U Booten

jaydabelu

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05. Juni 2020
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Was kann eigentlich passieren wenn man auf der Wache beim Ubooten erwischt wird? Also wenn jemand der eigentlich auf der Reserve ist, einfach auch pennen geht?

 
Der Einsatzort und die Tätigkeit der Reserve sind im Wachtbefehl geregelt (z.B.: Standort im Wachtlokal, Einsatzbereit in 2 Minuten). Wenn hiervon abgewichen wird, verstösst der entsprechende AdA gegen den Wachtbefehl. Dabei handelt es sich um ein Wachtvergehen gemäss Art. 76 Militärstrafgesetzbuch. Es gilt der Grundsatz, dass Wachtvergehen besonders schwer wiegen (Art. 76 Dienstreglement).

 Wenn es nur beim "Ubooten" geblieben ist, erfolgt in der Regel eine disziplinarische Bestrafung durch den Kp Kdt.

 
Ich stimme @Stiglitz zu. Bei uns war es jeweils so, dass die Reserve durchaus auch "ruhen" durfte, d.h. sie mussten alle rasch einsatzbereit sein, konnten aber z.B. in Uniform, mit angezogenen KS und Ausrüstung griffbereit, durchaus auch schlafen. Relevant ist hierzu, wie die Abmachung im Einzelfall mit dem Wacht Kdt resp. dem Tages Of ist.

 
Bei uns war es jeweils so geregelt: 2 waren aktiv auf der Wache, 2 waren Pikett und 2 waren Ruhe.

Die in Ruhe durften jeweils (komplett angezogen) schlafen. Das Pikettelement war dafür verantwortlich, sie im Bedarfsfall zu wecken. Alle paar Tage wurde getestet, ob die 2 Minuten auch einhalten werden.