Sturmgewehr behalten - nur 1x Feldschiessen absolviert

HRider92

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16. Juli 2018
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Liebe Community

Ich (26j) war bis September 2013 Durchdiener Wachtmeister und wurde nun schriftlich über die bevorstehende Entlassung aus der Armee informiert.
Nun möchte ich gerne mein Sturmgewehr behalten, da ich es aus Sportzwecken weiterhin ab und zu verwenden möchte. Leider war es mir aber nicht möglich, alle Voraussetzungen zu erfüllen. Das Feldschiessen konnte ich in den vergangenen drei Jahren nur 1x absolvieren (im Juni 2018), da dies Zeitlich immer sehr schlecht mit den Prüfungen des Studiums zusammenfiel. Voraussetzung wäre ja aber mind. 2x. Obligatorische Schiessen habe ich alle absolviert.
Als Jugendlicher war ich über 5 Jahre als Jungschütze in einem Schiessverein aktiv (konnten uns auch mehrmals für den Kantonalen und Schweizer Final qualifizieren) und war danach auch noch oft an Feldschiessen und sonstigen Veranstaltungen dabei. Total war ich mindestens 5x an einem Feldschiessen, nur leider in den vergangenen drei Jahren nur 1x....
Gemäss dem Leistungsbüchlein kann ich aber beweisen dass ich ein sehr aktiver Schütze war und dementsprechend bestens im Umgang mit der Waffe geschult bin.

Denkt ihr, dass es trotzdem möglich sein wird das Gewehr zu behalten? Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht?

Freundliche Grüsse



 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da muss man wohl sagen Pech gehabt... Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann man leider kein Auge zudrücken.

Du kannst aber nächstes Jahr, wenn du das Feldschiessen absolviert hast, eine Leihwaffe beim Zeughaus beantragen, dann hast du auch ein "gratis" Gewehr.

 
Danke fürs Feedback.

Die Antwort auf die Frage findet sich mittlerweile hier:
Anscheinend gibt es für Durchdiener eine Ausnahmeregelung, so dass man nur mind. 3 Schiessen absolviert haben muss, egal welche. Somit erfülle ich mit 3x OP und 1x Feldschiessen die Anforderungen.




 
Uns wurde in der DD-Entlassungstheorie in 2016 gesagt das wir voraussichtlich im Frühling 2018 abgeben würden. Das änderte sich im März dieses Jahres auf 2020. Was technisch auch nicht möglich gewesen wäre. Ich rief damals noch direkt an um dies abzuklären, aber da die Armeereform noch nicht umgesetzt war konnte man mir keine definitive Antwort geben.

 
Danke fürs Feedback.

Die Antwort auf die Frage findet sich mittlerweile hier:
Anscheinend gibt es für Durchdiener eine Ausnahmeregelung, so dass man nur mind. 3 Schiessen absolviert haben muss, egal welche. Somit erfülle ich mit 3x OP und 1x Feldschiessen die Anforderungen.
Salut HRider92

Hab das Thema noch aktualisiert. Ich hab noch weitere Ausnahmefälle hinzugefügt gemäss Kreiskommando.

 
Das Kreisamt des Kantons Bern hat die Ausnahmeregelung für Durchdiener, welche aufgrund der WEA früher entlassen werden, ebenfalls telefonisch bestätigt. Scheinbar sind diese Richtlinien nirgendswo öffentlich zugägnlich, sondern werden nur auf Anfrage hin bestätigt.