Hallo zusammen
Mal eine kurze Frage, ich werde dieses Jahr bis auf weiteres vom Dienst befreit und möchte mein Stgw 90 dann behalten. Soweit ich mich informieren konnte gibt es dazu nebst dem WES noch andere Vorgaben.
Die 2 obli schiessen sind kein Problem, die habe ich absolviert, aber das Feldschiessen letztes Jahr habe ich leider verpasst, weswegen ich ende dieses Jahr nur 1 absolviert hätte von den benötigten 2. Nun die Frage, kann ich dieses Jahr einfach 2 mal ans Feldschiessen gehen (Z.B. Freitag und Sonntag) und dann zählt dies als 2 mal absolviert oder klappt dies nicht?
Ausserdem steht noch was, von wegen man muss 7 Jahre in der Armee gewesen sein, dies ist bei mir auch nicht der Fall und werde ich auch nicht erreichen wegen der Dienstbefreiung. Gibt es da irgendwelche Ausnahmeregeln?
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruss
Patrick
Mal eine kurze Frage, ich werde dieses Jahr bis auf weiteres vom Dienst befreit und möchte mein Stgw 90 dann behalten. Soweit ich mich informieren konnte gibt es dazu nebst dem WES noch andere Vorgaben.
Die 2 obli schiessen sind kein Problem, die habe ich absolviert, aber das Feldschiessen letztes Jahr habe ich leider verpasst, weswegen ich ende dieses Jahr nur 1 absolviert hätte von den benötigten 2. Nun die Frage, kann ich dieses Jahr einfach 2 mal ans Feldschiessen gehen (Z.B. Freitag und Sonntag) und dann zählt dies als 2 mal absolviert oder klappt dies nicht?
Ausserdem steht noch was, von wegen man muss 7 Jahre in der Armee gewesen sein, dies ist bei mir auch nicht der Fall und werde ich auch nicht erreichen wegen der Dienstbefreiung. Gibt es da irgendwelche Ausnahmeregeln?
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruss
Patrick