Suspendierung für Lagerleitung

Nico20

Neuer Benutzer
06. Mai 2011
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Hallo zusammen - ich wurde von der Schule aus angefragt, ob ich ein Lager der 1.Klässler leiten könne und nun trifft es sich, dass dieses Lager genau in meiner RS ist, nun die Frage ob man sich für solche Lager suspendieren lassen kann?

mlg Nico

 
Suspendieren (und auch dispensieren, welches ein Synonym davon ist) bedeuten:

Eine temporäre Entbindung von Pflichten.

Suspendieren ist jedoch meistens als Konsequenz eines Fehlverhaltens zu verstehen, während eine Dispensation z.B. aus medizinischen Gründen ausgesprochen wird.

Auf die Frage von Nico bezogen, gemeint ist in diesem Falle simpel: Urlaub beantragen.

 
Für die Teilnahme an Jugend- und Sportkursen (J+S) wird kein Urlaub

gewährt. Leitern solcher Kurse kann der Kdt GAD Urlaube gewähren, die

insgesamt sechs Tage nicht übersteigen dürfen

Wie ist dieser Satz zu verstehen, heisst das, dass wen ich ein J+S Lager besuche keinen Urlaub gewährt bekome, ich kann aber urlaub bekommen über den Kdt GAD was auch immer das heisst

 
Das heisst, dass grundsätzlich KEIN Anrecht von Gesetzeswegen auf einen Urlaub besteht!

Wenn aber der Kommandant des Grundausbildungsdienstes (GAD oder eben die RS) will, kann er, wenn es die dienstlichen Bedürfnisse zulassen, maximal sechs Tage Urlaub für einen solchen Kurs gewähren!

Es liegt als am Schulkommandanten Deiner RS, ob diese Kurse/Lager bewilligt werden oder nicht!

Gruss