Sturmgewehr sowie Pistole als PA?

clod1992

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20. Jan. 2013
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Hallo zusammen.

Ich mache zur Zeit den höheren UO Lehrgang in Sion. In Zukunft möchte ich als Zeitmilitär (Hauptfeldweibel) arbeiten, mit aussicht auf die BUSA. Mir ist klar, dass zum jetzigen Zeitpunkt dast Stgw90 nur noch eine Leihwaffe ist und ich die bei der Entlasssung (Ender Wehrpflicht) 100% abgeben muss und keine Chance habe dies zu behalten. Für die Pistole muss ich zu diesem Zeitpunkt nur ein WES besitzen. Meine Frage : Falls ich Berufsunteroffizier (Adjutant) werde, ist das Stgw dann wieder PA oder ist es immer noch nur eine Leihwaffe? Weil die Adjutanten bei uns haben alle noch das Gewehr und ich glaube kaum, dass jeder von ihnen das Gewehr als Leihwaffe behalten wollte, weil man sich ja dann zum obligatorische Schiessen verpflichtet. Kann mir da jemand weiterhelfen?

lg Claudio

 
Es wird definitif kein PA.

Mein BO (Chef) und mehrere Stabsadj geben nun ihr Gewehr ab, oder haben es schon abgegeben. Natürlich auch als ZM. Werde meins auch die Nächste Zeit abgeben "müssen".

 
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Reaktionen: clod1992
Über Sinn oder Unsinn habe ich kein Wort gesagt. Das muss jeder für sich selber entscheiden.

 
ok danke. das heisst es macht abslout keinen Sinn es zu behalten!
Ich persönlich mag die Pistole ueberhaupt nicht und schiesse liebermit dem Gewehr und kann nun auch beim abverdienen (wenn wir dann mal schiessen gehen) mit dem stgw schiesen.s