Leider verkauft.Lieber MDD Aktuell sicht mein Stgw. 90einen neuen Besitzer. Zustand befinde ich als gut. Habe dieses Jahr damit beim Obli umd Feldschiessen die Anerkennungskarte geschossen.
Freundliche Grüsse
Geronimo
Richtig. Die einzige Ausnahme ist die Übernahme in den Privatbesitz bei der Entlassung, dort ist es immer noch per WES (WG Art. 5 b). Ansonsten geht ein Stgw90P (übrigens auch ein Stgw57P) unter "zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen und ihren wesentlichen Bestandteilen", ist seit August 2019 in der Kategorie "Verbotene Waffen" eingeteilt und braucht folglich eine KAB (ebenfalls WG Art. 5 b).Gemäss Waffengesetz muss eine ehemalige Armeewaffe immer mit ABK gekauft werden, da es sich um einen ehemaligen Vollautomaten handelt.
Heisst, bei einem PE57 oder PE90 darf ich den Verschluss in der Waffe lassen, da von Werk aus ein Halbautomat. Bei einem privatisierten Stgw 57 oder Stgw 90 darf ich das nicht, da umgebaute Seriefeuerwaffe - obwohl es nach dem Umbau funktionell die exakt gleiche Waffe ist.Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen
umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Ver-
schluss aufzubewahren.