Guten Abend allerseits
Wie schon oft durfte ich mit dem Stgw90 und dem Tenü B für ein ausserdienstliches Schiessen am Wochenende abtreten. Bislang war dies jedoch immer in einem Schiessstand, weswegen ich ganz normal im Tenü Zivil gegangen bin.
Morgen findet jedoch ein etwas spezielleres Schiessen statt, wo nicht im Schiessstand, sondern auf freiem Feld zuerst 5 Schuss stehend auf 170m, dann 5 Schuss kniend auf 170m und schliesslich 5 Schuss liegend auf 120m geschossen werden.
Die Frage, die sich mir nun stellt ist, ob ich der einfachheit halber (KS sind bequemer für das stehende Schiessen) das Tenü B für dieses Schiessen anziehen kann oder ob ich nur die Kampfstiefel anziehen darf und den TAZ zu Hause lassen muss.
Steht dazu irgendetwas in einem Reglement geschrieben?
Vielen Dank im Voraus
FrostCola
Wie schon oft durfte ich mit dem Stgw90 und dem Tenü B für ein ausserdienstliches Schiessen am Wochenende abtreten. Bislang war dies jedoch immer in einem Schiessstand, weswegen ich ganz normal im Tenü Zivil gegangen bin.
Morgen findet jedoch ein etwas spezielleres Schiessen statt, wo nicht im Schiessstand, sondern auf freiem Feld zuerst 5 Schuss stehend auf 170m, dann 5 Schuss kniend auf 170m und schliesslich 5 Schuss liegend auf 120m geschossen werden.
Die Frage, die sich mir nun stellt ist, ob ich der einfachheit halber (KS sind bequemer für das stehende Schiessen) das Tenü B für dieses Schiessen anziehen kann oder ob ich nur die Kampfstiefel anziehen darf und den TAZ zu Hause lassen muss.
Steht dazu irgendetwas in einem Reglement geschrieben?
Vielen Dank im Voraus
FrostCola