich, dass wenn du ein Arztzeugnis hast, welches bescheinigt, dass dein Sprunggelenk wieder 100% OK ist und du voll Leistungsfähig bist damit, du zumindest gute Chancen hast, wieder tauglich beurteilt zu werden.

2.) Ich schätze mal 200 Fr, ausser es braucht noch Röntgenbilder. Das würde nicht über die Krankenkasse abgerechnet, selbst wenn du den Selbstbehalt bereits ausgeschöpft hättest.

3.) Nein, das bezahlst in jedem Fall du.

4.) Nein. Du könntest dagegen gemäss Rechtsmittelbelehrung auf dem Entscheid Rekurs einlegen.

5.) Nein. Es kann aber sein, dass du zur erneuten Beurteilung der Tauglichkeit in ein Rekrutierungszentrum aufgeboten wirst, um ein paar Tests mit dir zu machen.

6.) Nein. Du kannst direkt in die FGA einsteigen, wenn du die AGA komplett bestanden hast.

7.) Es kann sein (je nach Zeugnis / Beurteilung), dass du nur als "eingeschränkt tauglich" eingestuft wirst, in dem Fall erhälst du eine neue Funktion. Ansonsten sollte alles beim Alten bleiben.

8.) Wahrscheinlich nicht, dies ist jedoch nicht sicher, siehe auch 7.

Generell ist für dein Gesuch auf erneute Beurteilung der Tauglichkeit wichtig:

A) Ist der Grund für deine Untauglichkeit weggefallen? Dh bist du vollständig geheilt?

B) Bist du voll Leistungsfähig, ohne Einschränkungen? Ist dein Sprunggelenk voll belastbar?

C) Wie sieht die Prognose aus, wie stehen die Chancen, dass du dich dort wieder Verletzt?

Viel Glück

 
2.) Ich schätze mal 200 Fr, ausser es braucht noch Röntgenbilder. Das würde nicht über die Krankenkasse abgerechnet, selbst wenn du den Selbstbehalt bereits ausgeschöpft hättest.
Ich kann dir wohl nicht ganz Folgen, warum das so ist. Aber ich muss es selber zahlen und die Krankenkasse kommt dafür nicht auf. Das Wichtigste ist also klar.

5.) Nein. Es kann aber sein, dass du zur erneuten Beurteilung der Tauglichkeit in ein Rekrutierungszentrum aufgeboten wirst, um ein paar Tests mit dir zu machen.
Du meinst, dass sie mich diverse Sport- oder Physiotherapeutische Tests machen lassen um meine körperliche Gesundheit zu überprüfen?

6.) Nein. Du kannst direkt in die FGA einsteigen, wenn du die AGA komplett bestanden hast.
Okeey, alles klar. Die nötigen Dokumente dafür liegen aber bei der Armee oder? Weil ich habe nach der AGA eine Bestätigung erhalten, dass ich die AGA abgeschlossen habe. Leider bin ich letzten Winter umgezogen und dabei ist leider einiges an Papierkram verloren bzw. in den Müll gegangen.

7.) Es kann sein (je nach Zeugnis / Beurteilung), dass du nur als "eingeschränkt tauglich" eingestuft wirst, in dem Fall erhälst du eine neue Funktion. Ansonsten sollte alles beim Alten bleiben.

8.) Wahrscheinlich nicht, dies ist jedoch nicht sicher, siehe auch 7.
Na gut, damit kann ich noch leben ;-)

Generell ist für dein Gesuch auf erneute Beurteilung der Tauglichkeit wichtig:

A) Ist der Grund für deine Untauglichkeit weggefallen? Dh bist du vollständig geheilt?

B) Bist du voll Leistungsfähig, ohne Einschränkungen? Ist dein Sprunggelenk voll belastbar?

C) Wie sieht die Prognose aus, wie stehen die Chancen, dass du dich dort wieder Verletzt?

Viel Glück
A.) Ich selber denke ja. Ich spiele seit kurzen auch wieder Fussball als Torwart (wo das Sprunggelenk ja auch ziemlich belastet wird) und hatte keine Komplikationen mehr. Aber für eine endgültige Abklärung ist ja der Hausarzt da.

B.) Siehe Punkt 1. Meines Erachtens nach bin ich 100% gesund. Nur leider sportlich nicht mehr so fit, da ich zwischen September 2012 und Februar 2013 keine sportliche Betätigung mehr hatte.

C.) Generell ist mein Körper sehr belastbar. Ich habe mich nur selten verletzt (und wenn dann beim Sport), eine schlimmere Verletzung (Knochenbruch) hatte ich niemals.

Gut, mir ist hiermit so einiges klar geworden. Ich werde mich demnächst einmal mit meinem Hausarzt in Verbindung setzen. Ich nehme auch stark an, dass er "ausreicht" um mich zu untersuchen und ein solches Zeugnis auszustellen. Braucht der Hausarzt irgendwelche Unterlagen von mir (Sanitätsdossier der Armee z.B.) oder muss ich ihm dann einfach die ganze Story nochmal erzählen?

Vielen Dank für eure Hilfe und eure bisherigen Antworten =)

 
Zu 2: Weil auch Ärzte etwas verdienen möchten und so ein Zeugnis etwa soviel kostet (Patient muss untersucht werden, der Arzt muss eine Beurteilung verfassen und das Ganze dann in vernünftiger Form auf Papier bringen)

Zu 6: Sollte in deinem DB stehen. Grundsätzlich sollte die Armee in deiner Personenakte diese Angaben haben. Man weiss aber nie...

Ja, dein Hausarzt genügt hierfür wahrscheinlich aus. Du kannst auch zu dem Arzt gehen, der dich damals mit dem Sprunggelenk beurteilt hat, wenn dies ein Zivilarzt war. Das wäre wahrscheinlich sogar noch die bessere Wahl. Aber Hausarzt genügt. Der Hausarzt braucht - wenn möglich - die medizinischen Unterlagen deiner Verletzung (es sei denn, er habe dich deswegen schon behandelt), nicht aber unbedingt das Sanitätsdossier der Armee.

 
Mir ist nicht ganz klar, warum du das Zeugnis von Zivilarzt haben muss? Meines Wissens, kannst du beim Militärarztlichen Dienst in Ittingen anrufen und deine Ausgangslage schildern. Sollten Sie einverstanden sein, können Sie dich von dort aus direkt wieder aufbieten, oder an eine Tauglichkeitsuntersuchung in einem Rekrutierungszentrum schicken (Nur der medizinische Teil). Dann entscheidet der Arzt vor Ort ob du wieder tauglich bist, noch warten musst oder der Zug abgefahren ist.

mfg

 
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Reaktionen: gnägi
Das ist korrekt. Mit einem Zeugnis hast du in Fällen, die nicht absolut klar sind, einfach die besseren Karten.