Das heisst, dass grundsätzlich KEIN Anrecht von Gesetzeswegen auf einen Urlaub besteht!
Wenn aber der Kommandant des Grundausbildungsdienstes (GAD oder eben die RS) will, kann er, wenn es die dienstlichen Bedürfnisse zulassen, maximal sechs Tage Urlaub für einen solchen Kurs gewähren!
Es liegt als am Schulkommandanten Deiner RS, ob diese Kurse/Lager bewilligt werden oder nicht!
Gruss