Ticino

Christ95

Neuer Benutzer
07. Jan. 2015
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Hallo Zäme;)

Ich bin 19 Jahre alt und komme aus dem Grossraum Aarau. Ich habe die Lehre als Kaufmann öffentlicher Verkehr bei login Berufsbildung gemacht und arbeite seit dem Lehrende (2014) bei den SBB als Reiseverkäufer.

Nachdem ich im vergangenen Sommer an der Rekrutierung war, habe ich nun das Vergnügen, am 9. März 2015 in die RS einzurücken. Ich wurde als Sanitätssoldat/Fahrer C1 ausgehoben und werde somit das Frühjahr in Airolo verbringen.

Im Grossen und Ganzen freue ich mich auf diese Zeit, wenn da nicht ungeklärte Fragen wären:

- Bis um welche Zeit muss man in Airolo wieder in der Kaserne sein nach dem Wochenende?

- Stimmt es, dass man als Fahrer mehr Schlafstunden hat?

- Hat man über die Festtage frei (Ostern/Auffahrt)? Falls Ja: Müssen die fehlende Tage später nachgeholt werden, damit man auf die 260 Tage kommt?

- Hat man das Recht auf Ferien während der RS?

Ich freue mich über jede Antwort und hoffe, dass ich in diesem Forum jemanden treffe, der ebenfalls die Frühlings-RS als Sanitätssoldat/Fahrer C1 absolviert. :D

Liebe Grüsse

 
Hallo und willkommen im Forum!

Zu deinen Fragen:

- Wann genau du wieder einrücken musst, bestimmt dein Kompaniekommandant. In der Regel liegt die Zeit am Sonntag zwischen 2200-2300.

- Ein Fahrer braucht eine befehlsfreie Zeit von mind. 6h am Stück, wenn er anschliessend fahrtauglich sein soll. Es gibt noch Split-Regelungen für diese 6h, die lassen wir hier aber mal weg. Das heisst: Du wirst mind. 6h Schlaf bekommen, wenn du am nächsten Tag fahren musst. Es wird also durchaus Tage geben, an denen du mehr schlafen wirst als deine Kameraden. Andererseits musst du dafür bei einer Verschiebung vielleicht ein paar Stunden Autobahn fahren, während deine Kameraden hinten pennen :) .

- Die Urlaube werden dir mit dem Info-Schreiben über die RS mitgeteilt (erhaltest du ein paar Monate vor Beginn der RS). Normalerweise hast du über Ostern und Pfingsten einen kleinen Urlaub (Auffahrt bin ich mir jetzt gar nicht mehr sicher). Aber es gibt auch an diesen Tagen eine Wache, Ferienbuchen wäre daher nicht ratsam ;-) . Wenn der allgemeine Urlaub (=angeordnete Urlaub) weniger als 3 Tage dauert, werden die Diensttage angerechnet. Über Ostern und Pfingsten ist dies in der Regel der Fall, da die Reisetage auch als Diensttage zählen.

- Nein hat man nicht. Der Kommandant kann aber einen persönlichen Urlaub bei zwingenden Gründen aussprechen. Damit gemeint sind z.B. Bewerbungsgespräche, Prüfungstermine, Beerdigungen usw. (es gibt aber auch Kommandanten die bewilligen so gut wie alles, selbst den Probetag der Guggenmusik Säuliamt...).

Wenns dich interessiert, kannst du einen Blick ins Dienstreglement werfen: Dienstreglement. Viele Bereiche wie gerade der Urlaub werden dort geregelt.

Viel Spass bei deiner Funktion und alles Gute in der RS!

Grüsse

Stiglitz

 
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Hallo und willkommen im Forum

Zu drei Punkten kann ich dir Auskunft geben, zum anderen weiss sicher jemand anderes Bescheid.

Stimmt es, dass man als Fahrer mehr Schlafstunden hat?

Ja, du hast mindestens 6h Schlaf, manchmal sind es aber auch einmal 7h (wenn du Glück hast sogar mehr). Das kommt aber ganz auf den Zeitpunkt in der RS an und wo ihr stationiert seid/was ihr gerade zu tun habt. Von 6h Schlaf kannst du aber ausgehen, wenn du am Folgetag fahren musst.

Hat man das Recht auf Ferien während der RS?

Nein, hat man nicht.

Hat man über die Festtage frei (Ostern/Auffahrt)?

Das Reglement 51.024 d, Organisation der Ausbildungsdienste meint dazu folgendes:

1.6.2 Teil GAD

Sonderregelungen für allgemeinen Urlaub

(...)

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Fallen allgemeine Feiertage in eine Dienstperiode, ist wie folgt Urlaub zu gewähren, wobei nachstehende Urlaubstage an die Gesamtdauer der allgemeinen Urlaube anzurechnen sind:

a. Ostern: Entlassung am Donnerstagmittag und Einrücken am Ostermontagabend;

b. Auffahrt: Entlassung am Mittwochabend und Einrücken am Sonntagabend.

c. Pfingsten: Entlassung am Freitagabend und Einrücken am Montagabend oder Entlassung am Samstagmorgen und Einrücken am Dienstag nach Pfingsten, 1330;

(...)

Grüsse

 
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Du arbeitest bei der SBB und musst ins Militär? Ist die Dienstbefreiung erst nach absolvierung der RS möglich?

 
Noch eine Anmerkung, gem weisung VMSV muss mann nicht 6h schlafen, es werden lediglich 6h befehlsfreie zeit in denen der AdA die mögl hat zu schlafen...

Hypothetisch gesehn, kann es auch vorkommen das du von den vorgesetzten gefragt wirst ob du nach 5h befehlsfreie zeit schon fahren kannst / willst... Dies dann aber auf eigene gefahr, hypothetisch gesehn natürlich

 
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Vielen Dank euch allen für die rasche Beantwortung der Fragen ;)

Nun kann ich mit noch grösserer Vorfreude der RS entgegen gehen. ;)

 
@ G.host:

Ich habe davon noch nie etwas gehört. Aber ich weiss, dass die Mitarbeiter der SBB nicht mehr als Staatsangestellte gelten, seit das Unternehmen die Rechtsform einer "AG" übernommen hat. :eek:

Lg

 
Die Verordnung über den militärischen Strassenverkehr untersagt einem Fahrer das Führen eines Fahrzeuges bei weniger als 6h Ruhezeit (Befehlsfreie Zeit mit Möglichkeit zu Schlafen / Aufteilung in Blöcken der 6h ist möglich). Ein Fahrer muss auf die Frage eines Kaders, nach 5h Ruhezeit zu fahren entsprechend "Nein" sagen! Natürlich ist Theorie und Praxis auch hier eine andere Geschichte (ich bin/war auch Fahrer).

Ein Kollege von der SBB ist dort in der Ausbildung zum Lokomotivführer. Er hat zwar die RS gemacht, muss aber keine WKs leisten. Ein Soldat bei mir im WK arbeitet ebenfalls als Lokomotivführer, macht die WKs aber freiwillig. Kenne die Regelung da nicht genau aber im Kapitel "Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten nach den Artikeln 18 und 19 MG" in der Verordnung über die Militärdienstpflicht werden auch die Transportunternehmen erwähnt. Habe gehört, dass diese zwar die RS leisten müssen aber keine WKs. Vllt. weiss hier jmd. mehr darüber?

 
@ G.host:Ich habe davon noch nie etwas gehört. Aber ich weiss, dass die Mitarbeiter der SBB nicht mehr als Staatsangestellte gelten, seit das Unternehmen die Rechtsform einer "AG" übernommen hat. :eek:

Lg
Da ich die selbe Lehre wie du gemacht habe, und ich AdA und SBB Mitarbeiter kenne, weiss ich, dass dies immernoch der Fall ist. Du gehst halt einen Vertrag ein, dass du X Jahre bei der Sbb bleibst und dafür nichtmehr in die Armee musst. Hängt damit zusamme, dass du Mitarbeiter eines Unternehmens bist welches im Kriegsfall von enormer Wichtigkeit zur auferhaltung der Wirtschaft und so ist. (Habe ich mal irgendwo gelesen als ich im Infranet rumgesurft bin..)