Tenue Wechseln nach Abtreten

Gladiator

Member
14. Aug. 2017
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Guten Tag Kameraden

Ich wollte mich erkundigen wie es aussieht, wenn man im Tenue A am Samstagmorgen nachhause geht und danach das Tenue B anzieht mit KS 90 und den TAZ Hosen. 

Möchte drum bei meinem alten Arbeitgeber(ein Restaurant) kurz besuchen und Hallo sagen, in Uniform natürlech. Mir wäre es einfach wohler mit KS 90 und Tenue B als im Tenue A.

Weiss eben nicht wie es dann aussieht wenn mich die MP kontrollieren würde.

Und bereits Danke für die Antworten im voraus :).

Grüsse aus Chamblon

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Abtreten in Tenu B wird separat befohlen/bewilligt. In der RS ist abtreten im Tenu B eh nicht vorgesehen und die MP wird wohl schon ihre Fragen haben.

Ausnhame ist, wenn du das Gewehr mit nach Hause nimmst, um an einem Schiessanlass teilzunehmen, was aber auch vom Kadi bewilligt werden muss.

Kurz Besuche sind eigentlich auch nicht drin, so von wegen auf direktem Weg nach Hause.

Dich nach Abtreten mit Tenu A umzuziehen mag eine Möglichkeit sein, aber eben, in dem Sinn nicht erlaubt.

Es gibt immer Leute, die es trotzdem tun. Als WKler weniger ein Problem, in der RS schauts aber anders aus.

 
Kurz Besuche sind eigentlich auch nicht drin, so von wegen auf direktem Weg nach Hause.
Das ist Falsch. Und weil ich das jetzt schon oft genug gehört habe, will ich das jetzt endgültig widerlegen.

  • Man darf während dem Wochenende Tenu A tragen (und wen auch immer besuchen)
  • Man darf am Wochenende den MB als GA nutzen (vorausgesetzt man trägt das Tenu A)
  • Man ist durch die Militärversicherung gedeckt (in welchen Kleidern auch immer)


DR (Stand 01.01.2018) Art 55c:

1 "Bei der Entlassung in den Urlaub und beim Einrücken aus dem Urlaub ist die Ausgangsuniform zu tragen. Der Kommandant kann Ausnahmen anordnen. Im Urlaub sind Zivilkleider erlaubt. Das Umziehen in der Öffentlichkeit ist verboten."

Regl 51.009 Bekleidung und Packung Art 2:

1 "Tenü A wird getragen:

c) im Urlaub, wenn nicht Zivilkleider getragen werden;"

DR Art 101:

4 "Bei Krankheiten und Unfällen, die während der Dienstzeit verursacht wurden, haben Angehörige der Armee Anspruch auf die Leistungen der Militärversicherung."

5 "Während der Dienstzeit gehen die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zulasten

des Bundes."

DR Art 3:

3 "Die Dienstzeit ist die Zeit, während der die Angehörigen der Armee im Militärdienst

stehen. Sie beginnt mit dem Antritt der Einrückungsreise und endet mit dem

Abschluss der Entlassungsreise. Sie umfasst Arbeitszeit, Ruhezeit und Freizeit. Als

Freizeit gelten Ausgang und Urlaub."

Auch die Militärversicherung zahlt während der gesamten Dienstzeit. Ob nun etwas während der Ausbildung, bei der Heimfahrt in Uniform oder dem Urlaub in zivilen Kleidern passiert. Auch wenn man nackt in der Dusche ausrutscht. Man ist durch die MV gedeckt...

 
Das ist Falsch. Und weil ich das jetzt schon oft genug gehört habe, will ich das jetzt endgültig widerlegen.
  • Man darf während dem Wochenende Tenu A tragen (und wen auch immer besuchen)
  • Man darf am Wochenende den MB als GA nutzen (vorausgesetzt man trägt das Tenu A)
  • Man ist durch die Militärversicherung gedeckt (in welchen Kleidern auch immer)
 
DR (Stand 01.01.2018) Art 55c:
1 "Bei der Entlassung in den Urlaub und beim Einrücken aus dem Urlaub ist die Ausgangsuniform zu tragen. Der Kommandant kann Ausnahmen anordnen. Im Urlaub sind Zivilkleider erlaubt. Das Umziehen in der Öffentlichkeit ist verboten."
 
Regl 51.009 Bekleidung und Packung Art 2:
1 "Tenü A wird getragen:
c) im Urlaub, wenn nicht Zivilkleider getragen werden;"
 
DR Art 101:

4 "Bei Krankheiten und Unfällen, die während der Dienstzeit verursacht wurden, haben Angehörige der Armee Anspruch auf die Leistungen der Militärversicherung."

5 "Während der Dienstzeit gehen die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zulasten

des Bundes."

DR Art 3:

3 "Die Dienstzeit ist die Zeit, während der die Angehörigen der Armee im Militärdienst

stehen. Sie beginnt mit dem Antritt der Einrückungsreise und endet mit dem

Abschluss der Entlassungsreise. Sie umfasst Arbeitszeit, Ruhezeit und Freizeit. Als

Freizeit gelten Ausgang und Urlaub."

Auch die Militärversicherung zahlt während der gesamten Dienstzeit. Ob nun etwas während der Ausbildung, bei der Heimfahrt in Uniform oder dem Urlaub in zivilen Kleidern passiert. Auch wenn man nackt in der Dusche ausrutscht. Man ist durch die MV gedeckt...
Macht Sinn. Somit wäre das mal geklärt.
 
Vielen dank für die Antworten.

Heisst das jetz das ich auch das Tenue B tragen darf?
Meiner Meinung nach nein, da Folgendes zutrifft:

Regl 51.009 Bekleidung und Packung Art 2:

1 "Tenü A wird getragen:

c) im Urlaub, wenn nicht Zivilkleider getragen werden;"
...und:

DR (Stand 01.01.2018) Art 55c:

1 "Bei der Entlassung in den Urlaub und beim Einrücken aus dem Urlaub ist die Ausgangsuniform zu tragen. Der Kommandant kann Ausnahmen anordnen. Im Urlaub sind Zivilkleider erlaubt. Das Umziehen in der Öffentlichkeit ist verboten."
Da der Kadi nichts anderes angeordnet hat, darfst du das Tenue B nicht tragen.

Gruss

 
Nein, du darfst das Tenu B nicht tragen. Genau das selbe gilt für all die Clowns, die im Tenu B an die Fasnacht gehen.