Strafbarkeit bei Tragen eines höheren Gradabzeichens

Florian Müller

Neuer Benutzer
10. Sep. 2013
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Salute zusammen!

Ich habe mal eine kleine rechtliche Frage, vielleicht kennt jemand von euch das MilGes oder das DR besser als ich ;)

Auf Ricardo kann man ja allerlei Zeugs haben, unter anderem auch fast jedes Gradabzeichen. Nun frage ich mich, ob (nehme an natürlich ja) und inwiefern das Tragen bestraft wird, wie es bestraft wird, ob das Abzeichen dabei eine Rolle spielt, und vor allem wo das ganze in welchem Reglement geregelt ist.

Unter Bekannten geistern allerlei Gerüchte rum, von 1-3 Tagen Knast pro höheren grad, DSV, usw. Aber was stimmt denn nun?

Danke für die Info! :)

Greez, Flo

 
Art 69 MStG besagt:

BefehlsanmassungAbs 1: Wer, ohne Befehls- oder Strafgewalt zu besitzen, sich eine solche Gewalt anmasst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Abs 2: In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
Dazu kommen noch einige weitere Regelungen, z.B. bei Delikten in Form von Befehlsanmassung im Zusammenhang mit der Wache. Die Regelung "pro Grad, 3 Tag" hab ich so auch schon gehört, allerdings widersprechen solche Automatismen dem Rechtsstaat. Welche Strafe in konkreten Fällen ausgesprochen wird, hängt vor allem von der schwere des Delikts ab (wurde der Grad nur zum rumalbern missbraucht oder in ernsthafter Absicht, um z.B. Informationen zu erhalten?).

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mir hat ein BerufsUof mal gesagt: Alleine das Tragen kann nicht bestraft werden, erst wenn du dich auch für den Grad ausgiebst wird das ganze illegal. Heisst soviel: Rumblödeln erlaubt, umherstolzieren verboten!

 
Das Reglement Bekleidung und Packungen Regl. 51.009 Artikel 8 abs. 1 :

"Die Gradabzeichen kennzeichnen die Position des Angehörigen der Armee in der militärischen Rangordnung. Sie dürfen nur dem jeweiligen Grad entsprechend getragen werden."

Selbst das Tragen eines falschen Gradabzeichen, wäre ein Verstoss gegen diese Dienstvorschrift und könnte vom Kp Kdt disziplinarisch bestraft werden.

 
Ist ganz klar bestrafbar. Nichteinhalten von Dienstvorschriften als Minimum. Man muss aber in solchen Fällen immer individuell anschauen. Wenn einer mal in einer Pause oder so zum Witz einen Grad anzieht ist das kein Grund für ein diszi. Wenn jemand aber den Grad "ausübt" dann ist das eine andere Geschichte.