Sturmgewehr entsorgt!

frouni

Neuer Benutzer
06. Aug. 2012
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Hallo Zusammen

Ich bin in einer richtig miesen Situation!

Folgende Story: Mein Sturmgewehr inkl. Verschluss habe ich in meinem Keller gelagert. Um es ein bisschen zu verbergen, habe ich es in eine zusammengebundene alte Matratze gesteckt. Nun sollte ich mein Sturmgewehr abgeben, jedoch hat mein WG-Mitbewohner die Matratze entsorgt in der Kerichtverbrennungsanlage! Die Waffe inkl. Verschluss ist somit unauffindbar. Die MP ist informiert.

Was erwahrtet mich? :neutral: Bin echt am Zittern!

Danke für Eure Meinung.

Gruss Frouni

 
ohh,das ist nun wirklich Pech! :smi:

In diesem Fall wirst du das Gewehr wohl bezahlen müssen.

Was hat die MP dazu gesagt als du ihnen die Geschichte geschildert hast?

Gruess Hugi

 
Ja so eine Geschichte kann man ja selber fast nicht glauben!

Trauten ihren Ohren wohl kaum, haben jedoch alles aufgenommen und gesagt sie werden es weiter leiten.

Ich denke wenn ich die Waffe "nur" bezahlen muss, komme ich sehr gut weg. Denke da gibt es zusätzlich noch ein Strafverfahren. Hmm.. :(

 
Da bin ich jetzt ziemlich überfragt. Evtl. kann Ricky dir da weiterhelfen. Das Problem ist, dass du Gewehr und Verschluss nicht getrennt aufbewahrt hast, so ist die Waffe theoretisch voll einsatzfähig, das ist das Problem für die MP denke ich. Wenn du z.B. den Verschluss noch hättest, dann wäre die Waffe nicht einsatzfähig und ich denke dann wäre das nicht ganz so schlimm und die Geschichte auf jeden Fall glaubhafter. Allein mit dem, dass du die Teile nicht separat aufbewahrt hast machst du dich schon strafbar.

Es wäre super, wenn du hier ein bisschen schildern könntest wies weitergeht, damit wir in Zukunft kompetent auf solche Fragen antworten können.

Ich wünsche dir viel Glück und hoffentlich musst du es nur bezahlen..

 
Okay, werde euch auf dem neusten Stand halten. Denke jeder ist froh um Infos, wenn er in solch einer Sch***** steckt.

Gruss

 
Habe eine Zeit lang in der Recycling / Entsorgungs branche gearbeitet. Wenn du Glück hast, findet die KVA dein Gewehr. Ihr würdet euch wundern, was da alles zum Vorschein kommt...

Zum Andern ist mir der Fall bekannt, von jemandem der den Verschluss vom Stgw verloren hatte. Der musste damals eine Verlustmeldung machen, bezahlen und gut war.

 
Dass das Gewehr verbrannt wurde, ist mittlerweile klar. Es kann höchstens bei der Metalfilterung aus der Schlacke gefunden werden, was ich jedoch bezweifle. Denkst du die werden sich die Mühe machen und es melden wenn sie etwas wie ein Sturmgewehr finden?

Ich habe bei der Kebag bezüglich Videoaufnahmen angefragt. Tatsächlich haben sie mir ein Bild, auf welchem die Matratze ersichtlich ist, gemailt.

(Oben rechts im Bild)

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Bei mir ist jedoch das Problem, dass die einsatzfähige Waffe (Gewehr, Verschluss, Magazin) weg ist. Dies deutet auf einen Handel oder ähnliches hin. Für meine Geschichte gibt es praktisch keine Beweise. Niemand hat die Waffe gesehen ausser ich. :neutral:

 

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In dubio pro reo. Mach dir mal nicht zu grosse Sorgen. Man muss dir beweisen, dass du deine Waffe verkauft hast.

Ich denke kaum, dass die die Schlacke extra nach deinen Überresten durchsuchen. Bei der KEZO mit denen wir zusammengearbeitet haben, haben sie das etwa einmal alle halb Jahr gemacht.

 
Ich denke auch, dass du dir da wahrscheinlich zu viele Sorgen machst. Denn wie du schon gesagt hast müsstest du die Waffe ja abgeben. Wärst du an die letzten Obligatorischen und Feldschiessen gegangen, könntest du dein Gewehr ja für ein paar Franken behalten. Ab dann wäre es deins und dann dürftest du es ja auch verkaufen oder vernichten oder was auch immer du damit machen willst ;)

Also so gesehen ist es ja kein grosser Strafbestand. Du wirst es aber bezahlen müssen und so ein Gewehr ist nicht günstig.

Wie Gesagt, den einzigen Strafbestand ist wohl, dass du Verschluss, Gewehr und Magazin zusammen aufbewahrst hast.

 
Ich habe zwar selbst überlegt, dass man Verschluss und Gewehr nicht zusammen aufbewahrt.

Aber uns wurde sowas in der RS nie erklärt, nie wurde uns etwas gesagt von "sicher und getrennt aufbewahren".

Gruss

 
Hallo!

In der Regel sollte am Ende der Rekrutenschule eine Pflicht-Theorie betreffend

'Pflichten ausser Dienst' stattfinden.

Dort wird u.a. behandelt, ab wann man sich z B für Auslandurlaub abmelden muss,

dass man als Sturmgewehr-Träger schiesspflichtig ist, und die Ausrüstung & Waffe

gemäss Vorschriften aufzubewahren hat.

Aber eben, bei mir ist es schon einige Zeit her, nehme aber schwer an, dass dies immer noch

so ist.

 
War bei mir auch so!

Jeder weiss, dass Gewehr und Verschluss getrennt aufzubewahren sind - machen tun es die meisten jedoch nicht!

Mit Tipp, machts trotzdem ;) Wäre nur mein Gewehr weg, wär alles halb so schlimm!

Edit: Kleine Frage - Weiss jemand ob ein Verfahren im Militärbereich auch so langwierig sein kann wie jene im Zivilen. Kann es sein, dass ich nun ein Jahr nichts mehr höre oder gehen die Dinge hier ein bisschen schneller über die Bühne?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hatte die Theorie auch. War ganz nützlich!

Keine Ahnung wie schnell das geht, erfahrungsgemäss geht aber im Militär alles ein bisschen schneller als im Zivilen..